Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Handwerkerrechnung war zu hoch Kompromisslösung erreicht

Von Friedrich Salmen, 02. Juli 2009, 00:04 Uhr
Handwerkerrechnung war zu hoch Kompromisslösung erreicht
Leitungen installiert: Technikraum des Hauses der Familie S. Bild: Reiter

Ein Ehepaar aus Leonding ließ im Mai 2009 von einer Firma die Rohinstallation im Keller eines neuen Fertigteilhauses im Gemeindegebiet von Alkoven errichten. Als die Rechnung kam, war das Paar schockiert: Der Kostenvoranschlag wurde weit überschritten.

Die Konsumenten hatten ein Angebot über 2543,11 Euro erhalten. Der Installateur sagte, die Kosten könnten sich um zehn bis 30 Prozent erhöhen, da Montage und Material nach Aufwand verrechnet würden. Michael Kronlachner von der AK-Konsumenteninformation: „Tatsächlich wurde die Angebotssumme um mehr als hundert Prozent überschritten. Eine Verteuerung in diesem Ausmaß ist gesetzlich nicht zulässig. Wir haben das der Firma klar gemacht. Diese war daraufhin zu einer Kompromisslösung bereit.“

Das Ehepaar S. hatte eine Firma aus dem Bezirk Linz-Umgebung mit den Installationsarbeiten im neuen Fertigteilhaus im Gemeindegebiet von Alkoven (Bezirk Eferding) beauftragt. Franz S.: „Im Keller wurden unter anderem Gas- und Wasserleitungen installiert. Das Angebot über 2543,11 Euro mit dem Vermerk, dass es sich um eine genaue Kostenschätzung handelt, war das beste, das wir erhalten hatten.“ Material und Montage wurden nach Aufwand verrechnet. Der Installateur habe gesagt, dass die Kosten deshalb um zehn bis 30 Prozent steigen könnten.

Rechnung über 5161 Euro

Am 20. Mai erhielt das Ehepaar eine Rechnung über 5161,36 Euro. Günther S.: „Damit hatten wir nicht gerechnet. Wir waren schockiert. Die Firma war zu keinem Preisnachlass bereit und verwies auf den bei der Endabrechnung gewährten Rabatt. Es wurden nur zwei Prozent Skonto angeboten. Das war uns aber zu wenig.“ Kronlachner: „Ob die Überschreitung eines Kostenvoranschlages gerechtfertigt ist, muss von den Konsumentenschutzexperten immer anhand der Umstände beurteilt werden. In diesem Fall war diese hohe Überschreitung jedenfalls rechtlich nicht zulässig.“

Nach einem Interventionsschreiben und einem Telefongespräch war die Firma zu einer Lösung bereit. Der Rechnungsbetrag wurde um 1118,25 Euro reduziert.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen