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Signa: Masseverwalter will von Sebastian Kurz 750.000 Euro zurück

Von nachrichten.at/apa, 08. Oktober 2024, 13:40 Uhr
Sebastian Kurz
Sebastian Kurz Bild: JOE KLAMAR (AFP)

WIEN. Der Masseverwalter der insolventen Immobiliengruppe Signa bittet nun auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zur Kasse. Konkret will er im Zuge einer Anfechtungsklage 750.000 Euro zurück.

Das schreibt "Der Standard" in seiner Dienstagsausgabe. Die SK Management hatte einer Signa-Tochter geholfen, 100 Millionen Euro bei einem arabischen Investor aufzustellen. Vom vereinbarten Honorar in Höhe von 2,4 Millionen Euro wurden den Angaben zufolge besagte 750.000 bezahlt - und zwar knapp vor der Insolvenz. Beim Versuch des Masseverwalters, für die Gläubigerinnen und Gläubiger zu retten, was zu retten ist, stehen - neben der Verwertung der Immobilien - Zahlungsflüsse im Fokus, die bis zu sechs Monate vor der Insolvenz erfolgten. Hier winken Anfechtungsklagen.

Einer ersten "Grobprüfung" zufolge trifft das auf 442 Auszahlungen an 142 potenzielle Anfechtungsgegner zu, heißt es dazu im mittlerweile fünften Bericht des Masseverwalters an die Gläubigerinnen und Gläubiger. 47 davon hätten bereits ein Aufforderungsschreiben zur Rückzahlung von insgesamt 91 Millionen Euro erhalten. Einer von ihnen - Namen werden im Bericht nicht genannt - habe bereits 150.000 Euro zurückgezahlt. In Summe sollen auf diesem Weg 456 Millionen Euro hereingespielt werden.

20 Klagen in Vorbereitung

20 Klagen bereitet Signa-Prime-Sanierungsverwalter Norbert Abel dem Zeitungsbericht zufolge gerade vor. Eine gegen die TPA Steuerberatung GmbH sei bereits am Handelsgericht Wien eingebracht worden. Abel will demnach 4 Millionen Euro anfechten und 8 Millionen Euro Schadenersatz. Die TPA hatte die Signa jahrelang beraten.

Von Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitgliedern will der Sanierungsverwalter in Summe fast 15 Millionen Euro, von Aktionären will er an die 40 Millionen Euro. Dabei geht es um Boni, Dividenden oder Kredite, die möglicherweise ausbezahlt wurden, als die Insolvenz bereits absehbar war.

"Verwertungsdruck"

Bei den vorhandenen Signa-Immobilien gibt es laut Abel einen gewissen "Verwertungsdruck". "Kurzfristige Transaktionen" seien notwendig geworden, die weniger Geld gebracht hätten, als ursprünglich geplant. Vor allem in Österreich zieht sich die Verwertung. Das gilt etwa für die unter Denkmalschutz stehende Postsparkasse in Wien, welche die Signa über einen 99 Jahre laufenden Baurechtsvertrag vor vier Jahren an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) verpachtet hat. Hier verhandle der Sanierungsverwalter mit dem Financier über die Verwertungsstrategie. Auch bei der Bauruine des geplanten Kaufhauses Lamarr in der Wiener Mariahilfer Straße rührt sich wenig. Das Innsbrucker Kaufhaus Tyrol soll erst nächstes Jahr vermarktet werden - davor werde nach neuen Mietern gesucht, da die alten teils insolvent seien.

Noch heuer verkauft sein soll hingegen das Palais in der Wiener Renngasse, in dem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und das Kunstforum der Bank Austria untergebracht sind. Der Mietvertrag mit der Republik für den VfGH läuft den Angaben zufolge noch bis 2062, der des Kunstforums bis Ende 2024. Mit diesem Mieter wird laut Bericht bereits "intensiv" verhandelt- die Miete werde sich "voraussichtlich verringern". Für das in der Nähe befindliche Innenstadthotel Park Hyatt gebe es schon erste Angebote. Es soll in einem Bieterverfahren bestmöglich verwertet werden.

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20  Kommentare
20  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
hochhausermanfred (236 Kommentare)
am 09.10.2024 08:12

gut, daß für diesen Blender auch die irdischen Gesetze gelten, vermutlich möchte man gar nicht wissen, was da noch alles unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit gelaufen ist, und nicht vorstellbar, wäre dafür ein SPÖ'ler verantwortlich gewesen, die headlines der unabhängigen Presse würden sich überschlagen...

