Verfassungsgerichtshof: Schärfere Regeln für Sicherstellung von Handys
WIEN. Spätestens 2025 muss ein Richter die Bewilligung zur Handy-Abnahme erteilen.
Der Verfassungsgerichtshof gab am Dienstag eine folgenreiche Entscheidung bekannt. Die Höchstrichter kamen zu dem Schluss, dass die Sicherstellung von Mobiltelefonen in Strafverfahren ohne eine vorhergehende richterliche Bewilligung verfassungswidrig ist. Begründet wird dies mit dem Recht auf Privatleben und dem Datenschutzgesetz. Die angefochtenen Bestimmungen würden zudem nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen.
Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2024 das Gesetz reparieren, die bisherige Regelung verliert am 1. Jänner 2025 ihre Gültigkeit.
Ein Kärntner Unternehmer hatte den Fall vor den Verfassungsgerichtshof gebracht. Ihm war wegen des Verdachts auf Untreue das Handy abgenommen worden.
Von Foto zum Chat
Die Höchstrichter entschieden nun, dass Grundrechtseingriffe verhältnismäßig sein müssen. Bisher wurde ein Handy wie ein Gegenstand bewertet, wie ein Aktenordner oder eine Tatwaffe, die man einfach abnehmen könne. Doch tatsächlich hat sich die Bedeutung des Mobiltelefons gewandelt. Es enthält Privatfotos, Chats, gelöschte Daten, die zurückgeholt werden können, Bewegungsprofile, Arzttermine.
„Handys sind nicht mehr nur Gegenstände. Die Technik ist der Strafprozessordnung über den Kopf gewachsen“, sagt die Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes im Gespräch mit den OÖNachrichten.
Die Diskussion über eine Reform sowie entsprechende Vorschläge dazu gibt es bereits seit längerem. Nicht erst seit der VP-Chataffäre rund um Thomas Schmid war darüber diskutiert worden, wie mit den Informationen, die ein mobiler Datenträger enthält, umgegangen werden soll.
Die Abnahme eines Handys wird auch weiterhin möglich sein. Die Verfassungsrichter hielten in ihrer Entscheidung fest, dass es ein legitimes Ziel sei, Datenträger sicherzustellen und auszuwerten, um Straftaten zu verfolgen.
Die Kritikpunkte
Derzeit kann ein Mobiltelefon schon bei einem Anfangsverdacht auf eine leichte Straftat abgenommen werden. Der Eingriff in das Privatleben ist laut Ansicht der Höchstrichter besonders intensiv, da auch das Handy einer Person sichergestellt werden kann, allein weil sie einen Verdächtigen kennt. Betroffen sind auch alle Daten sämtlicher Personen, die auf dem Handy sichergestellt werden. Die Betroffenen würden zudem keine Kenntnis erhalten, welche Inhalte genau ausgewertet werden.
Was geändert werden muss
Die Höchstrichter gaben dem Gesetzgeber eine Reihe von Bedingungen vor, die bei einer Neuregelung berücksichtigt werden müssen. Künftig muss ein Richter die Sicherstellung von Datenträgern genehmigen und zudem festlegen, welche Datenkategorien und Inhalte aus welchem Zeitraum für Ermittlungszwecke verwendet werden dürfen.
Damit sei aber der ausreichende Rechtsschutz für Betroffene noch nicht gewährleistet, erläuterte der VfGH. Der Gesetzgeber müsse deshalb bei der Neuregelung das öffentliche Interesse und die Grundrechte der Betroffenen gegeneinander abwägen. Es könne etwa einen Unterschied machen, ob Datenträger bei allen oder nur in bestimmten Fällen abgenommen werden dürfen – etwa bei schweren Straftaten oder Cyberkriminalität. Wie bei der Telefonüberwachung könnte auch hier ein Rechtsschutzbeauftragter eingesetzt werden.
Der Anwalt des erfolgreichen Kärntner Beschwerdeführers, Richard Soyer, freute sich gestern: „Der Gesetzgeber hat die technischen Entwicklungen der letzten 15 Jahre verschlafen.“ Die VfGH-Entscheidung sei „ein sehr deutlicher Weckruf“.
Reaktionen: Alle Parteien dafür
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Wichtig sei, dass die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gewahrt blieben, sagte sie und versprach eine zeitnahe Umsetzung der Vorgaben.
VP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, die seit längerem auf eine Reform drängt, will das Gesetz rasch korrigieren. Sie sah sich in ihrer Kritik bestätigt.
