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OÖN-Vorsorgetag: "Es kann uns  jederzeit treffen"

Von Verena Mitterlechner und Clemens Thaler, 11. Oktober 2024, 19:32 Uhr
Vorsorgetag: "Es kann uns  jederzeit treffen"
Finanzielle Vorsorge, Immobilien als Vorsorge und Vorsorgevollmacht: All diese Themen wurden in den Promenaden Galerien behandelt. Bild: Volker Weihbold

LINZ. Testament, Vollmacht, Kaufvertrag: Der Immobilien- und Vorsorgetag der OÖN beantwortete die wichtigsten Fragen

Bis auf den letzten Platz gefüllt war der Veranstaltungssaal in den Promenaden Galerien am Freitag: Zahlreiche Besucher nutzten die Gelegenheit, sich beim Immobilien- und Vorsorgetag über Verkauf und Vermietung von Immobilien, Vorsorge in finanzieller und rechtlicher Hinsicht sowie alles rund um Erbschaften und Schenkungen zu informieren.

Die OÖNachrichten und die Oberösterreichische Notariatskammer veranstalteten den Tag zum sechsten Mal, gemeinsam mit den Partnern Athos Immobilien, Ditachmair & Partner, WSG, Neue Heimat und Hypo Oberösterreich.

Notare berieten Besucher, wie man persönliche Angelegenheiten so regelt, dass die eigenen Vorstellungen auch Wirklichkeit werden. "Wer seine Vorsorge in gesunden Tagen selbst in die Hand nimmt, ist später nicht von Dritten abhängig", sagte Friedrich Jank, Präsident der Notariatskammer. Er plädierte dafür, das Vorsorgethema in die Familien zu holen, auch weil Bezirksgerichte oft überlastet seien. Die Notare beschäftigt auch die zunehmende Digitalisierung, die eine deutliche Zeitersparnis bringe. Jedes Jahr werden etwa 90.000 Verlassenschaftsverfahren in Österreich durchgeführt. Rund um das Erben und Schenken wurden viele Fragen gestellt, vor allem wenn es um die Weitergabe von Immobilien geht.

Steuern und Immobilien

Eigentum und Vermietung waren ebenso Thema: Die Lage auf dem Immobilienmarkt hat sich noch nicht erholt, die Zahl der Transaktionen war in Österreich  im ersten Halbjahr mit rund 48.000 rückläufig. Auf die Frage, welche steuerlichen Pflichten – etwa die Immobilienertragsteuer – auf Verkäufer zukommen, gibt es meistens keine einfache Antwort. Zahlreiche Detailfragen spielen dabei eine Rolle.

Auf großes Interesse stieß auch die Vorsorge-Diskussion. Derzeit sind in Österreich 444.000 Vorsorgevollmachten und unterschiedliche Arten von Erwachsenenvertretungen eingetragen. Damit können Menschen selbst bestimmen,

wer die Verantwortung für ihre Angelegenheiten übernimmt, sollten sie dazu nicht mehr in der Lage sein. Notarsubstitutin Doris Gundendorfer ermutigte das Publikum, sich mit der Zukunft auseinanderzusetzen: "Einen schweren Unfall kann auch ein junger Mensch haben, es kann uns jederzeit treffen."

Statements zum Immobilien- und Vorsorgetag der OÖN

Der Immobilien- und Vorsorgetag der OÖNachrichten in Kooperation mit der Notariatskammer sollte auch heuer wieder helfen, Nerven und Geld zu sparen.

Was beim Mieten, Kaufen und Verkaufen zu beachten ist

Während das Immobiliengeschäft im Luxus-Segment keine Einbrüche verzeichnete, gab es bei mittelpreisigen Wohnungen und Einfamilienhäusern deutliche Umwälzungen. „Wer heute ein Einfamilienhaus verkaufen will, muss oft ein Jahr oder länger warten, bis er einen Käufer findet“, sagte Steuerberater Bernhard Ditachmair.


Auch die WSG spürt die veränderte Lage: Laut Thomas Leibetseder, Abteilungsleiter für Vermietung und Verkauf, gibt es aufgrund gestiegener Mieten weniger Fluktuation. „Die Menschen bleiben in den Wohnungen, die sie haben.“ Die Nachfrage nach Wohnraum sei aber im Zentralraum weiter ungebrochen, Mietkauf sei eine attraktive Option. „Leistbarer Wohnraum ist essenziell für die Gesellschaft“, sagte Neue-Heimat-Geschäftsführer Martin Steiner. Er fordert eine Erhöhung der Wohnbauförderung, sie sei in Relation zum Bruttoinlandsprodukt stark zurückgegangen. Steiner befürwortet unbefristete Mietverhältnisse: Die Bindung der Mieter zur Wohnung sei dann höher, davon profitiere auch der Vermieter. Ein befristetes Mietverhältnis könne für Mieter aber auch Vorteile haben, sagte Notarpartner Hubert Pühringer: „Gilt der Richtwertmietzins, ist ein gesetzlicher Abschlag vorgesehen.“
Der Markt werde wieder anziehen, sagte Pühringer. Gestiegene Zinsen und strengere Kreditvergaberegeln hätten die Nachfrage gebremst, es gebe nun aber auch den Anreiz der Gebührenbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen.


Bei der Berechnung der Steuern brauche es oft eine sehr genaue Recherche, sagte Steuerberater Ditachmair. Die Immobilienertragsteuer auf den Gewinn beim Verkauf einer Liegenschaft beträgt grundsätzlich 30 Prozent. Je nach Nutzung und Datum der Veräußerung sowie Ausnahmetatbeständen gibt es aber Unterschiede.

