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"Achtung, Falle": Die To-do-Liste vor dem Pensionsantritt

Von Verena Gabriel, 19. September 2024, 04:30 Uhr
Damit es kein böses Erwachen gibt: Die To-do-Liste vor dem Pensionsantritt
Bis auf den letzten Sessel gefüllt war der Veranstaltungssaal der neuen AK-Bezirksstelle in Kirchdorf. Bild: Foto Haijes

KIRCHDORF. Bei "Achtung, Falle!" in Kirchdorf informierten Experten der Arbeiterkammer unter anderem über Voraussetzungen für die Altersteilzeit und die Krux mit der Blockvariante.

Rund 2,5 Millionen Pensionsbezieher gibt es in Österreich. Tendenz stark steigend – denn die Pensionierungswelle der "Babyboomer" erreicht ihren Höhepunkt. Dementsprechend hoch war der Andrang bei der Info-Veranstaltung "Achtung, Falle! Pensionen und Ihr gutes Recht". Nicht zuletzt auch deshalb, weil der Pensionsantritt mit vielen Fragen verbunden ist. Die häufigsten beantworteten Manfred Staufer und Markus Brandner, Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich, am Montagabend in der AK-Bezirksstelle Kirchdorf:

Was muss ich vor dem Pensionsantritt erledigen?

Manfred Staufer: Sie müssen einen entsprechenden Pensionsantrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen, am besten zwei bis drei Monate vor dem Stichtag. Ohne Antrag gebührt auch bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen keine Pension! Auch sollten Sie mit Ihrem Dienstgeber die Frage der Beendigung des Dienstverhältnisses (etwa in Form einer einvernehmlichen Auflösung) besprechen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass man auf Sie zukommt. 

Und wann ist der Stichtag?

Markus Brandner: Der Stichtag wird mit dem Pensionsantrag ausgelöst. Sie sollten sich gut überlegen, wann Sie den Antrag stellen. Im Nachhinein können Sie nicht sagen, Sie hängen doch noch ein paar Monate dran. Deshalb empfehle ich, die Pensionshöhe mit Abschlägen etc. schon im Vorhinein von der PVA berechnen zu lassen.

Welche Voraussetzungen muss ich bei der Altersteilzeit erfüllen?

Staufer: Die Altersteilzeit, also eine Verringerung der Arbeitszeit auf 40 bis 60 Prozent, kann frühestens fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten werden. Bei Männern beträgt dieses Alter 65 Jahre, sodass Männer frühestens mit 60 Jahren in Altersteilzeit gehen können. Das Regelpensionsalter bei Frauen (bis dato 60 Jahre) wird ab Jänner 2024 für Frauen geboren ab 1.1.1964 in Halbjahresschritten angehoben. Frauen, die ab Juli 1968 geboren sind, können (wie Männer) ebenfalls erst mit 65 Jahren in die Regelpension gehen. Das bedeutet, dass mit der Anhebung des Pensionsalters bei Frauen auch das Antrittsalter für die Altersteilzeit schrittweise angehoben wird. Weitere Voraussetzung für die Altersteilzeit ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Drittens muss man in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahre sozialversicherungspflichtig (über der Geringfügigkeitsgrenze) beschäftigt gewesen sein. Viertens braucht es eine bestimmte Mindestarbeitszeit im Jahr vor der Altersteilzeit – und zwar 60 Prozent der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Arbeitszeit. Das heißt, auch Teilzeitkräfte können die Möglichkeit nutzen, sofern sie diese 60 Prozent Arbeitszeit vorher haben. Fünftes: Das Dienstverhältnis muss mindestens drei Monate gedauert haben. 

Ist die geblockte Altersteilzeit noch möglich?

