Bezahlkarte für Flüchtlinge: Einigung auf Gesetz in Deutschland
BERLIN. Die deutschen Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangen Diskussionen auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber geeinigt.
Das teilten die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP am Freitag mit. In der Formulierungshilfe heißt es, die Bezahlkarte stelle ein taugliches Mittel dar, um beispielsweise Geldzahlungen an Schleuser zu unterbinden.
Außerdem wird darin festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde "den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort" Rechnung getragen. "Die Regelung ermöglicht den Leistungsbehörden auch im Rahmen der Ermessensausübung Umstände zu berücksichtigen, aufgrund derer der Einsatz einer Bezahlkarte im Einzelfall nicht zweckmäßig erscheint", heißt es im Entwurf weiter.
Das Kabinett hatte am 1. März für den Gesetzesvorschlag von Deutschlands Sozialminister Hubertus Heil gestimmt, um damit die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber mit einem Bundesgesetz abzusichern. Damit kam die deutsche Bundesregierung einem Wunsch der Länder nach. Wann der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag verabschiedet werden kann, blieb jedoch lange unklar - auch weil die Grünen zunächst noch einige praktische Fragen geklärt wissen wollten. Mit dem nun erzielten Kompromiss zeigten sie sich zufrieden.
Sachleistungskarte auch in Österreich?
Ein ähnliches Konzept ist auch in Österreich angedacht: Asylwerbende sollen Leistungen aus der Grundversorgung künftig via Sachleistungskarte erhalten, wie es in Deutschland Teile Bayerns und Hamburg mit ihrer Bezahlkarte bereits praktizieren. Innenminister Gerhard Karner und der oberösterreichische Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (beide ÖVP) sprachen in Linz über die Ausgestaltung einer solchen Karte und eine mögliche Pilotregion in Oberösterreich.
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Vorteile sehen Karner und Hattmannsdorfer insbesondere in der Beschränkung auf notwendige Leistungen und den Ausschluss der Möglichkeit, Leistungen ins Heimatland zu überweisen, hieß es in einer Presseaussendung am Montag. Mit der Karte soll das System vereinfacht und Asylmissbrauch reduziert werden. Bei der Konferenz der Flüchtlingsreferenten im Juni soll ein Vorschlag auf dem Tisch liegen, kündigte Karner ein "praktisches, einfaches und kostengünstiges Modell einer Sachleistungskarte" an.
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Die Hilfe Österreichs dürfe nicht missbraucht werden, betonte Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). "Daher soll, nach Vorbild Deutschlands und insbesondere Bayerns, wo die Karte schon pilotweise zum Einsatz kommt" auch in Österreich eine Sachleistungskarte für Asylwerbende kommen, bot Hattmannsdorfer eine Pilotregion in seinem Bundesland an. Damit könne man - nach Vorarbeit im Innenministerium - schon vor der Referentenkonferenz im Juni starten und bereits erste Ergebnisse gewinnen, die in das Projekt für ganz Österreich einfließen können, hieß es aus seinem Büro. Angedacht sei ein Betrieb in einem oder zwei Bezirken. Oberösterreich biete sich durch die Nähe zu und den guten Austausch mit Bayern an.
4 Pilotregionen in Bayern
Beamte des Bayrischen Staatsministeriums – Bayern hat in vier Pilotregionen ein erstes Modell einer Bezahlkarte ausgerollt – stellten ihre Karte mit dem Start des Teilbetriebes am 20. März den Experten des Innenministeriums vor. Die Eckdaten: Es können keine Überweisungen durchgeführt werden, und es gibt grundsätzlich keine Barauszahlungen (bis auf maximal 50 Euro). Der Einkauf ist in Supermärkten oder Bekleidungsgeschäften möglich, einzelne Händlergruppen wie Glücksspiel sind ausgeschlossen.
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