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Trauerkranz mit Aufschrift "Unser seliger Adolf" vor das Hitlerhaus gelegt: Prozess am Dienstag

Von Thomas Streif, 29. September 2024, 10:30 Uhr
Schraubenzieher-Attacke: Video zeigt die brutale Tat
Der Geschworenenprozess findet im Landesgericht Ried statt

RIED/BRAUNAU. Zweiter Anlauf für Geschworenenprozess: zur ersten Verhandlung am 21. Mai erschien der Angeklagte aus Berlin nicht.

Die Aufnahmen bei Dreharbeiten für den Dokumentarfilm "Wer hat Angst vor Braunau" hat für einen Mann aus Berlin ein Nachspiel vor einem Geschworenensenat im Landesgericht Ried. Der Angeklagte, für den die Unschuldsvermutung gilt, soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft Ried am 20. April 2021 einen Hitler-Trauerkranz mit der Aufschrift "RIP-USA" vor dem Geburtshaus von Hitler abgelegt haben. Der Moment wurde im Dokumentarfilm von Regisseur Günter Schwaiger festgehalten. Ein Mann, offenbar der Angeklagte, gab sogar ein Interview. "Haben Sie das hingelegt", lautete die Frage. "Das steht doch da: unser seliger Adolf", antwortete der Berliner, der wohl nicht zufällig am Geburtstag von Hitler nach Braunau reiste. Das Gespräch ist sogar im Trainer für den Dokumentarfilm zu sehen. Laut Anklageschrift reiste der Deutsche mit einem Auto samt Wunschkennzeichen "B-DF 1889" ins Innviertel. Laut Anklage steht die Abkürzung für "Deutscher Führer" und das Geburtsjahr Hitlers. 

Eigentlich hätte sich der Deutsche am 21. Mai 2024 in Ried vor dem Geschworenengericht verantworten müssen. Allerdings kam der Angeklagte nicht zu seinem Prozess. Sein Mandant habe aus "beruflichen Gründen" nicht nach Österreich reisen können, sagte der Strafverteidiger des Beschuldigten.  Sein Mandant werde sich der Verhandlung stellen, aber er komme "schließlich nicht aus der Nachbarschaft". Die Reaktion von Staatsanwalt Alois Ebner damals: "Naja, am 20. April 2021 hat er es offenbar für eine Kranzniederlegung offenbar auch geschafft bis nach Braunau zu fahren."

 

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RIED/BRAUNAU. Angeklagter war laut Verteidiger aus beruflichen Gründen verhindert.

Ob der Beschuldigte beim zweiten Prozesstermin im Rieder Schwurgerichtssaal erscheinen wird, wird man Dienstagfrüh wissen. Bei einem Schuldspruch wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung durch das Geschworenengericht drohen dem Berliner zwischen einem und zehn Jahre Haft.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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