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Von links: Martin Steiner (Neue Heimat), Thomas Leibetseder (WSG), Steuerberater Bernhard Ditachmair und Notarpartner Hubert Pühringer Bild: VOLKER WEIHBOLD

Wie kann ich am besten für mich vorsorgen?

„Jeder sollte vorsorgen“, sagte Stefan Ellmer, Hypo Oberösterreich, zum Auftakt der Diskussion über die richtige Altersvorsorge und Gesundheit. Aus seiner Sicht werde die private Pensionsvorsorge immer wichtiger, in Zukunft werde es ein Drei-Säulen-Modell geben – mit staatlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Je früher man damit anfängt, umso besser, „aber auch mit 50 Jahren zahlt sich das noch aus“.


Neben Versicherungen und Wertpapieren seien auch Immobilien eine Option. „Diese haben für die Altersvorsorge nicht an Bedeutung verloren“, sagte Manfred Pammer, Vorstand von Athos Immobilien aus Linz. Auch wenn die derzeitige wirtschaftliche Situation nicht leicht sei, merke man bereits, dass sich der Markt wieder erhole. Auch Immobilienfonds würden eine gute Streuung bieten.


Die Notarsubstitute Doris Gundendorfer und Michael Zankl betonten, welche wichtige Rolle bei der Altersvorsorge auch eine Patientenverfügung beziehungsweise Vorsorgevollmacht spiele. „Eine Patientenverfügung gilt nur für den medizinischen Bereich“, sagte Zankl, sie müsse nach acht Jahren wieder verlängert werden. Auch Gundendorfer riet zur allgemeinen Vorsorgevollmacht: „Dabei kann man eine Person seines Vertrauens mit der Vertretung in gesundheitlichen und finanziellen Fragen beauftragen.“ Diese gelte uneingeschränkt. Aus Notariatssicht sei zu empfehlen, eine solche möglichst bald zu erstellen, „wenn etwas passiert, ist es oft zu spät“, sagte Gundendorfer. Auch wenn sich die Lebensumstände ändern, wie etwa bei einer Scheidung, könne man sie jederzeit widerrufen. Eine der wichtigsten Publikumsfragen war jene nach den Kosten: „Mit allen Gebühren muss man mit rund 800 Euro rechnen, die gut investiert sind“, sagte Zankl.

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Von links: Michael Zankl, Doris Gundendorfer (beide Notarsubstitute), Stefan Ellmer (Hypo Oberösterreich) und Manfred Pammer (Athos Immobilien) Bild: VOLKER WEIHBOLD

Warum es wichtig ist, ein Testament zu machen

„Ein Testament ist immer sehr sinnvoll“, sagte Clemens Molan, Notarsubstitut in Leonding. Das sehe man tagtäglich in der Praxis. Auch wenn die Fälle sehr unterschiedlich seien, ergänzte Wiltrud Maria Frei, Notarin in Grieskirchen, die gemeinsam mit Molan und Notarin Birgit Wittmann aus Linz die Antworten zu vielen Fragen aus dem Publikum zum Thema Erben und Schenken gab.


Der Vorteil eines Testaments im Vergleich zu einem Übergabevertrag, mit dem man beispielsweise das Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder weitergeben könne, sei, dass ein Testament „bis zum Schluss verfügbar ist“, sagte Wittmann. Das heißt, man könne es jederzeit widerrufen oder abändern, wohingegen man einen Übergabevertrag nachträglich nicht mehr ändern könne, wenn sich etwa die Lebensumstände geändert hätten und man das Haus doch lieber verkaufen würde.


Die gesetzliche Erbfolge kommt zum Tragen, wenn es kein Testament gibt. Sie sieht vor, dass der Ehepartner und die Kinder erben: Sie erhalten ein bzw. zwei Drittel. Sind diese Angehörigen nicht vorhanden, erben Eltern bzw. deren Nachfahren, also Geschwister. Auch bei Vorliegen eines Testaments haben Ehepartner und Kinder Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil: Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auf das Erbe bzw. den Pflichtteil kann auch verzichtet werden, das muss notariell erfolgen. Kinder, so Wittmann, seien grundsätzlich gleichgestellt: egal ob sie ehelich oder unehelich sind. „Sind mehrere Testamente vorhanden, gilt jeweils das jüngste“, sagte Molan.

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Notarin Wiltrud Maria Frei, Notarsubstitut Clemens Molan, Notarin BIrgit Wittmann (v.l.) Bild: VOLKER WEIHBOLD

Ein Testament kann man eigenhändig, also handschriftlich erstellen. Die Notare rieten aber, sich dabei Hilfe zu holen, da sonst oft Ungenauigkeiten und in der Folge mögliche Unstimmigkeiten zwischen den Erben entstehen. „Eingetragene Partnerschaften und Ehepartner haben gleiche Rechte“, sagte Wittmann. Aufpassen muss man bei Lebenspartnerschaften, diese seien nicht gleichgestellt: Ohne Testament gebe es daher auch keinen Erbschaftsanspruch.
Beim Schenken bzw. Übergeben fallen Kosten an: Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab, etwa dem Wert von Liegenschaft und Haus sowie dessen Alter, und ist daher von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Molan riet, nach Übergabe zu renovieren: „Sonst steigt die Bemessungsgrundlage und man zahlt mehr Steuern.“

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Autorin
Verena Mitterlechner
Verena Mitterlechner
Autor
Clemens Thaler
Stv. Chef vom Dienst, Redakteur Wirtschaft
Clemens Thaler

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