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Deutscher erschien nicht zu NS-Prozess in Ried: Auslieferungsantrag

Von nachrichten.at/apa, 01. Oktober 2024, 10:08 Uhr
Hitlerhaus Braunau
(Symbolbild) Bild: Weihbold

RIED. Weil der Angeklagte im Wiederbetätigungsprozess am Dienstag im Landesgericht Ried abermals nicht erschienen ist, wird nun ein Auslieferungsantrag an die deutschen Behörden gestellt.

Der damals 57-Jährige aus Berlin soll am 20. April 2021 vor dem Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau einen Kranz abgelegt haben. Sein Anwalt erklärte am Dienstag, der Angeklagte müsse arbeiten.

Der Beschuldigte möchte sich zwar der Verantwortung stellen, könne aber aus beruflichen Gründen nicht aus Berlin anreisen, so sein Rechtsvertreter. Der Termin der Gerichtsverhandlung war seit längerem bekannt, auch alle Geschworenen waren erschienen. Heuer im Mai war der Prozess schon einmal vertagt worden, weil der Angeklagte nicht nach Ried gekommen war.

"Wir lassen uns nicht an der Nase herumführen", sagte denn auch der Richter und kündigte an, einen Auslieferungsantrag an die deutschen Behörden zu stellen. Dann würde der Beschuldigte in Deutschland in Auslieferungshaft genommen und müsse in Österreich in der Untersuchungshaft auf einen neuen Verhandlungstermin warten. Sollte dem nicht stattgegeben werden, müsse der Angeklagte damit rechnen, bei einer Einreise nach Österreich verhaftet zu werden.

Der Mann aus Berlin, der damals 57 Jahre alt war, soll 2021 auf einem Fensterbrett des Adolf-Hitler-Geburtshauses in Braunau einen Trauerkranz mit der Aufschrift "RIP USA" - laut Anklage stehe USA für "Unser seliger Adolf" - niedergelegt haben. Gleichzeitig wurde in der Stadt für den Dokumentarfilm "Wer hat Angst vor Braunau" von Günter Schwaiger gedreht. Der Angeklagte kommt in diesem Film vor, er gab anscheinend zu, Hitler zu verehren.

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9  Kommentare
9  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
elhell (2.578 Kommentare)
am 02.10.2024 17:43

Also einerseits wird ein junger Syrer nach mutwilliger Körperverletzung mit einem Messer auf freiem Fuß angezeigt und erscheint nicht zum Prozess. Und auch ein mutmaßlicher Nazi kommt einfach nicht zu Gericht.
Wie zahnlos ist das eigentlich?
Klar, man kann nicht alle und schon gar nicht ewig einsperren.
Aber Sicherheitsleistungen oder eine Kaution, die weh tun und die man sich als Unschuldiger gerne zurückholt, wären vielleicht gar nicht so blöd.

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Philantrop (1.057 Kommentare)
am 01.10.2024 20:12

In Abwesenheit eine hohe Geldstrafe aufbrummen und von den Nachbarn eintreiben lassen!

Ist einfacher, kommt uns billiger und tut mehr weh bzw. schreckt mehr ab als eine bedingte Haftstrafe.

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LiBerta1 (4.366 Kommentare)
am 01.10.2024 15:11

Die Nachfolger von Hitler werden schon wegen einer Geste vor Gericht gestellt. Die Nachfolger von Stalin dürfen in das Parlament einziehen, Bürgermeister werden, ...

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LiBerta1 (4.366 Kommentare)
am 01.10.2024 15:12

Ergänzung: Ich finde Handlungen, wie die Kranzniederlegung in Braunau einfach nur dumm. Das ist reine Provokation, Wichtigtuerei, ohne irgend einen Nährwert.

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elhell (2.578 Kommentare)
am 02.10.2024 17:45

Vielleicht kein Nährwert aber Symbolwert, und den finde ich mehr als nur einfach dumm, das ist nicht umsonst bei uns verboten.

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HumanBeing (2.177 Kommentare)
am 02.10.2024 14:05

Unsere Aufgabe soll sein, vor der eigenen Türe zu kehren und nicht vor der Türe des Kreml

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Fisch101 (453 Kommentare)
am 01.10.2024 14:02

nach der Wahl braucht er sich dem nicht mehr zu stellen, da wird das alles normal.

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meisteral (13.158 Kommentare)
am 01.10.2024 13:13

Seine Ehre heißt Feigheit, ...oder Blödheit.

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linz2050 (7.386 Kommentare)
am 01.10.2024 10:51

Auch noch zu feige ... aber so sinds die Rechten!

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