Mädchen (12) in Wien missbraucht: 2 Prozesstermine fixiert
WIEN. Im Fall einer mittlerweile 13-Jährigen, die im Vorjahr in Wien-Favoriten von mehreren Jugendlichen wiederholt sexuell missbraucht worden sein soll, sind nun zwei Prozesse fixiert worden.
Zunächst muss sich am 26. November ein 17-Jähriger wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung in einer Parkgarage vor einem Schöffensenat verantworten. Am 5. Dezember folgt eine Verhandlung gegen einen 16-Jährigen wegen Vergewaltigung und versuchter geschlechtlicher Nötigung.
Durch Chats ausgeforscht
Beide Burschen hatten das Mädchen zu Beginn des Vorjahrs kennen gelernt. Zu den ihnen angelasteten Straftaten soll es bereits im Jänner bzw. Februar 2023 gekommen sein - die genauen Zeitpunkte stehen nicht fest. Auf die jeweils aus Syrien stammenden Angeklagten war man bei der Auswertung des Handys des Mädchens gekommen. Aufgrund von Chats, die die Unmündigen mit dem 16-Jährigen geführt hatte, und über dessen Instagram-Profils konnte der 16-Jährige ausgeforscht werden. Der 17-Jährige war ebenfalls über Chats ausfindig zu machen. Er behauptet, er hätte mit dem Mädchen nie über das Alter gesprochen und sei davon ausgegangen, mit einer Gleichaltrigen einvernehmlichen Sex gehabt zu haben.
Anklage wegen Vergewaltigung
Gegen den 16-Jährigen war wiederum ursprünglich wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ermittelt worden. Die endgültige rechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft ergab, dass Gewalt im Spiel gewesen sein könnte, was zu einer Anklage wegen Vergewaltigung führte. Der 16-Jährige soll außerdem versucht haben, die damals Zwölfjährige nach dem ersten Geschlechtsverkehr zu weiteren sexuellen Handlungen zu überreden, indem er ihr drohte, er werde ansonsten Videomaterial von ihr öffentlich machen.
Ermittlungen gegen 14 Verdächtige
Losgelöst von diesen beiden Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien nach wie vor gegen 14 weitere Verdächtige wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 StGB). Zwei Beschuldigten wird laut Behördensprecherin Judith Ziska zusätzlich die Herstellung von bildlichem sexuellem Kindesmissbrauchsmaterial (§207a StGB) vorgeworfen – sie sollen die Unmündige während der Vornahme sexueller Handlungen gefilmt haben. Die Gruppe – 13 im jeweiligen Tatzeitpunkt minderjährige Burschen im Alter zwischen 14 und 18 und ein junger Erwachsener im Alter von 19 - hatten die damals Zwölfjährige über einen Jugendlichen kennengelernt, in den das Mädchen verliebt gewesen sein dürfte und mit dem es zu Zärtlichkeiten, aber nicht mehr gekommen sein soll. Über diesen Burschen kam das Mädchen in Kontakt zu den Beschuldigten, die sich allesamt über Parkanlagen in Favoriten kannten. In weiterer Folge soll es zu sexuellen Kontakten mit dem unmündigen Kind gekommen sein, wobei sich das Mädchen in einigen Fällen als älter als 14 ausgegeben haben dürfte.