Umstrittener AK-Ratschlag für Arbeitslose: Einspruch gegen Sperre
LINZ. Die Arbeiterkammer Oberösterreich rät Arbeitslosen, denen das Geld gestrichen wurde, zum Einspruch. Sie sitzt selbst im AMS-Entscheidungsgremium. Die Wirtschaftskammer ist verwundert.
2133 Personen wurde 2010 in Oberösterreich das Arbeitslosengeld gestrichen. 180 haben dagegen berufen, 70 waren erfolgreich. Dies auch, weil sie von der Arbeiterkammer rechtlich beraten wurden und die AK selbst im Entscheidungsgremium sitzt. Damit wirbt die AK sogar. Sie verweist darauf, dass die „AK-Vertreter/-innen in diesem Ausschuss besonders darauf achten, dass die Interessen der AK-Mitglieder gewahrt werden“.
Rudolf Trauner, der Präsident der Wirtschaftskammer Oberösterreich (WK), findet dies „verwunderlich“. Man habe gemeinsam mit der AK die Kriterien für die Streichung erarbeitet. Geld soll bekommen, wer dies wirklich verdiene.
Kein Arbeitslosengeld gibt es, wenn eine Schulung nicht angetreten wird oder eine zumutbare Arbeit verweigert wird. Bei der ersten Sperre ist für sechs Wochen Schluss; bei einer Wiederholung für acht Wochen.
Für die Entscheidung bei Berufungen ist ein AMS-Ausschuss zuständig. Darin sitzen die AK-Rechts-expertin Dagmar Andree, der WK-Rechtsberater Peter Wohlfartsberger und AMS-Abteilungsleiter Manfred Haslehner.
Die AK selbst sieht keine schiefe Optik darin, dass ein Vertreter der AK über Berufungen der von der AK Beratenen mitentscheidet. Dies wäre der Fall, wenn die AK die Mehrheit hätte.
Birgit Gerstorfer, die Geschäftsführerin des AMS Oberösterreich, sagt, es gebe Personen, die sich eigenständig über den Rechtsweg trauen, und andere nur mit AK-Beistand.
70 Sperren aufgehoben
Bei 70 Aufhebungen seien in 26 Fällen neue Details vorgebracht worden. Dies kann ein nachträglich vorgelegtes Amtsarzt-Gutachten sein. In zwei Drittel der Fälle hätte es eine rechtliche Fehlbeurteilung gegeben, oder es seien Details übersehen worden. Der Erfolg der Berufungen steigt von Jahr zu Jahr. 2008 waren 27 Prozent erfolgreich (bei 150 Berufungen), 2009 35 Prozent (207 Berufungen) und 2010 39 Prozent (180 Berufungen).
Arbeitsmarkt Oberösterreich: Der Job-Motor springt wieder an
Oberösterreich liegt mit einer Arbeitslosenquote von 5,9 Prozent auch im Dezember besser als der Bundesschnitt (8,2 Prozent). Die Zahl der Jobsuchenden fiel um 8,5 Prozent auf 47.496. Auch die Zahl der Personen in Schulung sank; um 10,8 Prozent auf 10.340 Personen. Die Zahl der Lehrstellensuchenden stieg; um 11,1 Prozent auf 772. Alle bekämen ein Angebot, sagt AMS-Chefin Birgit Gerstorfer. Ihr sei lieber, Lehrstellensuchende seien beim AMS registriert, als sie würden zu Hause in der Versenkung verschwinden.
Ich wundere mich auch, so wie WK-Chef Trauner, aber nicht darüber, dass Arbeitslose die Streichung ihrer Unterstützungsleistung beeinspruchen, sondern dass Frau Haas offenbar ohne einen eigenen Standpunkt zu entwickeln, ganz unreflektiert diesen Artikel auf diese Weise schreibt.
Die Fragen, die sie sich hätte stellen können und auch sollen, hat Posting-Kollege "vernunft" gleich darunter schon umrissen.