Staufer: Ja, auch die Blockvariante der Altersteilzeit gibt es nach wie vor. Bei der geblockten Variante sind Sie üblicherweise im 1. Abschnitt voll beschäftigt und im 2. Teil (Freizeitphase) vom Dienst freigestellt, man ist also früher zu Hause. Bei den Arbeitgebern war aber immer schon die kontinuierliche Altersteilzeit - bei der Sie während der gesamten Dauer von maximal 5 Jahren in Teilzeit arbeiten - beliebter, weil das AMS hierbei 90 Prozent der Mehraufwendungen, die dem Arbeitgeber durch den Lohnausgleich entstehen, vergütet. Bei der Blockvariante wurden immer schon nur 50 Prozent dieser Mehraufwendungen vergütet. Seit 2024 werden diese Vergütungen Jahr für Jahr weniger, bis 2029 die Förderung überhaupt ausläuft. Weil die Arbeitgeber immer weniger Kosten ersetzt bekommen, ist anzunehmen, dass sie der geblockten Variante in Zukunft gar nicht mehr zustimmen werden. 

Darf ich neben der Altersteilzeit noch dazuverdienen?

Staufer: Beim Dienstgeber, mit dem Sie Altersteilzeit vereinbart haben, dürfen Sie kein zusätzliches Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen, da sonst das Altersteilzeitgeld wegfällt. Spannend ist, dass Sie bei einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber die Geringfügigkeitsgrenze nicht beachten müssen. Aber Vorsicht! Sie sollten den Nebenjob unbedingt vorher von Ihrem Hauptarbeitgeber, wo Sie in Altersteilzeit sind, nachweislich genehmigen lassen.

Was ist die Korridorpension?

Brandner: Das ist eine vorzeitige Alterspension, die Frauen- und Männer ab dem 62. Lebensjahr nehmen können. Die Arbeitnehmer brauchen dazu 40 Versicherungsjahre – auch Zeiten im Krankenstand etc. werden eingerechnet. Problematisch sind die hohen Abschläge: 5,1 Prozent pro Jahr.

Was ist die Hacklerregelung?

Brandner: Bei der Hacklerregelung (= vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer) braucht man neben dem Antrittsalter von 62 Jahren auch 540 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Daneben zählen bei dieser Pensionsart auch maximal 60 Monate Kindererziehungszeit (nicht deckend mit Beitragsmonaten), Zeiten des Wochengeldbezuges (nicht deckend mit Kindererziehungszeiten) sowie die Zeit des Präsenz- und Zivildienstes. Bei dieser Pensionsart haben Sie 4,2 Prozent Abschlag pro Jahr.

Was ist die Schwerarbeiterpension?

Brandner: Diese Pensionsart ist ab 60 Jahren möglich, wenn man 45 Versicherungsjahre erworben und in den 20 Jahren vor dem Stichtag zehn Jahre Schwerarbeit geleistet hat. Der Abschlag beträgt 1,8 Prozent pro Jahr.

Wie berechnet sich das Entgelt der Altersteilzeit und wie ist die Abfertigung geregelt?

Manfred Staufer: Sie erhalten neben dem Arbeitsentgelt für ihre verringerte Arbeitszeit zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt (12 Monatsschnitt) und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt. Das heißt, Sie bekommen bei einer 50%igen Altersteilzeit ca 75 Prozent der bisherigen Bezüge. Der Arbeitgeber entrichtet aber die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung) auf Grundlage des Einkommens vor Beginn der Altersteilzeit weiter. Die Abfertigung „alt“ wird auf Basis der Arbeitszeit vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit berechnet. Die Beiträge zur Abfertigung „neu“ werden entsprechend der Beitragsgrundlage entrichtet, die der vorherigen Arbeitszeit entspricht.

Noch Fragen?

