Razzien bei Strache, Löger und Co. waren rechtskonform
WIEN. Die Beschlagnahmung von Straches Handy war rechtmäßig. Das Oberlandesgericht Wien hat am Mittwoch mitgeteilt, dass die Ermittlungsschritte in der Causa Casinos rechtlich in Ordnung waren.
Die Hausdurchsuchungen und auch eine Rufdatenrückerfassung wurden als zulässig beurteilt. Mehrere Beschuldigte, darunter Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), hatten sich dagegen beschwert.
Grundsätzlich begründe auch eine anonyme Anzeige eine ausreichende Verdachtslage, wenn ihr Inhalt glaubwürdig und plausibel sei, heißt es in der Presseinformation des Gerichts. "Das Oberlandesgericht kam zum Ergebnis, dass diese Anzeige extrem detailliert sei und von Insiderwissen zeuge, nämlich auf Grund der wörtlichen Wiedergabe von Gesprächen im engsten Kreis, auf Grund der Darstellung persönlicher und politischer Verflechtungen der Akteure und zahlreicher verifizierbarer Begleitumstände."
Richterspruch wird nicht veröffentlicht
Der Richterspruch selbst hält das Gericht aber zurück: "Zum Schutz der am Verfahren beteiligten Personen sowie um die Ermittlungen nicht zu gefährden wird die Entscheidung - auch anonymisiert - nicht veröffentlicht."
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nach einer anonymen Anzeige im Sommer Hausdurchsuchungen beantragt. Diese wurden vom zuständigen Straflandesgericht Wien genehmigt. Die Anwälte von Strache und anderen Involvierten beschwerten sich gegen die Razzien beim Oberlandesgericht (OLG), wo sie nun abgeblitzt sind.
Die Verteidiger hatten unter anderem moniert, dass es sich bei dem Deal gar nicht um ein Amtsgeschäft gehandelt habe, weswegen auch kein Bestechlichkeits-Tatbestand angenommen werden könne. Der in den Casinos-Vorstand berufene FPÖ-Mann Peter Sidlo sei zudem nicht in den Genuss eines Vorteils gekommen, er habe schließlich für sein Geld gearbeitet und somit seinerseits Leistungen erbracht. Außerdem sei die anonyme Anzeige, die zum Ermittlungsverfahren geführt habe, nicht plausibel und die Datensicherstellung unverhältnismäßig gewesen, da sie nicht zeitlich begrenzt worden sei.
<< Video: Ermittlungen gegen Peter Sidlo gerechtfertigt
Ermittlungen gegen elf Personen
Die WKStA ermittelt gegen elf Beschuldigte, ob für Sidlos Bestellung Novomatic Glücksspiellizenzen in Aussicht gestellt wurden. Unter den Beschuldigten sind neben Strache und Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus unter anderem auch Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP), ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid sowie die Novomatic-Spitze. Im August und November gab es mehrere Hausdurchsuchungen. Alle Beschuldigten bestreiten die Korruptionsvorwürfe.
Sein Handy hat Strache laut Medienberichten übrigens schon vor längerem wieder zurückbek
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Hier versucht ein Gericht wohl auf Weisung von oben schräge Aktionen im nachhinein zurechtzubiegen. Dass sie sich ihr Urteil nicht veröffentlichen trauen spricht Bände!
Sperrt den Strache endlich ein und vernichtet den Schlüssel. Und alles wird gut.
Um das Handy von Strache ist es so ruhig geworden..... da war doch sicher nicht nur der Clash of Clans darauf zu finden....
viel krasser...ich weiß nicht, aber wenn...lies unten.
Ich bin mir sicher das bei Strache und Co eine Sicherheitsverwahrung wegen Tatwiederholung auch rechtens wäre.
Fällt sowas nicht unter Folter, jedenfalls für die anderen Inhaftierten
sollte das da unten....lach...?! Stimme dir voll zu.
WIEN / LONDON – „Ich biete dem britischen Königshaus an, die Agenden von Prinz Harry zu übernehmen und sechster Thronfolger in der Rangfolge des britischen Königshauses zu werden. Machen wir eine basisdemokratische Abstimmung!“, schrieb Strache um vier Uhr früh auf seinem Facebook-Profil. Danach bearbeitete er ein Rufzeichen des Beitrags noch bis neun Uhr.
https://dietagespresse.com/nach-rueckzug-von-harry-strache-bietet-queen-uebernahme-der-royalen-aufgaben-an/
Hoffentlich sieht Europa04 nicht diesen Link.
Sie würde ihn uns wieder 10 Tage lang um die Ohren hauen. 😉🤣
@ramses
Immere dasselbe: Mit blöden Unterstellungen die "Diskussion zum Erliegen bringen ....
Das "Aporti" war nicht für Sie, trotzdem gibts ein Leckerli.
Ach vinzerl, geh ins Bett!