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Goldwörther Bürgermeister wirft elf Jahre nach Hochwasser das Handtuch

Von Renate Stockinger, 04. Juni 2024, 00:04 Uhr
Goldwörther Bürgermeister wirft elf Jahre nach Hochwasser das Handtuch
Um den mittlerweile fast menschenleeren Ortsteil Hagenau ist ein Streit entbrannt. Bild: VOLKER WEIHBOLD

GOLDWÖRTH. Es habe gebrodelt, sagt Johann Müllner. Es sei klar gewesen, dass etwas geschehen müsse. Im Herbst vergangenen Jahres habe er sich zusammengesetzt mit Beteiligten. Doch die Situation sei nicht so einfach, sagt Müllner. Seine Vision für den inzwischen fast menschenleeren Goldwörther Ortsteil Hagenau, den es beim Hochwasser im Juni 2013 besonders stark erwischte, wollte nicht so recht werden. Einen Naturgarten hatte er geplant. Private, geordnete Nutzung.

Ganz anders entwickelt

"Der Ortsteil hat sich ganz anders entwickelt", so Johann Müllner. Während der Coronapandemie seien viele auf die zum Verkauf stehenden Grundstücke aufmerksam geworden – zum Garteln. "Und das widerspricht der Widmung auch nicht", sagt der VP-Mann. Gemüsegärten seien zulässig. Manche hätten eben mehr Sträucher angepflanzt, andere hätten Hühner im Garten. Und Wohnwagen.

Unter anderem an Letzteren dürfte sich der Streit entzündet haben, der letztlich zur Amtsbeschwerde gegen den Bürgermeister führte, die eine Familie bei der Gemeindeaufsicht, Direktion Inneres und Kommunales, einreichte. Ihm wird darin "mangelnde Aufsicht und Kontrolle bei der Entwicklung der Absiedelungsgründe in Hagenau" vorgeworfen.

Ein Argument sei, dass es bei Hochwasser zu Verklausungen kommen könne, sagt Müllner, was aus seiner Sicht nicht so sei. Aber auch die Errichtung von Zäunen, das Graben von Brunnen, die Pflege der Grundstücke sowie die Lagerung von Gegenständen oder das Errichten von Bauten seien Thema.

Neuwahl im Herbst

Im Mai wurde die Beschwerde eingereicht, mit 1. Juni legte Müllner sein Amt zurück. Parteikollegin und Vizebürgermeisterin Sabine Zoidl führt bis Herbst die Geschäfte, dann soll neu gewählt werden. Müllner ist für eine Aufklärung der Angelegenheit. Aber das Amt legte er zurück – nach einem solchen Verdacht sei es für ihn nicht mehr vertretbar, sagt er.

Ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind, muss durch das Land geprüft werden. Die rechtliche Lage ist komplex: Das Aufstellen von Wohn- und Bauwagen kann bewilligungspflichtig sein – aber es gibt Ausnahmen. Und überhaupt sei vieles Auslegungssache, sagt der Ex-Ortschef. Schließlich hätten auch die neuen Grundbesitzer Rechte – und sich informiert.

Rückblickend, sagt Müllner, würde man vermutlich manches anders machen. "Am besten hätte man die Grundstücke nach der Absiedelung in öffentliche Hand überstellt."

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Autorin
Renate Stockinger
Redakteurin nachrichten.at

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