Dubiose Finanzsanierer: Arbeiterkammer warnt vor Abzocke von Schuldnern
WIEN. Betroffene Konsumenten müssten hohe Gebühren zahlen, bei der Tilgung der Schulden werde nicht geholfen.
Österreichweit registrierte die Arbeiterkammer (AK) im Zeitraum von September 2023 bis September 2024 insgesamt 801 Beschwerden zu Finanzsanierungsunternehmen. Davon gebe es immer mehr, heißt es von der Abteilung Konsumentenschutz.
Über vielversprechende Werbung und professionelle Homepages würden verschuldete Konsumenten gezielt angesprochen. Sie schließen dann meist einen Vermittlungs- und einen Sanierungsvertrag ab - im Glauben, dass sie einen Kredit vermittelt bekommen, der bei der Tilgung ihrer Schulden helfen soll.
Die mit dem Finanzsanierungsunternehmen vereinbarten Raten seien aber nicht für einen neuen Kredit gedacht: Laut Arbeiterkammer stehe im Kleingedruckten der Anbieter, dass bloß Gespräche mit Gläubigern geführt werden, damit die Schulden neu geregelt werden.
Streitwert bei 800 Euro
Auch dieses Versprechen werde laut den Konsumentenschützern nicht eingelöst, stattdessen würden die Firmen abkassieren. Denn Konsumenten müssten Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren, häufig auch Kautionen, bezahlen.
Eine Analyse der Arbeiterkammer zeigt, dass der durchschnittliche Streitwert bei 800 Euro liegt. Denn wenn Konsumenten aus dem Finanzsanierungsvertrag aussteigen wollen, entstehen Streitigkeiten über die Rückerstattung einbezahlter Spesen, Kautionen und Ratenzahlungen. Das gesetzliche Rücktrittsrecht von zwei Wochen ab Vertragsabschluss werde nicht akzeptiert: „Für Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten eine Katastrophe“, sagt Christian Prantner von der Abteilung Konsumentenschutz.
Die Arbeiterkammer hat laut eigenen Angaben schon zahlreiche Gerichtsverfahren gegen dubiose Finanzsanierer erfolgreich abgeschlossen. Sie fordert ein Verbot des Begriffs "Finanzsanierung": Schuldenberatung solle allein den staatlich anerkannten Schuldnerberatungen vorbehalten bleiben. Bei der Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie brauche es außerdem neue gesetzliche Schutzbestimmungen.