Auch SPÖ und FPÖ befürworten die Entscheidung. Die Neos forderten, gleich auch den Verteidigerkostenersatz mitzuregeln.
Der Präsident der Richtervereinigung Gernot Kanduth sprach von einer sehr wichtigen Entscheidung. Dafür müsse man auch in Kauf nehmen, dass die VfGH-Vorgaben neue Mehrarbeit für Richter brächten.
Da wird sich die Schwarz Türkise Familie freuen!
Endlich wieder Chatten!
Kriegst eh alles!
Bundesländer aufhetzen!
Wir sind Familie!
Die Hure der Reichen!
Ich liebe meinen Kanzler!
Usw
Tja der Arm von la Famiglia ist lang ?
Grünes Ministerium und rot-grüne WKStA müssen sich auch an die Verfassungsgesetze halten. Auch wenn es schwer fällt.
Im Korruptionsranking sind wir nur knapp vor Venezuela und jetzt werden wir durchgereicht hinter Somalia?
Da lacht das Herz der nächsten Maturanten Partie!
Wurde längst von namhaften Experten gefordert, Österreich auf internationales Niveau zu bringen.
Damit nicht mehr privates in der Öffentlichkeit ausgeweidet wird, bis das Opfer ruiniert ist, ohne einen Prozess.
Das bedeutet, dass die WKStA in diesem Bereich weitgehend illegal gearbeitet hat?
Nein!!!
Die WKStA hat auch im gestrigen. Fall korrekt gehandelt!!! Lt. Strafrechtsexpertin Zerewes!
Der Verfassungsgerichtshof sieht es anders.
Nein, sie hat nach geltendem Recht gearbeitet. Der VfGH hat jetzt freilich entschieden, dass das für die Handy-Abnahme geltende Recht verfassungswidrig ist. Und das ist gut so. Erschwerend für Strafverfolgungsbehörden ist freilich, dass der sog "Beifang" idR nicht mehr thematisiert werden darf. Womit etwa das "Beinschab-Österreich-Tool" ungeahndet bleiben würde.
Aber: Bevor einige zu früh frohlocken: Die Abnahme von Dienstmobiltelefonen von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes wird wohl vom jeweiligen Richter genehmigt werden, denn diese Telefone enthalten grundsätzlich keine Daten, die die Benutzer als "privat" deklarieren können/dürfen.
Der Verfassungsgerichtshof sieht es anders,
aber die rot-grüne WKStA hat immer recht.
Daher hat die Frau Minister es auch nicht eilig, das Verhalten oder das Gesetz anzupassen. Alles bestens, wir sind die Guten!
wer hätte je gedacht das das Handy mal ein menschliches Organ wird❓😁😁😁
????
Es sollte nicht ein Richter entscheiden, sondern ein Staatsanwalt = Vertreter der Anklagebehörde.
Die Sicherstellung sollte ohne jegliche juristische Zustimmung erfolgen dürfen, jedoch die Auswertung der Handydaten durch einen Staatsanwalt genehmigt werden müssen.
Das ist natürlich Nonsens.
natürlich darf nicht eine Anklagebehörde wie z. B. der (weisungsgebundene) Staatsanwalt über solche weitreichenden Maßnahmen entscheiden.
Sondern ein Richter
Dieser muss sowohl die Interessen der Strafverfolgungsbehörde als auch die Persönlichkeitsrechte der Menschen im Land für seine Entscheidung abwägen.
Gewaltentrennung 👍
Bis das Gericht entschieden hat, sind die Daten (fern)gelöscht...
Sicherstellung: ja, Auswertung erst nach richterlicher Genehmigung.
Wo Sie sich überall auskennen?
Sind Sie der Nehammer, oder der Babler?
Herr Schmid - sind Sie es?
Ihre Datenlöschung hat ja bekanntlich herforragend vunktioniert!
Eine richterliche Genehmigung kann sehr schnell gehen und die Zeitverzögerung hält sich in Grenzen. Als Ausrede zählt das wohl kaum.
NEUJAHRSUNGLUECKSSCHWEINCHEN (24.833 Kommentare)
"sind die Daten (fern)gelöscht..."
Daten werden nicht gelöscht!
es wird nur das Inhaltsverzeichnis gelöscht.
sofern sie die nicht überschrieben werden jederzeit von jedem wieder herstellbar
oder geht auch Auf Werkseinstellungen zurücksetzen
Es gibt auch unwiederherstellbares, sicheres Löschen (zB. durch komplettes Überschreiben).