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Schuleinschreibung startet mit neuen Vorgaben

Von nachrichten.at/apa, 12. Jänner 2020, 07:46 Uhr
Mädchen Schülerin
(Symbolfoto) Bild: colourbox.com

In den meisten Bundesländern steht in den nächsten Wochen an den Volksschulen die Einschreibung der Taferlklassler des Schuljahrs 2020/21 auf dem Programm. Heuer gelten dafür erstmals einheitlich neue Vorgaben.

Vorerst freiwillig ist dagegen noch der Einsatz einer neuen App, die Direktoren bei der Einschätzung der Schulreife helfen soll.

Wann konkret die Einschreibung stattfindet, legen die einzelnen Bildungsdirektionen bzw. Gemeinden fest. Im Regelfall finden diese zwischen Anfang Jänner und Anfang März statt - in Wien und St. Pölten beginnt man etwa am kommenden Montag (13. Jänner). Es sind aber auch frühere Termine möglich, in Oberösterreich wurde etwa bereits im November eingeschrieben. Meistens erfolgt parallel zur administrativen Einschreibung die Feststellung der Schulreife der Kinder. An manchen Schulen wird letztere aber auch zu einem separaten späteren Termin überprüft.

Kleinere Gemeinden kommen oft mit einem einzigen Einschreibungstag aus. In Wien dauert die Einschreibung aufgrund der großen Zahl an schulpflichtigen Kindern dagegen zwei Wochen (bis 24. Jänner).

Die einheitlichen Kriterien für die Schulreife wurden nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Praxis bei der Feststellung der Schulreife in den einzelnen Bundesländern entwickelt: In der Steiermark wurden zuletzt etwa nur ein Prozent der Kinder wegen mangelnder Schulreife einer Vorschulklasse zugewiesen, in Vorarlberg waren es dagegen 20 und in Salzburg gar 24 Prozent.

Gänzlich neu sind die Vorgaben aber nicht: Schon bisher waren für die Einschätzung der Schulreife unter anderem soziale, emotionale, kognitive, sprachliche und motorische Kriterien ausschlaggebend. Im Endeffekt geht es darum, ob ein Kind dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne geistig oder körperlich überfordert zu sein. Mit der Neuregelung wurden aber bestimmte Standards wie schulische "Vorläuferfähigkeiten" (z.B. Feinmotorik, sprachliche Ausdrucksfähigkeit, zahlenbezogenes Vorwissen, Konzentrationsfähigkeit) festgelegt.

Die Entscheidung über die Schulreife trifft wie bisher der jeweilige Schuldirektor auf Grundlage des persönlichen Kontakts mit dem Kind. Nicht schulreife Kinder müssen eine Vorschulklasse besuchen bzw. werden in der 1. Klasse Volksschule nach dem Vorschullehrplan unterrichtet.

Einsatz von neuer App vorerst noch freiwillig

Unterstützung bekommen die Direktoren durch eine neue von den Unis Wien und Graz entwickelte App, mit der die angesprochenen schulischen "Vorläuferfähigkeiten" spielerisch abgetestet werden. Der App-Einsatz ist heuer aber noch freiwillig und wird erst im kommenden Schuljahr verpflichtend.

Skeptisch reagiert man in der Lehrergewerkschaft auf die Neuerungen. Er sei zwar dafür, die Schulreifekriterien zu präzisieren und in manchen Bereichen auch zu standardisieren, betont der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG). Auch das Konzept für die neue Schuleinschreibung findet Kimberger "durchaus nachvollziehbar", am "schulischen Stresstest" sei das Modell allerdings gescheitert. "Die Bürokratie beim derzeitigen Modell ist schlicht und einfach ein Wahnsinn. Die Schulen können organisatorisch gar nicht leisten, was in der Pilotierung derzeit verlangt wird, weil das Verfahren zeitlich so aufwendig ist."

Kein Kriterium für die Schulreife ist übrigens die Kenntnis der Unterrichtssprache: Verfügt das Kind über eine altersgemäße Sprachkompetenz in einer anderen Sprache als Deutsch, kommt es nicht in eine Vorschulklasse, sondern in die erste Schulstufe (muss dort aber eine Deutschklasse bzw. einen Deutschförderkurs besuchen).

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16  Kommentare
16  Kommentare
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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 12.01.2020 22:44

Bei unserer tollen DSGVO wird es noch so weit kommen, dass Direktoren und Lehrer nur mehr von Kid 1, Kid 2, Kid 3,.... sprechen dürfen.

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( Kommentare)
am 12.01.2020 23:18

HOCHHAUS, Sie haben keine Ahnung aber viel Meinung.

Weiterbilden tut nicht weh, glauben sie es mir!
Sie ersparen sich dafür diese Peinlichkeiten.

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CptWildDuck (799 Kommentare)
am 12.01.2020 20:40

Gibt es irgendwelche Neuerungen, denen die Lehrergewerkschafter nicht skeptisch oder ablehnend gegenüber stehen?

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dr.haus (265 Kommentare)
am 12.01.2020 17:38

Den obersten Lehrervertreter zu fragen halte ich für überflüssig. Dieser hat leider von Schule generell wenig Ahnung, dafür vertritt er halt die Interessen des türkisen Bildungsministers...