Die Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich stehen jederzeit für Beratungen zur Pension und anderen arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung: Tel.: 050/69061 Mail: rechtsschutz@akooe.at

Damit es kein böses Erwachen gibt: Die To-do-Liste vor dem Pensionsantritt
Die AK-Pensionsexperten Manfred Staufer (l.) und Markus Brandner (r.) mit Moderator Markus Staudinger (OÖNachrichten) Bild: Foto Haijes

AK-Präsident Stangl: Wie Frauenpensionen steigen würden

Frauen erhalten im Durchschnitt niedrigere Pensionen als Männer. Denn die Höhe der Pension richtet sich nach der Beschäftigungszeit – und diese ist bei Frauen oftmals kürzer. Laut Arbeiterkammer arbeitet rund die Hälfte aller beschäftigten Frauen in Teilzeit oder geringfügig. Bei Männern seien es nur knapp 13 Prozent. Ursache für die höhere Teilzeitquote sowie mehr Arbeitsunterbrechungen bei Frauen ist, dass sie wesentlich öfter die Kinderbetreuung oder die Pflege Angehöriger übernehmen. Was laut Andreas Stangl, Präsident der AK Oberösterreich, noch mitspielt: Die Ungleichbehandlung von Frauen in der Arbeitswelt, also das geringere Bruttoeinkommen in frauendominierten Berufen, würde im derzeitigen Pensionssystem de facto übernommen. Was wären mögliche Lösungsansätze? "Wir haben drei Szenarien berechnet, die höhere Frauenpensionen ergaben", sagte Stangl beim Infoabend in Kirchdorf. Vergangene Woche habe man diese Rechnung im Wifo (Wirtschaftsforschungsinstitut, Anm.) präsentiert, "um Diskussionen anzuregen".

Im ersten Szenario wurde anstelle eines fixen Euro-Betrags das Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer herangezogen, um die Kinderbetreuungszeiten zu errechnen. Auf Arbeitsunterbrechungen ging die Arbeiterkammer im zweiten Szenario ein. "Was wäre, wenn man die Arbeitslosenzeiten mit 70 Prozent bewerten würde?", lautete die Fragestellung. Im dritten Szenario habe man sich mit dem Gender-Pay-Gap befasst: "Wenn man die Ungleichbehandlung in der Arbeitswelt 1:1 nehmen und in der Pension zur Hälfte ausgleichen würde, würden die Frauenpensionen auch steigen."

Einmal mehr kritisierte Stangl die Pensionsaliquotierung. Je später im Jahr man die Pension antritt, umso geringer wird die Anpassung. Bei jenen, die im November und Dezember gehen, gibt es gar keine mehr. Die sogenannte "Sternzeichenregelung" wurde zwar nochmals ausgesetzt, aber es brauche "endlich eine faire Regelung".

Kindererziehung neu berechnen: Stangl skizzierte Lösungsvorschläge
AKOÖ-Präsident Andreas Stangl Bild: Foto Haijes
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Autorin
Verena Gabriel
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17  Kommentare
17  Kommentare
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angerba (2.080 Kommentare)
am 19.09.2024 19:29

To Do? So ein Blödsinn!

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espresso.perdue (789 Kommentare)
am 19.09.2024 18:13

Was für ein irreführender Titel des Artikels!
Wo bitte ist eine Falle?

In Wahrheit geht es um fehlende Information , weil Menschen ignorant oder zu faul sind, sich rechtzeitig um ihre eigene Zukunft (= Pension) zu kümmern. Heisst sich ein paar Jahre vor Pensionsantritt zu informieren, wie, was, wann …

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Zensur (1.191 Kommentare)
am 19.09.2024 10:56

Warum verweigern
manche Firmen Altersteilzeit....ist doch eine Ungleichstellung vor dem Gesetz...die einen bekommen Staatliche Unterstützung (Altersteilzeit)....denn anderen verweigert man es...man soll bis 65 arbeiten....wenn man aber mit 62 noch gerne arbeiten will...aber 40 Stunden der Körper nicht mehr kann...wird man gezwungen in Pension zu gehn

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Zensur (1.191 Kommentare)
am 19.09.2024 11:12

Firmen die Altersteilzeit verweigern ... müssten eigentlich zumindest die hälfte der Abschläge bezahlen

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soistes (2.178 Kommentare)
am 19.09.2024 09:37

Neben der Altersteilzeit noch woanders Geld zu verdienen, gehört schleunigst abgeschafft.
Und natürlich gehören die Bamtenpensionen endlich auf das Niveau der ASVG Pensionen gestellt - oder umgekehrt.

