16-Jährige auf offener Straße vergewaltigt? Junger Mann freigesprochen
WELS. Mit einem Freispruch im Zweifel für den Angeklagten endete am Dienstag ein Vergewaltigungsprozess in Wels. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wie ein Sprecher des Landesgerichts Wels mitteilte, endete das Hauptverfahren mit einem Freispruch im Zweifel. Die Staatsanwaltschaft habe dazu noch keine Erklärung abgegeben, die Entscheidung des Gerichts ist somit nicht rechtskräftig, so die Mitteilung des Landesgerichts am Dienstagnachmittag.
Laut Anklage passierte die Tat sechs Tage vor Weihnachten im Dezember 2023. Der Beschuldigte hatte die 16-Jährige in einer Tanzschule kennengelernt, er soll sich unter falschem Namen bei dem Mädchen vorgestellt haben.
Über Snapchat blieben die beiden in Kontakt, auf dieser Social Media-Plattform vereinbarten sie auch ein Treffen. Als es dazu kam, soll der 20-Jährige wieder seine wahre Identität verschleiert und wieder einen falschen Namen genannt haben.
Nach einer kurzen Unterhaltung auf offener Straße, in der Dunkelheit gegen 19.30 Uhr soll der Angeklagte plötzlich seine Hose und Unterhose hinuntergezogen und die 16-Jährige zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Auch dem Mädchen soll er die Hose ausgezogen haben, um eine Vergewaltigung zu begehen. Doch laut Anklage blieb es bei einem Versuch.
Angeklagter nicht geständig
Die 16-Jährige flüchtete und erstattete direkt danach eine Anzeige. Zeugen für die Tat gibt es nicht. Die kontradiktorische Befragung des Opfers wurde auf Video festgehalten. Dieses soll in der Verhandlung gezeigt werden. Der 20-jährige Österreicher hat sich bisher nicht geständig gezeigt.
Ihm drohen für den Fall eines Schuldspruches zwei bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.