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dobisam (969 Kommentare)
am 12.01.2020 14:51

Unter anderem soll eine App helfen die "Vorläuferfähigkeiten" der Kinder zu bewerten. Heuer noch freiwillig, später verpflichtend, so zumindest habe ich aus diesem Artikel entnommen.
Wenn die Eltern, angenommen, nur gewöhnliche Werkartenhandy besitzen weil es für ihre Anforderungen vollkommen ausreicht und sie die Verschwendung von Rohstoffen und Energie ablehnen, sie folglich also kein Smartphone besitzen, somit keine App benutzen können, werden dann ihre Kinder in Zukunft als nicht "Schulfähig" eingestuft und dürfen nicht in eine Schule gehen die ihren Fähigkeiten entsprechen?

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( Kommentare)
am 12.01.2020 23:20

Probleme mit dem Verständnis des Artikels?
Scheint so!

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hasta (2.848 Kommentare)
am 12.01.2020 13:52

Sogar die Einschreibung/Anmeldung der Schulanfänger in die Volksschulen ist bei uns ein Bürokratie-Monster.
Wir haben einen Beamtenstaat der sich selbst "übertölpelt", dank noch unfähigerer Politiker.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.186 Kommentare)
am 12.01.2020 09:38

Entscheidender: Dürfen die Schuldirektoren heuer wissen, welche Kinder in ihrem Schulgrätzl schulpflichtig werden?
Mit Begründung "DSGVO" erhielten 2019 die DirektorInnen keine Namenslisten...

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tradiwaberl (15.710 Kommentare)
am 12.01.2020 10:13

Müssen sie es wissen ??
Die Direktoren einzelner Schulen sind NICHT dafür verantwortlich, dass Kinder der Schulpflicht nachkommen ! Sie übernehmen erst dann Verantwortung, wenn die Kinder an ihrer Schule sind. Bis dahin ist es den Eltern überlassen, dass diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Schullaufbahn ihres Kindes festlegen. Und da muss nicht jeder Schuldirektor darüber Bescheid wissen !!!

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kawox (591 Kommentare)
am 12.01.2020 11:53

Das Thema gestaltet sich leider doch etwas komplexer als Sie es wahrnehmen.

Grundsätzlich besteht für den Besuch einer Pflichtschule KEINE freie Schulwahl, sondern es werden je nach Wohnort die Pflichtschulen zugewiesen - Schulsprengelpflicht.
Ausnahme zB Linz - hier können Eltern ihre Kinder in jeder Pflichtschule anmelden.
Kinder aus dem Pflichtsprengel haben jedoch weiterhin Vorrang. Der Besuch einer wohnortnahen Schule muss gesichert sein.

Somit würde sich durch dieses 'Wissen' eine gewisse Planungssicherheit hinsichtlich notwendiger/verfügbarer Schülerzahlen ableiten lassen.

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tradiwaberl (15.710 Kommentare)
am 12.01.2020 12:01

Stimmt schon, aber für diese Planungssicherheit gibt es ja die langen Fristen und Vorlaufzeiten.
Ich lebe in einem urbanen Umfeld und neben der zuständigen Volksschule meines Stadtteiles hätte ich auch die Möglichkeit meine Kinder in einen angrenzenden Stadtteil zur Schule zu schicken (z.b. weil da schon ältere Geschwister sind, ich vor einem Umzug dort gewohnt habe, es mit der Betreuung leichter geht,...). Zudem gibt es hier auch private Schulen, die ich ebenfalls wählen kann.
Und es muss nicht jeder dieser Direktoren wissen, was mein Kind nun macht. Wenn das Kind in seine Schule geht, erfährt er es bald genug.

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kawox (591 Kommentare)
am 12.01.2020 13:02

Selbstredend steht es jedermann frei seinen Justamentstandpunkt auch zu vertreten und ja, es müssen nicht alle Informationen auch überall vorliegen.
Der Threadstarter bezog seine Frage jedoch auf das 'Schulgrätzl', also den Pflichtsprengel!
Und, es gibt leider keine Planungssicherheit, weil eben diese relevanten Daten nicht verfügbar sind.
Wie gesagt, ein äußerst komplexes Thema.

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kawox (591 Kommentare)
am 12.01.2020 14:38

Selbstredend steht es jedermann frei seinen Justamentstandpunkt auch zu vertreten und ja, es müssen nicht alle Informationen auch überall vorliegen.
Der Threadstarter bezog seine Frage jedoch auf das 'Schulgrätzl', also den Pflichtsprengel!
Und, es gibt leider keine Planungssicherheit, weil eben diese relevanten Daten nicht verfügbar sind.
Wie gesagt, ein äußerst komplexes Thema.

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max1 (11.582 Kommentare)
am 12.01.2020 17:58

Da es neben den Regelschulen auch sehr viele private Einrichtungen gibt ist eine von Ihnen gewünschte Liste gegen die DSGVO.

Der Schutz der Persönlichkeit steht über der Planungsmöglichkeit der Direktoren.

Wie oben erwähnt weiß ja niemand wie sich Eltern entscheiden welche Schule sie auswählen.

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glingo (5.047 Kommentare)
am 12.01.2020 17:20

für was brauchen die eine Namensliste?
es muss doch genügen wenn sie die Anzahl der Kinder erfährt für die Planung.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.186 Kommentare)
am 12.01.2020 22:30

Hier der Ursprungs-Artikel:
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/chaos-bei-der-schuleinschreibung-direktoren-tappen-voellig-im-dunkeln;art68,3191860

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