Erster Raser musste Auto in Wien abgeben
WIEN. Seit 1. März kann die Polizei von Rasern bei eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug beschlagnahmen. In Wien musste jetzt der erste Verkehrsteilnehmer "mit Bleifuß" seinen Pkw abgeben.
Der Mann soll bereits am Wochenende zu nächtlicher Stunde am Hernalser Gürtel im Bezirk Josefstadt mit bis zu 114 km/h unterwegs gewesen sein.
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann nunmehr kann das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Das vom Verkehrs- und Klimaschutzministerium auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets.
Wenn Einzelpersonen "völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind", kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs erfolgen. Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.
"Verkehrssicherheit gefährdet"
Jener Raser (28), der nun in der Nacht auf Montag am Gürtel gestoppt wurde, musste sich nicht nur vorläufig von seinem Führerschein verabschieden, sondern auch von seinem Auto. Er wird wegen der verkehrspolizeilichen Übertretungen angezeigt.
"Beamte des Stadtpolizeikommandos Josefstadt führten in der Nacht von Sonntag auf Montag Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Inneren Gürtels durch", schilderte Polizeisprecher Philipp Haßlinger den Hergang. "Ein Pkw wurde mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h abzüglich der Messtoleranz gemessen." Der Lenker soll zudem "durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet haben", so der Sprecher weiter.
Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt worden sei, erfolgte auch die vorläufige Beschlagnahmung des Wagens. Laut APA-Informationen soll es sich um einen PS-starken VW handeln.
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Schade, dass mein Kommentar in welchem ich dargestellt habe, dass ich es nicht für richtig halte dass sich der Staat nun an unserem Eigentum vergreift, gelöscht wurde.
Strafe ist in Ordnung, aber dem Bürger sein Eigentum unter dem Vorwand einer Bestrafung wegzunehmen halte ich für sehr bedenklich.
Denn wo beginnt die Enteignung und wo hört sie am Ende auf???
Kann es sein das uns unter dem Vorwand der Bestrafung künftig noch andere Sachen weggenommen werden? Darf es auch die Wohnung sein wenn sich ein Bürger nicht sytemgetreu verhält???
genau - an einem Sonntag.
Und - er hat schon wieder gewonnen. Ist doch super !🤦♂️
Und was ist mit dem Auto des Mühviertlers der bereits mehrmals ohne Führerschein und betrunken erwischt wurde?
Auch dem gehört eine Klammer ans Auto .
schreib der ÖVP, das sie das umsetzen
bin mir sicher, grüne, Neos und SPÖ wären dabei
Einer musste ja der größte Trottel Österreichs sein, der als Erster das Auto abgibt! Bravo! Prost!
Bravo und den Führerschein auch gleich entziehen!
Schade das nicht auch Leasing Fahrzeuge abgenommen werden!
In der Schweiz, Italien, Frankreich Usus!!!
Und auch Ausländische Autoraser sollte das Auto abgenommen werden!
Kann mir schon vorstellen welche Parteien dagegen sind!
Wie viele Maßnahmen sehr spät.
Die Grünen freuen sich, wenn ein österreichischer Steuerzahler vom Staat stark bestraft wird, lehnen aber jegliche Bestrafung für Asylanten ab.
Irre.
Sie haben wenig Wissen, aber dazu sehr viel Meinung.
meisteral
Sie reden von den Grünen? Da sind Sie bei mir vollkommen falsch!
Herr Automobil, außer Ignoranz und Selbstgefälligkeit haben Sie in diesem Forum noch nix geboten.
cenodoxophylax
Ach herje, Sie arme(r)😥😥😥
Quod erat demonstrandum.
In den Händen Unzuverlässiger ist ein Auto eine Waffe.
Die Geschwindigkeitsüberschreitungen sollten geringer sein!!!
Prinzipiell gut.
Ich hoffe aber es gibt Ausnahmen wenn z.B. auf der Landstraße ein 30er wegen einer Baustelle steht, aber außer einem Bagger neben der Straße nichts zu sehen ist, beide Spuren befahrbar sind und weil Sonntag ist auch keiner arbeitet.
Hier wäre es höchst an der Zeit Zusatzschilder anzubringen.
Z.B. "Gilt nur an Werktagen von 6 - 18 Uhr.
So etwas gibt es teilweise auch vor Schulen und macht absolut Sinn.
Außerorts 90 zu schnell für eine Fahrzeugbeschlagnahme sind auch mit 30-er Baustelle mehr als 120, also zu schnell!!!!!
Und dann ist dort doch ein Bauarbeiter und du nietest ihn mit 100 km/h um.
Man kann Strafen und Gebühren für Baufirmen andenken, wenn diese Beschränkungen und Schilder falsch aufstellen.
Aber wenn ein Schild dastellt, hat man sich daran zu halten.
👍👏👏👏
Dieses Gesetz müsste auch soweit erweitert werden das Poser, die 20x die Landstraße/Humboldstrasse auf und ab fahren das Auto eingezogen werden.
Ein großes Bravo - weiter so !!!!
Glückwunsch!
60/70 km/h drüber oder 80/90 ? Das geht nicht klar hervor aus dem Text. Oder war der Fahrer Wiederholungstäter?
Selbst wenn ich im Ortsgebiet nur 50 drüber bin gehört sein Fahrzeug eingezogen. Es sind eigentlich eh immer die Gleichen die erwischt werden.
Gürtel ist Ortsgebiet mit 50km/h!
Ja....