Gehalt und Sonderzahlungen nicht bezahlt: AK erkämpfte für Lehrling 5.130 Euro
VÖCKLABRUCK. Einem Lehrling bezahlte eine Firma drei Monate kein oder zu wenig Gehalt, das gleiche galt für Sonderzahlungen. Nach Beendigung der Lehre wandte er sich an die Arbeiterkammer - mit Erfolg.
Zweieinhalb Jahre lang machte ein junger Mann eine Lehre zum Informationstechnologen und Systemtechniker. Als er nach Ende des Lehrverhältnisses die von der Firma überwiesenen Beträge überprüfte, fielen ihm einige Ungereimtheiten auf. Er wandte sich an die Arbeiterkammer Vöcklabruck.
Die AK-Rechtsexperten rekonstruierten die Zahlungsflüsse und stellten fest, dass der Lehrling drei Monatsentgelte und das ihm zustehende Weihnachts- und Urlaubsgeld in zu geringer Höhe oder gar nicht erhalten hatte. Die Experten setzten der Firma eine Frist, um die offenen Beträge zu bezahlen. Die Intervention war erfolgreich: Der Betrieb verzichtete auf einen Rechtsstreit und zahlte dem jungen Mann die offenen Beträge in der Höhe von insgesamt 5.130 Euro aus.
"Monatsabrechnungen kontrollieren"
Die AK rät: "Monatsabrechnungen kontrollieren und bei Ungereimtheiten mit der AK in Verbindung setzen", sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Leider würden sich viele Beschäftigte erst nach Ende eines Dienstverhältnisses an die Arbeiterkammer wenden.
ständig wird über Facharbeitermangel gejammert.
eine Sauerei, wie viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter um den wohlverdienten Lohn prellen.