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Amtsgeheimnis: Kritik an Ausnahmen für kleine Gemeinden

Von nachrichten.at/apa, 05. Oktober 2023, 17:20 Uhr
PK ZUR INFORMATIONSFREIHEIT: KOGLER/EDTSTADLER
Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) bei der Präsentation des Entwurfs am Donnerstag. Bild: MAX SLOVENCIK (APA)

WIEN. Nicht nur Applaus gibt es für den Gesetzesentwurf zur Informationsfreiheit. Besonders die Ausnahme kleiner Gemeinden wird kritisiert.

Der am Donnerstag präsentierte Gesetzesentwurf zur Informationsfreiheit hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. Für Kritik sorgte besonders die Ausnahme kleiner Gemeinden von der proaktiven Informationspflicht. Während die FPÖ dem Gesetzentwurf in dieser Form prompt eine Absage erteilte und auch die NEOS deutliche Kritik übten, zeigte sich die SPÖ für eine Zustimmung zur erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit gesprächsbereit.

Klare Ablehnung von der FPÖ

Klare Ablehnung kam von den Freiheitlichen, die im neuen Entwurf einen "Rückschritt zu der bislang bekannten Version" sieht. Konkret bemängelten FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst und der Abgeordnete Werner Herbert, dass die ursprünglich geplante 'Cooling-off-Phase' für Höchstrichterposten und die Ausweitung der Prüfmöglichkeiten des Rechnungshofs auf Unternehmen schon ab einer 25-Prozent-Beteiligung der öffentlichen Hand nicht mehr im Gesetzesentwurf enthalten sind. Als "Kniefall vor den ÖVP-Bürgermeistern" kritisierte die FPÖ zudem, dass Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind.

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Die Ausnahme für kleine Gemeinden kritisierten auch die NEOS, weil gerade in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern Bürgerinnen und Bürger Angst vor Nachteilen hätten, wenn sie vom Bürgermeister aktiv Auskünfte verlangen. Insgesamt sah Vize-Klubchef Nikolaus Scherak bei einer Pressekonferenz am Nachmittag wenig Anlass für Euphorie, der Entwurf sei nämlich "weit entfernt von echter Informationsfreiheit". Der versprochene "Paradigmenwechsel" werde auch dadurch verhindert, dass im Gesetzesentwurf kein Informationsfreiheitsbeauftragter vorgesehen ist. Ohne diesen müssten Bürger, denen eine Auskunft verweigert wird, sofort den Rechtsweg beschreiten, was viele abschrecken würde. Scherak stört sich außerdem an den für ihn zu weit ausgelegten Geheimhaltungsgründen. Durch die Klausel, dass eine Änderung des Gesetzes nur mit Zustimmung der Länder möglich wäre, würden zudem all diese Punkte "einzementiert". Er hoffe deshalb auf weitere Verhandlungen, so der stellvertretende Klubobmann der kleinsten Parlamentspartei.

SPÖ: offen für Gespräche

Die SPÖ zeigte sich dagegen offen für Gespräche und will den Gesetzesentwurf genau prüfen. Verbesserungsbedarf ortete Verfassungssprecher Jörg Leichtfried allerdings ebenfalls bereits unter anderem bei der Grenze von 5.000 Einwohnern, unter der Gemeinden von der proaktiven Informationspflicht ausgenommen sind. Kritisch sieht die SPÖ außerdem, dass es damit zu Einschränkungen bei der im Zuge des Parteiengesetzes geschaffenen Veröffentlichungspflicht für alle Behörden und Gemeinden für Studien, Gutachten und Umfragen geben würde.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zeigte sich ähnlich wie zuvor ihre Regierungskollegen Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) euphorisch über die Einigung. Der Entwurf läute "ein neues Zeitalter der Informationsfreiheit" ein und wirke auch als "Turbo gegen Vetternwirtschaft und Korruption", so Zadic im Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter). Die Hartnäckigkeit der Grünen habe sich ausgezahlt. Gemeinsam mit dem neuen Korruptionsstrafrecht und dem Parteienfinanzierungsgesetz werde damit "ein transparentes Österreich" geschaffen.

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WIEN. Nach jahrelangem Ringen hat die Regierung am Donnerstag den fertigen Entwurf zur Reform des Amtsgeheimnisses vorgelegt.

