Wirtshaus der Eltern angezündet: Zwei Jahre teilbedingt
WELS. Wegen Brandstiftung ist ein 21-Jähriger zu zwei Jahren teilbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll ausgerechnet auf dem Anwesen der Eltern zwei Mal Feuer gelegt haben.
Beide Male sei der junge Mann gerade vom Fortgehen heimgekommen, als es zu brennen begann. Beide Male sei er der Entdecker gewesen, was ihn von Anfang an verdächtig gemacht habe, hieß es im Prozess gegen den 21-Jährigen.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, zwei Mal eine Papiertonne vorsätzlich in Brand gesteckt zu haben, beim zweiten Mal brach ein Großbrand aus, der den elterlichen Betrieb vernichtete. Schaden: 1,5 Millionen Euro.
Der Sohn bekannte sich "nur" der "fahrlässigen" Herbeiführung einer Feuersbrunst schuldigt. Er sei beim Wegschnippen einer Zigarette unachtsam gewesen, außerdem habe er psychische Probleme gehabt.
Das Gericht sprach ihn wegen der Vorsatztat schuldig: zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon acht unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mir gänzlich unverständlich weshalb man das Strafmaß nicht voll ausschöpft, wenn der Knabe mit dem Schmäh vom weggeschnippten Tschick daherkommt, anstatt ein Geständnis abzulegen.
außerdem sollten egoistische Raucher, die brennenden Sondermüll wegwerfen, auch hart bestraft werden