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LASimon (15.268 Kommentare)
am 09.10.2024 11:58

Moment mal. Niemand wirft Herr Kurz hier Fehlverhalten vor. Es geht um eine Zahlung, die in einem relativ kurzen Zeitraum vor Eintritt der Insolvenz erfolgte; solche Zahlungen sind idR rechtsunwirksam, auch dann, wenn ihnen eine Leistung gegenübersteht.
Beispiel: Wir treiben eine lange überfällige Forderung für eine Warenlieferung ein. Kurz darauf geht der Schuldner in Konkurs. Also müssen wir die Bezahlung rücküberweisen und unsere Forderung im Konkursverfahren anmelden.

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edith11 (254 Kommentare)
am 09.10.2024 06:37

Die Blender-Partie rund um Kurz hat uns Milliarden gekostet.
Die Familie hat schwer profitiert. Italien als Vorbild.

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pepiboeck (3.259 Kommentare)
am 08.10.2024 18:26

So ein Gutmenschenblatt wie die OON müsste doch schreiben, Masseverwalter will von einem Politiker 750 000 Euro zurück, nicht einmal heute hat man die Namen der Verurteilten im Welser Betrugsprozess erfahren, obwohl Verbrecher aus Altmünster zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, und nach Lage der Dinge einsitzen werden müssen.

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StefanieSuper (5.514 Kommentare)
am 08.10.2024 17:01

Wie hieß doch der prominenteste Satz von Kurz: "Koste es was es wolle!" So dachte er über Budgetausgaben nach, die ja andere - wir Steuerzahler - bezahlten mussten. Wer so leichtsinnig mit unserem Geld umgeht, den kann es auch privat einmal erwischen.

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Binke (131 Kommentare)
am 08.10.2024 16:14

Erinnert mich an den Fall Grasser. Ich hoffe, dass es ein rasches Urteil gibt.

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LASimon (15.268 Kommentare)
am 09.10.2024 11:55

Welches Urteil? Hier geht es nicht um ein mögliches Fehlverhalten, hier geht es schlicht um einen rechtskonformen Vorgang in einer Sachfrage.

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Thomas466 (65 Kommentare)
am 08.10.2024 15:57

Recht so! Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam, aber sie mahlen. 👍👍

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2020Hallo (4.846 Kommentare)
am 08.10.2024 15:55

Ein Lob dem Masseverwalter 👍👏👏 viel Erfolg - denn wenn man ein wenig glaubt was man da so alles liest……🙈👎👎

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Gugelbua (33.201 Kommentare)
am 08.10.2024 14:39

wann wird der Wirtschaftskrimi verfilmt ❔😉
bei sovielen integren Personen kanns eine Serie werden 😁

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( Kommentare)
am 08.10.2024 21:13

Bei ServusTV nachfragen, die machen ja Kurz-Filme in Form einer Lobhudelei.

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ileda (321 Kommentare)
am 08.10.2024 14:32

was war sei Leistung?

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FearFactory (493 Kommentare)
am 08.10.2024 14:29

Ich mag den S.K. nicht im geringsten, um es vorsichtig zu formulieren... aber diese (Rück-)Forderung halte ich für absurd.

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Kopfnuss (11.349 Kommentare)
am 08.10.2024 15:40

Nö, ist gar nicht absurd, weil es nach dem Gesetz so läuft. Insolvenzen können einem Geschäftspartner in gewissen Fällen sehr teuer kommen, auch wenn man für gelieferte Leistungen bereits das Geld erhalten hat. Als Unternehmer trägt man viel mehr Risiko, als es viele wissen.

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elhell (2.578 Kommentare)
am 08.10.2024 16:24

Also wenn das Honorar vor der Insolvenz gezahlt wurde, verstehe ich die Rückforderung nicht.
Wenn die Insolvenz auch Signa-intern schon bekannt sein musste, hätte auch Kurz - wie andere Gläubiger - Pech gehabt und hätte seinen Anspruch im Insolvenzverfahren anmelden müssen.

Die beste Optik hat es freilich nicht, wenn einem lieben Freund gerade noch was gezahlt wird und alle anderen durch die Finger schauen.
Man darf gespannt sein.

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FearFactory (493 Kommentare)
am 08.10.2024 17:34

Stimmt, das habe ich nicht bedacht... dabei war vor ~ 3 Jahren selbst betroffen, als ein Kunde kurz nach Zahlung einer Forderung Insolvenz angemeldet hatte. Mein Steuerberater hat mich damals aufgeklärt und erwähnt, dass diese Zahlung möglicherweise fraglich ist - zum Glück kam keine Rückforderung.

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LASimon (15.268 Kommentare)
am 09.10.2024 11:54

Hat der Masseverwalter wohl übersehen.

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lucky890 (2.467 Kommentare)
am 08.10.2024 14:01

Um Gottes Willen, der Arme!

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berufstaetiger (220 Kommentare)
am 08.10.2024 13:55

der hat nix mehr 🤷

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StefanieSuper (5.514 Kommentare)
am 08.10.2024 17:02

das glaube ich nicht!

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