Georg Krakow von Transparency International meinte im Ö1-Radio, das Eigenlob der Regierung sei "etwas zu dick aufgetragen". Denn es habe "unendlich lange" gedauert, bis man es "ins Vorzimmer eines Gesetzes" geschafft habe. Außerdem wäre es laut der NGO besser gewesen, wenn alle Gemeinden von der proaktiven Veröffentlichungspflicht umfasst gewesen wären, sagte Krakow. Bedenken, dass dies für die betroffenen Gemeinden einen zu großen Aufwand bedeuten würde, teilt er nicht. So sei es etwa mit den heutigen technischen Möglichkeiten kein großer Aufwand, eine Studie öffentlich zugänglich zu machen.

Gemeindebund: "gangbarer Weg"

Der Gemeindebund bezeichnete dagegen die Ausnahme von der proaktiven Informationspflicht für kleinere Gemeinden als "gangbaren Weg", da gerade die kleineren Gemeinden weniger personelle Ressourcen zur Verfügung hätten. Nun sei der Bund gefordert die technischen Möglichkeiten für die Veröffentlichung und Verknüpfung von Daten zur Verfügung zu stellen, forderten Vizepräsidentin Andrea Kaufmann und Vizepräsident Erwin Dirnberger in einer Aussendung.

Der Städtebund zeigte sich "skeptisch" über den Gesetzesentwurf. "Unsere Städte sind selbstverständlich für mehr Transparenz. Ich spreche mich aber gegen mehr Verwaltungsaufwand für die Städte und Gemeinden aus", so Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger.

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Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) bezeichnete es dagegen als "erfreulich", dass "die Bundesregierung ihren Worten nun endlich auch Taten folgen lässt". Die Verfassungsexperten des Landes Kärnten würden den Gesetzesentwurf nun "auf Herz und Nieren sowie auf seine Praxistauglichkeit" prüfen, denn: "Prinzipiell sind wir für ein solches Gesetz, es muss nur praktikabel und administrierbar sein", so Kaiser.

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) begrüßt den Gesetzesentwurf, sieht aber noch bei zwei relevanten Punkten Klärungsbedarf. Bedenken äußerte VÖZ-Präsident Markus Mair bei der zu langen Verfahrensdauer und bei der geplanten Missbrauchsschranke. Die Missbrauchsschranke könnte - je nach Auslegung - negative Auswirkungen auf Auskunftsbegehren von Journalistinnen und Journalisten im Zuge ihrer Recherchetätigkeiten haben, so die Befürchtung des VÖZ.

Industrielle loben erhöhte Transparenz

Die Industriellenvereinigung (IV) lobte, dass das Informationsfreiheitsgesetz für mehr Transparenz des Staates und der Behörden sorge. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer, kritisierte aber, dass das Gesetz auch nicht hoheitlich tätige Unternehmen, die bereits der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, umfasse. Dies sei für die Industrie nach wie vor nicht nachvollziehbar.

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28  Kommentare
28  Kommentare
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hbert (2.454 Kommentare)
am 07.10.2023 20:36

Ich mag beide nicht! Und vor allem die Aktionen von Ministerin Edtstadler spotten meist jeder Beschreibung. Statt Österreich in der EU zu vertreten, wollen wir immer Musterschüler und Vorreiter sein.
Für ihre Aussage "Ungeimpfte werden keinen Platz mehr in Österreich finden" bracuht sie viele, viele positive Entscheidungen und Meldungen, um wieder vertrauenswürdig zu sein.
Aber bei dieser Sache sollte man trotzdem die Kirche im Dorf lassen, denn damit ist auch ein gewaltiger administrativer Auswand verbunden, der kleinen Gemeinden (noch) nicht zumutbar ist.
Zumindest bei Anfragen (ab x Personen?) sollte es auch hier möglich sein!

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Flachmann (7.664 Kommentare)
am 07.10.2023 08:47

Halbe Sachen, zu Mehr sind diese Konkursverschlepper nicht fähig!
Ich freue mich diebisch auf kommende Wahlen.