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MaxXI (1.261 Kommentare)
am 19.09.2024 10:09

Die Beamtenpensionen gibt es nur für pragmatisierte Beamte oder Politiker.
Aber seit über 20 Jahren gibt es keine Pragmatisierungen mehr, davon profitieren nur mehr ältere Dienstnehmer, jüngere sind ohnehin auf dem Niveau der ASVG Pensionen.

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sagenhaft (2.308 Kommentare)
am 19.09.2024 17:12

es gibt derzeit 308.000 Beamtenpensionen. Das ist nicbt wenig

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (28.763 Kommentare)
am 19.09.2024 19:16

Altlasten, in denen sich niemand eingreifen traut. Der "Nachwuchs" muss sich schon mit ASVG-Pensionen begnügen.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (28.763 Kommentare)
am 19.09.2024 19:16

Bestehende Altlasten, in denen sich niemand eingreifen traut. Der "Nachwuchs" muss sich schon mit ASVG-Pensionen begnügen.

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sagenhaft (2.308 Kommentare)
am 19.09.2024 09:08

Die Arbeiterkammer soll sich zuerst einmal um die Nachteile der ASVG Pensionisten kuemmern die ja zu 80% ihre Mitglieder sind. Ein Beamter bekommt IM DURCHSCHNITT 2000 Euro mehr im Monat, sind 28.000 Euro pro Jahr, ergibt oder 560.000 Euro mehr in 20 Pensionsjahren weil es bei Beamtenpensionen keine Obergrenze gibt. Eine halbe Million Unterschied faellt der AK nicht auf?

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DLiner (1.200 Kommentare)
am 19.09.2024 10:46

Naja, solche Vertraege bekommt man eh schon lang nicht mehr, das laeuft eh aus.

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tageintagaus (1 Kommentare)
am 19.09.2024 14:26

Ich kenne keine Beamten in der 'normalen' Arbeitswelt oder Pension die 2000 Euro mehr bekommen, schon gar nicht netto. - übrigens eine Abfertigung gab und gibt es bei Beamten nicht

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sagenhaft (2.308 Kommentare)
am 19.09.2024 17:13

560.000 Abfertigung gibts in der Privatwirtschaft NICHT

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Peter2012 (6.634 Kommentare)
am 22.09.2024 07:50

@ sagenhaft :

1) Eine Abfertigung für Beamten gibt es nicht!!!
2) Eine Altersteilzeit für Beamte ist ohne Verluste in der Pension nicht möglich!!!
3) Alte Beamte in der Pension haben zwar 80% Pension vom Letztgehalt; derzeitige berufstätige Beamte haben aber schon einen Durchrechnungszeitraum für die Pension also nicht mehr die 80% vom Letztgehalt!!!
4) Beamte bis zur Klasse b verdienen bei weiten nicht das wie in der Privatwirtschaft!!!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (28.763 Kommentare)
am 19.09.2024 08:30

Auch eine Schikane, auf die hingewiesen werden soll:
Pflege(fach)Assistentinnen und Diplomkrankenpflegerinnen stehen "auf Grund erhöhten Kalorienverbrauchs" grundsätzlich mal in der Liste der Schwerarbeitsberufe.

Oft werden durch 12h-Schichten (oder auch Teilzeit) aber nicht die dafür nötige Anzahl von mindestens 15 Arbeitstagen im Monat erreicht...

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vorsicht (3.523 Kommentare)
am 19.09.2024 14:02

könnten sie das bitte näher erläutern? worauf hat es Auswirkungen bei weniger als 15 Arbeitstagen.?

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (28.763 Kommentare)
am 19.09.2024 17:02

Bei 12h Schichten geht es sich mit 40 Wochenstunden Vollarbeitszeit nicht aus, dass man 15 Arbeitstage im Monat hat.
Damit hat frau keinen Anspruch auf Schwerarbeiterpension.

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