Grazer Bierprozess: "Ein Selbstbedienungsladen par excellence"
GRAZ. Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag der Prozess um einen großen Bierdiebstahl in der Brauerei Puntigam fortgesetzt worden.
Den mittlerweile 20 Angeklagten wird vorgeworfen, von 2009 bis 2017 einwandfreies Bier als Bruchware deklariert und unter der Hand verkauft zu haben. Einer der Hauptbeschuldigten ist ein ehemaliger Kellermeister, der zugab, Bier entwendet zu haben, wenn auch in viel geringerem Umfang, als in der Anklage angeführt ist.
Von den zunächst 24 Angeklagten wurde einer krank, ein Verfahren wurde ausgeschieden, eines diversionell erledigt und drei Beschuldigte wurden mittlerweile freigesprochen. Von den 18 übrig gebliebenen Männern gelten sechs als die Haupttäter. Einer von ihnen stand am zweiten Verhandlungstag im Mittelpunkt der Befragung.
Früherer Kellermeister angeklagt
Es handelte sich um einen der früheren Kellermeister, der zuständig für die Einteilung der Mitarbeiter und die Kontrolle der Ladungen war. Außerdem musste er die Bruchware überprüfen und vermerken. Genau dieses Thema wollte Richter Andreas Rom genauer erläutern.
"Ein Staplerfahrer fährt wo hinein, da sind dann gleich einmal 16 Paletten kaputt", schilderte der Angeklagte, wie es überhaupt zum Bruch gekommen ist. "Wie wurden Sie darüber informiert?", interessierte den Richter. "Meistens hat man das gehört", kam die Antwort. Diese sogenannte Bruchware wurde dann in einer anderen Halle aufbewahrt, von wo sie von einer anderen Firma abgeholt wurde. "Ich habe aber nie Scheinbruch-Meldungen durchgeführt", betonte der Angeklagte.
Geschäft florierte jahrelang
Dass er in den Jahren 2015 und 2016 Bier entwendet hatte, gab er dagegen zu. Er nahm die Ware vom Bruchplatz, reinigte sie und fuhr die Paletten dann in den Selbstbedienungsshop, von wo sie ein eingeweihter Mitarbeiter abholte und zu ihm nach Hause brachte. Von dort verkaufte er sie - sehr günstig - weiter. Staplerfahrer, Shop-Mitarbeiter und andere Beteiligte bekamen Geld oder auch ein paar Kisten Bier, das illegale Geschäft florierte jedenfalls jahrelang. "Das war ein Selbstbedienungsladen par excellence", stellte der Richter fest.
Immerhin fanden sich auf dem Konto des Angeklagten Bareinzahlungen in der Höhe von 400.000 Euro, deren Herkunft nicht aus dem regulären Verdienst bei der Brauerei herrührte. "Kann ich mir nicht erklären", meinte der Ex-Kellermeister dazu.
Der Prozess wird am Mittwoch mit weiteren Befragungen fortgesetzt.