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 06.10.2023 14:14

Die reflexartige Schlechtmacherei enttarnt jene, die gegen den Fortschritt sind.
Zudem fokussieren diese auf ein Wählerklientel, das wenig frägt und noch weniger versteht und daher alles glauben muss.

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am 06.10.2023 16:10

Sind da auch die 37 % Kurzwähler
u. 14 5 Grünwähler dabei ?

Also, die Mehrheit von 51 %,
die dieses Land seit Jahren regieren !

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( Kommentare)
am 06.10.2023 10:16

Das Amtsgeheimnis wird nicht abgeschafft !

Es bekommt nur ein neues Mäntelchen
mit vielen Schlupflöchern u. Tragemöglichkeiten.

Daß Gemeinden unter 5.000 Einwohnern
nicht einmal dieses Mäntelchen bekommen,
ist krotesk, entspricht aber durchaus dieser Regierung,
die sich halt nur in Ankündigungen und Murksgestzen erschöpft.

Na ja, wahrscheinlich wird es wird vom VfGH wegen
Ungleichbehandlung aufgehoben.

Oder, sind die Bürger von kleineren Gemeinden,
Österreicher 2. Klasse ?
Wobei Gemeinden unter 5.000 EW
ohnehin eine Gemeinde nicht mehr "klein" sind.

Gott sei Dank, haben 2025 diese Regierungs- Versager
von Türkis & Grün ohnehin nicht mehr das Sagen.

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LASimon (15.268 Kommentare)
am 06.10.2023 10:44

Und dann wird das Amtsgeheimnis wieder voll in Kraft gesetzt, denn in Zeiten der Regierungsbeteiligung von ÖVP, SPÖ und FPÖ wurde nicht nur keine Regierungsvorlage zustandegebracht; sie wurde nicht einmal versucht.

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am 06.10.2023 12:45

Ich bitt Sie,
malen'S die Teufel (SPÖ, FPÖ. ÖVP)
nicht an die Wand !

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 06.10.2023 14:12

Blödsinn, die Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner sind nur von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen, nicht aber von der Auskunftspflicht auf Anfrage.

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zeroana (1.600 Kommentare)
am 06.10.2023 09:24

Das einzig interessante wäre, ob man als Staatsbürger damit einen schnellen überblick über Steuergeldverwendung und -schwendung bekommen kann (wer bekommt Gehalt aus Steuergeld, wieviel, Förderungen). Mit dem Lob durch Grüne + Edtstadler sieht es eher nicht danach aus.

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zeroana (1.600 Kommentare)
am 06.10.2023 09:26

Das mit den kleinen Gemeinden ist Nebelkerzenwerferei, da ist das meiste bekannt, obwohl es unter Amtsverschwiegenheit läuft. Alle Fraktionen im Gemeinderat, jeder kennt den BGM usw....

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 06.10.2023 09:51

Haha sie lebten noch nie in einer Gemeide mit ÖVP Mehrheit.

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( Kommentare)
am 05.10.2023 20:47

Die überwiegende Mehrheit der Gemeinden habe weniger als 5.000 Einwohner.
Sie wären daher von vornherein von dem Gesetz ausgeschlossen.

Mich würde es nicht wundern, wenn die FPÖ diesem Gesetz zustimmt.

Haben sie doch auch den ÖVP Gesetzen zum 12 Stundentag, der Krankenkassenzusammenlegung, der Abschaffung des Karfreitag- Feiertags,
etc. zugestimmt !

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 06.10.2023 14:13

Die Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner sind nur von der proaktiven (!) Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Informationen müssen auf Anfrage klarerweise gegeben werden.

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( Kommentare)
am 06.10.2023 16:07

Schaun ma mal,
wie das Gesetz am Ende formuliert ist !

Aber wetten, daß . .

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azways (6.359 Kommentare)
am 05.10.2023 19:25

Die Entscheidung ist klar: Sind zu 99,5% ÖVP Klientel - Gemeinden mit Persilschein.

Die haben immer gegmacht, was sie woll(t)en.

* Protokolle zu erfundenen Gemeinderatssitzungen - Aufsichtsbehörde sagt, das sit völlig korrekt.
* Steuerbefreiung für Betriebsansiedelungen / obwohl Abgangsgemeinde
* Reihenweise fehlerhafte Baubescheide
* ....

