Halloween: Worauf kleine Geister achten sollten
VÖCKLABRUCK. Tipps der Vöcklabrucker Bezirkspolizei für Eltern und Kinder.
Nächste Woche wird Halloween gefeiert. Kinder werden von Tür zu Tür ziehen, um Süßes zu erbetteln oder Saures anzudrohen. Das Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck erinnert Kinder und ihre Eltern schon jetzt an die Spielregeln, „damit die Nacht für sie lustig bleibt“, wie Kurt Mayrhofer, Leiter des Einsatzreferats, es formuliert. Bei Streichen der Kinder und Jugendlichen dürfe niemand gefährdet oder verletzt werden. Sachen dürfen weder zerstört noch unbrauchbar gemacht werden.
Weil Halloween-Kostüme oft dunkel gehalten sind, warnt die Polizei vor gefährlichen Verkehrssituationen. „Damit es zu keinen Unfällen kommt, wäre eine Absicherung durch Begleitpersonen mit Taschenlampen bei Kindern eine Möglichkeit“, sagt Mayrhofer. „Jugendliche und Erwachsene können sich ja selbstständig mit Taschenlampen ausrüsten.“
Jugendliche erinnert die Bezirkspolizei an die gesetzlichen Bestimmungen, was den Konsum von Alkohol und Tabak betrifft. Alkohol darf zwar schon ab 16 Jahren getrunken werden, allerdings darf es sich dabei um nichts Hochprozentiges handeln. Für Schnaps, Liköre oder Alkopops muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
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Wieso ist da ein i in Halloween? Die Rechtschreibung verliert auch bei der OON massiv an Stellenwert, gemessen an den vielen Rechtschreibfehlern in letzter Zeit.