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Bilanzskandal: voestalpine zeigt zwei Ex-Manager an

Von Alexander Zens, 18. September 2024, 11:01 Uhr
voestalpine: Weniger internationale Aktionäre, Skepsis beim Aufsichtsrat
Die Zentrale des Stahl- und Technologiekonzerns in Linz Bild: voestalpine

LINZ. Die Untersuchung der jahrelangen Fehlbuchungen im Linzer Stahl- und Technologiekonzern ist abgeschlossen. Der Schaden liegt im niedrigen einstelligen Millionenbereich.

48.000 Emails wurden ausgewertet, 45 Interviews mit relevanten Personen geführt und Tausende Buchungszeilen geprüft: Die Untersuchung des Bilanzskandals in der voestalpine ist abgeschlossen. Wie berichtet, soll der ehemalige Geschäftsführer einer deutschen Konzerngesellschaft der Division Metal Forming ab dem Geschäftsjahr 2012/13 ergebnisverbessernde Fehlbuchungen im Ausmaß von rund 100 Millionen Euro durchführen haben lassen.  Im Februar 2024 leitete die voestalpine eine Untersuchung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen und eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei ein. 

Das Ergebnis liegt nun vor, wie die voestalpine mitteilt. Der Bericht bestätige das, was bisher kommuniziert worden sei. "Sämtliche bilanzielle Folgen der Fehlbuchungen sind im Abschluss 2023/24 rückwirkend korrigiert und vollständig berücksichtigt, es kam zu keinem Mittelabfluss, und der Anfangsverdacht gegen verantwortliche Personen hat sich als richtig erwiesen", sagt Vorstandschef Herbert Eibensteiner. 

Neu ist, dass nicht nur der besagte Ex-Manager die Fehlbuchungen zu verantworten haben soll, auch ein zweites ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaft  soll daran mitgewirkt haben.  Es bestehe der Anfangsverdacht einer Involvierung in dieser Causa, die über eine bloße Unterzeichnung der Bilanzen hinausgehe, heißt es.

Die voestalpine hat am Dienstag zwei Anzeigen eingebracht - wegen des Vorwurfs der "unvertretbaren Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände“ . Der Buchhalter, der die Fehlbuchungen umgesetzt habe, habe zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen, heißt es. Er wird nicht belangt. 

Bilanzskandal: "Möglicherweise zu viel bezahlte Steuern" bei der voestalpine
Vorstandschef Herbert Eibensteiner Bild: Antonio Bayer


Weitere Prüfungen laufen: zum einen, ob auch zivilrechtlich gegen die Ex-Manager vorgegangen wird, zum anderen, ob wegen der gefälschten Bilanzen zu hohe Boni an die früheren Geschäftsführer und letztlich auch den Vorstand ausgezahlt worden sein könnten. Mit dem voestalpine-Wirtschaftsprüfer Deloitte, der die Bilanzen über Jahre geprüft hatte, sei man in "Diskussionen über Verantwortlichkeiten", sagt Eibensteiner. 

Der Schaden aufgrund der Fehlbuchungen beträgt laut Eibensteiner einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag. Bisher war man von einem mittleren Betrag ausgegangen, man bekomme aber die wegen der Fehlbuchungen zu viel bezahlten Steuern weitgehend zurück, sodass sich der Schaden vor allem auf die Beraterkosten beschränke, die 2,2 Millionen Euro ausmachen. 

Über das Motiv der Manager könne man nichts sagen, heißt es von der voestalpine. Bisher wurde darüber spekuliert, ob es darum ging, den Bereich besser darzustellen, um das eigene Fortkommen im Konzern zu forcieren. Wie berichtet, hat der Anwalt des Betroffenen zuletzt die Vorwürfe zurückgewiesen.

Eibensteiner betont, dass die Fehlbuchungen ein Einzelfall seien, man habe auch andere Gesellschaften geprüft.  Über Jahre blieben die mutmaßlichen Malversationen unentdeckt. Als Reaktion arbeite man an der "weiteren Verbesserung der Kontrollsysteme". 

Ad-hoc-Pflicht nicht verletzt

Kommuniziert hatte die voestalpine den Sachverhalt nicht offensiv. Bei der Bilanzpressekonferenz im Juni wurde nicht darüber informiert. Erst Recherchen der OÖNachrichten zeigten, dass die Fehlbuchungen im Geschäftsbericht kurz erwähnt wurden. Darum gab es Kritik und den Vorwurf, die voestalpine könnte die Adhoc-Pflicht für börsennotierte Unternehmen verletzt haben, also der Pflicht, sofort über aktienkursrelevante Informationen zu informieren.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat dazu eine Sonderprüfung durchgeführt. Die Behörde gibt auf OÖN-Anfrage nun bekannt, dass die Ermittlungen "keine Verletzung der Adhoc-Pflicht" ergeben haben - unter anderem wegen des quantitativ nicht sehr großen Effekts der Fehlbuchungen im Vergleich zu Gewinn und Eigenkapital,  der nach Bekanntwerden der Fehlbuchungen tatsächlich ausgebliebenen Kursreaktion,  sowie der Tatsache, dass keiner der gesichteten Analystenberichte (von 15 Analysehäusern) auf die Fehlbuchungen eingeht oder diese bewertet.

Die FMA betont aber: "Ganz allgemein kann man sagen, dass Transparenz ein wichtiges Prinzip an den Kapitalmärkten ist. Auch wenn keine zwingende Adhoc-Pflicht vorliegt, kann es im Einzelfall für Emittenten der richtige Schritt sein, Anleger und die Öffentlichkeit über Sachverhalte zu informieren, die für sie von Interesse sein könnten." 

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Autor
Alexander Zens
Redakteur Wirtschaft
Alexander Zens

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1  Kommentar
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Gugelbua (32.661 Kommentare)
vor 2 Stunden

gibts keine internen Revisionen mehr ❔🤔

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