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Libertine (6.091 Kommentare)
am 05.10.2023 19:43

Wüsste nicht, dass die ÖVP irgendwo die absolute Mehrheit von über 99% hat, oder die anderen Parteien aus reiner ÖVP- affinität für deren Klientel beschließen. Also wird die Entscheidung für alle gelten.

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azways (6.359 Kommentare)
am 05.10.2023 19:51

ÖVP-Bürgermeister in mehr als 99% der ausgenommenen Gemeinden vielleicht ?

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 05.10.2023 20:22

Als SPÖ-Poster sollte Sie so ehrlich sein, dass Ihnen die neue Transparenz ganz einfach nicht passt. Zudem hatten die SPÖ-Regierungen 50 Jahre Zeit, ähnliches auf die Füße zu stellen.

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azways (6.359 Kommentare)
am 06.10.2023 07:26

Wenn es Transparenz wäre, würde es der SPÖ auch passen !
So ist es aber reine Willkür.

Mich wundert, dass im Gesetz nicht steht, dass es NUR für SPÖ-BÜRGERMEISTER gilt.

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LASimon (15.268 Kommentare)
am 06.10.2023 10:46

Die SPÖ war noch nie an einer Abschaffung des Amtsgeheimnisses interessiert, denn sonst hätte sie das schon in den 1970er Jahren zu Zeiten von SPÖ-Alleinregierungen geschafft.

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rprader (318 Kommentare)
am 05.10.2023 19:13

Dorfkaiser wollen das

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mitdabei (1.702 Kommentare)
am 05.10.2023 18:08

Neben den skurrilen Entscheidungen zur Fußball-WM 2030 beweist in Österreich so manche Politik, dass vor lauter gegenseitigem Kuscheln unverständliche Entscheidungen getroffen werden. Warum wird die Entscheidung, ALLEN Bürger*innen die amtlichen Vorgänge offenzulegen eingeschränkt und dann erst mit 2025 in Gang gesetzt werden? Traut man nicht allen Ämtern das Offenlegen und kein schnelleres Handeln zu?

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azways (6.359 Kommentare)
am 05.10.2023 19:31

Ganz einfach:

2024 sind Neuwahlen und dann ist das ganze sowieso Geschichte.
Kommt niemals !

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LASimon (15.268 Kommentare)
am 06.10.2023 10:47

Worüber Sie sich offensichtlich freuten ...

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( Kommentare)
am 05.10.2023 18:06

Das neue Amtsgeheimis :

i mecht, aber i kaunn net!
oder:
einmal fast und einmal gar nicht.

Ein Pfusch, wie ihn halt nur diese Regierung zusammen bringt.
Bescheinigen schon im Vorfeld die Experten.

Und das, obwohl noch nicht einmal im Detail
die Ausnahmen u. Hintertürln bekannt sind.

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LASimon (15.268 Kommentare)
am 05.10.2023 17:45

Sicher hätte ich mir mehr gewünscht. Aber das ist besser als alles, was wir auf diesem Gebiet bis dato haben.
Negativ sehe ich, dass Novellierungen der Zustimmung der Bundesländer bedürfen; aber ohne diese Klausel wäre das Gesetz wohl nicht zustande gekommen. Es wird jetzt an uns Bürger*innen liegen, den Ländern und Gemeinden soviel Dampf unter den ... zu machen, dass sie einer Ausdehnung der "proaktiven" Informationspflicht in absehbarer Zeit (also noch vor 2030) zustimmen.
Die Aufgaben eines Informationsfreiheitsbeauftragten könnten mE die Volksanwälte übernehmen.

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azways (6.359 Kommentare)
am 05.10.2023 19:30

Das Gesetz ist reine Willkür ........
Jede:r Bürgermeister:in darf noch mehr Willkür walten lassen.

Im Endeffekt ist es der selbe Betrug wie die Abschaffung der kalten Progression - die es auch nie gab !!!!!!!

Am erschreckendsten ist, dass sich die SPÖ für solche G'schichtln überhaupt gesprächsbereit zeigt.

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diwe (2.659 Kommentare)
am 05.10.2023 19:36

LASIMON seh ich genauso, aber es wäre nicht österreichtypisch, wenn es nichts zu sudern gäbe.

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