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Wilde Fahrt auf der S10? 48-jähriger Gastronom freigesprochen

Von nachrichten.at, 14. August 2024, 18:04 Uhr
Justizia Gericht
(Symbolbild)

LINZ. Da nicht nachgewiesen werden konnte, wer hinter dem Steuer saß, wurde ein 48-jähriger Gastronom vor Gericht freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, dass er durch seine wilde Fahrweise auf der S10 mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet hatte.

Dem 48-Jährigen wurde vorgeworfen, dass er mit seinem zwei Tonnen schweren SUV auf der S10 im Bezirk Freistadt viel zu schnell unterwegs gewesen sein soll und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Am Mittwoch stand er deshalb vor Gericht.

Mehr lesen: Wie ein "Henker" auf der S10 gefahren? Angeklagter will nicht der Lenker gewesen sein

In einer schriftlichen Stellungnahme teilte er vor dem Prozess mit, dass gar nicht er, sondern eine andere Person den Porsche gelenkt hatte.

Da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er hinter dem Steuer saß, wurde der Gastronom freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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9  Kommentare
9  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
lester (11.563 Kommentare)
vor 42 Minuten

Man wird doch noch für den Schlummertrunk Vorsorge treffen dürfen.

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crazy_canuck (309 Kommentare)
vor einer Stunde

Schande über die Ermittlungen! Will sich das Justiz und Polizei wirklich gefallen lassen?

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Geriw1 (52 Kommentare)
vor einer Stunde

scherz oder ? wen kennt der auf der BH? keine Lenkererhebung?

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Sammy705 (1.220 Kommentare)
vor einer Stunde

Lenkererhebung darf man wahrscheinlich wegen Datenschutz nich mehr. Danke blaurotgrünneo.

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meisteral (12.403 Kommentare)
vor 51 Minuten

Völliger Stumpfsinn

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grannysmith (995 Kommentare)
vor einer Stunde

Österreich ist ein Autoland

Der Stärkere hat Recht

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Kraftwerk (252 Kommentare)
vor einer Stunde

Na wer ist die andere Person?

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RUWIE (8 Kommentare)
vor einer Stunde

Keine Lenkererhebung ?????

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meisteral (12.403 Kommentare)
vor einer Stunde

Was ist das für eine Anklage der Behörde, wenn nicht mal eine Lenkererhebung durchgeführt wurde.
Peinlich!

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