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Prozess: "Sie konnte mir nicht sagen, an wen sie was verkauft hat"

27. September 2024, 00:04 Uhr
"Sie konnte mir nicht sagen, an wen sie was verkauft hat"
Welser Schwurgerichtssaal: Urteil könnte nächste Woche fallen (geg)

GMUNDEN. Mit der Hilfe zweier Anwälte und eines Notars sollen drei Immobilienprofis am Traunsee ein hervorragendes Geschäft gemacht haben. Sie kauften ein stolzes Grundstück am Ostufer um 750.000 Euro, obwohl der Verkehrswert mindestens 1,66 Millionen Euro betragen hatte.

Um die Differenz, rund 900.000 Euro, betrogen worden sein soll die Verkäuferin: eine inzwischen verstorbene betagte Dame. Beim Prozess wegen schweren Betrugs gegen die sechs Angeklagten sagte gestern der Erwachsenenvertreter der Pensionistin als Zeuge aus und bestätigte damit, dass die Verkäuferin bereits Gedächtnisschwierigkeiten gehabt haben dürfte. "Mir hat sie nicht sagen können, an wen sie was verkauft hat."

Der Sachwalter wurde erst bestellt, nachdem die Frau ihre Immobilien weit unter Wert verkauft hatte. In einem Gespräch im Mai 2020 habe er "relativ rasch" den Eindruck gewonnen, dass seine Klientin "überfordert" gewesen sei, sagte der Zeuge. "Sie hat gesagt: Was habe ich gemacht, was habe ich gemacht?" Die angeklagte Maklerin habe die Verstorbene als "Vertrauensperson" angesehen, schilderte der damals als Sachwalter eingesetzte Anwalt.

Die Immobilie bestand aus einem Alt- und einen Neubau. Den Neubau habe die Frau tatsächlich verkaufen wollen, um ihr Eigentum gerecht auf ihre Erben verteilen zu können. Den Altbau, in dem die Familie gelebt habe, habe sie aber nicht veräußern wollen – das habe sie ihm vermittelt, sagte der Zeuge. Seine Klientin habe geglaubt, nur einen Teil ihres Anwesens verkauft zu haben.

Die Angeklagten stellen die Causa als normalen Geschäftsvorgang dar. Ihnen könnte im Fall von Schuldsprüchen eine bis zu zehnjährige Freiheitsstrafe drohen. Die Immobilienfirma könnte zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Die zentralen Fragen im Prozess lauten: War die betagte Frau schon geschäftsunfähig? War dies für die Beteiligten erkennbar? Ein Urteil könnte nächste Woche fallen.

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