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Fünf Waldohreulen erschossen: "Aus Tötungslust geballert"

Von Thomas Streif, 28. Juni 2023, 16:34 Uhr
Landesgericht Wels
Prozess am Landesgericht Wels. Bild: APA/BARBARA GINDL

WELS/PRAM. Am Mittwochnachmittag mussten sich im Landesgericht Wels ein 67-Jähriger und seine beiden erwachsenen Söhne wegen Tierquälerei verantworten. Der Richter war von der Schuld des Trios überzeugt.

Haben ein 67-Jähriger und dessen beiden Söhne (36 und 32 Jahre alt) am Sonntag, 23. April, gegen 20.30 Uhr mehrere Waldohreulen im Gemeindegebiet von Pram erschossen, die OÖN haben berichtet. Der zweistündige Prozess ging kurz nach 15 Uhr im Landesgericht Wels zu Ende. Das Trio wurde, je nach Einkommen, zu unbedingten Geldstrafen in der Höhe von 1200 Euro und 8000 Euro verurteilt.  Die Urteile sind nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt und der Verteidiger Harald Korp keine Erklärung abgaben. 

Zu Beginn der Verhandlung plädierten die drei Beschuldigten, die vom Andorfer Rechtsanwalt Harald Korp verteidigt werden und bisher unbescholten sind,  auf unschuldig. "Meine Mandanten werden sich nicht schuldig verantworten. Sie bestreiten die Tat", sagt Verteidiger Korp in seinem Eingangsplädoyer. "Wir sind dort in der Wiese gestanden und haben auf fliegende Krähen geschossen", sagt der 32-Jährige Angeklagte. Der eigentliche Grund für den Aufenthalt in der Wiese sei gewesen, mit den Hunden zu üben.

Erklärung für die toten Eulen im Nest habe er keine. Auf Lichtbildern, die der Richter im Saal zeigte, sind drei Personen (aus relativ weiter Entfernung und nicht klar erkennbar) und der Baum, in dem sich offenbar das Nest der Eulen befand, zu sehen. "Hat es einen Grund, warum sie, ihr Bruder und Vater rund um den Baum stehen", will der Richter wissen. "Wir stehen auf einer Linie auf der Wiese", so die Antwort. 

"Ich bekenne mich nicht schuldig", sagt der Zweitangeklagte. Man habe mit den Hunden geübt. Dass man auf Krähen geschossen hat, räumt er ein. "Warum?", will der Richter wissen: "Es gibt Probleme, weil Krähen Siloplanen aufkratzen, deswegen haben wir geschossen." 

Der Richter im vollbesetzten Saal 201 im Landesgericht Wels hakt nach: "Sie sind doch Jagdschutzorgan. Was ist der Zweck der Jagd? Die kurze Antwort: "Dass alles passt." In den Baum habe er nicht geschossen. "Das schließe ich aus", sagt der 36-Jährige, der jedoch, anders als sein Bruder, bestreitet auf dem vorgezeigten Lichtbild zu sehen sei. Auf Nachfrage des Richters, reagiert der Zweitangeklagte mit den Worten "ich glaube nicht, dass wir auf den Bildern zu sehen sind." 

"Schussfestigkeit" der Hunde getestet 

Man habe an jenem Abend die "Schussfestigkeit" der Hunde, die man auf die Jagdhundeprüfung vorbereiten wollte, getestet, sagt der 67-jährige Vater. Eine Krähe habe man erlegt.  Diese habe er "zu Hause auf dem Misthaufen" entsorgt. Angesprochen auf das Lichtbild, zu dem es von den Söhnen schon verschiedene Wahrnehmungen gab, gab der Beschuldigte an, dass man auf den Fotos keine Personen klar identifizieren könne. 

"Ich war mit meiner Freundin spazieren, da haben wir Schüsse gehört", sagt ein Zeuge, der Teile des Vorfalls beobachtet haben will und die Fotos gemacht hatte. Daraufhin sei er auf einen Hügel gegangen, wo er weitere Schüsse in Richtung des Baumes wahrgenommen habe. "Zwischen 15 und 20 werden es schon gewesen sein", sagte der Zeuge. Zwei der drei auf der Wiese in der Nähe des Birnbaumes stehenden Personen habe er klar erkannt. Es sei der Vater und einer der beiden Söhne - beide kenne er schon seit Jahrzehnten - gewesen. Nachdem das Trio die Wiese verlassen hatte, seien er zu und seine Freundin zum Baum gegangen, wo er die toten Eulenküken vorgefunden habe. Als er versucht habe, auf den Baum zu klettern, sei die tote Muttereule auf den Boden gefallen.

Der 67-Jährige gibt bei seiner Befragung an, dass es wiederholt Probleme mit dem Zeugen gegeben habe. Dieser sei unter anderem mit Quads über ein von seinem Sohn bewirtschafteten Grundstück gefahren. Als er ihn darauf angesprochen habe, habe der 37-Jährige blöd geantwortet, "einmal hat er mich sogar gepackt. Da hätte ich ihn anzeigen sollen", sagt der Pensionist. 

Er sei überzeugt davon, dass sich alles so zugetragen habe, wie es in der Anklageschrift stehe", sagt der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. "Die  Zeugen sind glaubwürdig. Die Tat ist aus unbegreiflichen Gründen passiert", betont der öffentliche Ankläger. 

"In Anbetracht aller Umstände reichen die Beweisergebnisse bei weitem nicht für eine Verurteilung aus. Es gebe keine Beweise, vieles liege im Dunkeln, es handle sich lediglich um Mutmaßungen. "Daher beantrage ich einen Freispruch", sagt Verteidiger Korp. 

Unbedingte Geldstrafen

Der Richter hingegen ist von der Schuld der drei Hausruckviertler felsenfest überzeugt. "Wir haben uns das heute alles angehört und haben Zeugen befragt. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass es so gewesen sein muss, wie es angeklagt wurde. Ich bin überzeugt davon, dass sie in die Baumkrone reingeschossen haben", sagt der Richter. Was das heißt, ist klar: der 67-Jährige und seine beiden Söhne sind schuldig im Sinne der Anklage und haben das Vergehen der Tierquälerei begangen. Alle drei fassen unbedingte Geldstrafen aus. Der arbeitslose 32-Jährige und sein Vater müssen je 300 Tagessätze zu je vier Euro (1200 Euro) bezahlen. Der 36-Jährige, der über ein monatliches Nettoeinkommen von 2500 Euro verfügt, muss 400 Tagessätze zu je 20 Euro (8000 Euro) bezahlen.

"Aus Tötungslust geballert" 

"Erschwerend ist ihre Funktion als Jagdschutzorgan, daher auch 400 Tagessätze", so der Richter. Die Waffen werden beschlagnahmt. "Das tut ihnen am meisten weh", sagt der Richter, der abschließend noch klare Worte in Richtung der Familie spricht: "Sie haben im Jagdbetrieb alle drei nichts verloren. Sie haben aus Tötungslust geballert und die Eulen, aus welchem Grund auch immer, erschossen. Dafür habe ich null Verständnis." 

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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