Und dass ein erheblicher Prozentsatz der Einsprüche Erfolg hat, spricht wohl für sich.
Wenn Sie uns also mehr sagen wollen, als dass Herr Trauner über eine legitime und verständliche Vorgangsweise der Arbeitslosengeldbezieher aus kuriosen Gründen verwundert ist, Frau Haas, dann tun sie es doch bitte. Es würde den Wert des Artikels heben.
1. Was ist so verwerflich an einer Berufung? Eitelkeit der Bescheidersteller vielleicht? Rechtsstaatlichkeit vor Eitelkeit, daran soll kein Zweifel bestehen.
2. Was ist verwerflich an einer Hilfestellung, eine Berufung zu unterstützen? Besteht die Verwerflichkeit darin, dass der arbeitssuchende Versicherte - gefälligst keiner Hilfe bedarf, dass er nicht zu widersprechen hat? Rechtsstaatlichkeit vor Repressalien
3. Dass die AK, gegen AKU-Beiträge, letztlich entgeltlich Hilfe gewährt? Oder dagegen, dass Mitarbeiter des AK Berufungen verfassen und Mitarbeiter der AK in der Berufungsinstanz sitzen?
zu 3.Faktum ist, dass die zu exekutierenden Maßnahmen des AMS mehr als strittig sind, die Exekutoren (Bescheidersteller) in weiten Teilen überfordert sind, dass es "nur" zwei (statt rechtsstaatlicher drei) Instanzen gibt. Dass die letzte Instanz teuer kommt (verpflichtende professionelle Hilfe) im Vergleich zu den verlorenen Tagssätzen, rd € 46,00 pro Tag ab € 3.500,00 pm Ex-Verdienst
Wirklich eine Schweinerei das die Arbeiterkammer die Rechte der Vertritt die auch einbezahlt haben,sonst würde kein Anspruch bestanden habenund bestehen
Nebenbei wenn 39% dann Recht kriegen kann man
nicht sagen das diese Einsprüche ungerechtfertigt sind.
Schaut mal was die Wirtschaftskammer für ihre Mitglieder tut
Ich will hier keine Namen vergeben aber für dieses Postig würden mir Viele einfallen
lieber flocki82 bist sicher kein Arbeiter
und wenn dann sehr,sehr unkollegial und einfältig
Steht das Kürzel AK nun eigentlich für Arbeiter- oder für Arbeitslosenkammer? Würde die AK tatsächlich die Interessen ihrer Mitglieder vertreten dann müsste sie diese Arbeitssuchenden einmal zu etwas mehr Ehrgeiz und Engagement bei der Jobsuche "motivieren", und bei manchen ist die schärfste Form der Motivation halt immer noch der Griff ins Geldbörsel! Es ist den Arbeitnehmern und Unternehmern, die mit ihren Abgaben diese Arbeitslosen finanzieren, einfach unzumutbar, daß manche AMS-Versicherte andauernd im Krankenstand sind oder zumutbare Arbeits- oder Weiterbildungsangebote ablehnen!
zuständiger Sachbearbeiter die Entscheidung trifft, ob das geld gestrichen wird oder nicht, halte ich den Kontrollmechanismus eines Einspruches für absolut notwendig !
Wenn die sachbearbeiter ohne diesen mechanismus Entscheidungen treffen dürfen, dann ist der Willküe der Auslegung Tür und Tor geöffnet !
Man müsste sonst ein Jusstudium absolvieren, um im Alltag ÜBERALL firm zu sein !
Ich würde Dir einmal empfehlen zu hinterfragen warum es Arbeitslosigkeit gibt und warum viele Betriebe Ältere vor dem Erreichen einer höheren Einstufung oder bei Krankheiten, verursacht durch die Arbeit, sich derer entledigen.
Könnte Dir empfehlen einmal am Sozialgericht solche Betroffene und deren Schicksal mitzubekommen.