Die klassifizierte Weinherkunft nach Erste Lage & Große Lage
Zugegeben, für manche Weinliebhaber wird es ein wenig dauern, bis die offizielle Lagenklassifikation der Weine, mit der Herkunft als Erste Lage und Große Lage, verständlich dargestellt ist. An dieser Stelle schon mal ein erster Versuch.
Nachdem nunmehr alle spezifischen Weinbaugebiete nach dem DAC System eingestuft sind – welches im wesentlichen bedeutet, dass es sich dabei um herkunftstypische Weine aus dem jeweiligen Gebiet handelt, gibt es dazu auch eine klare, differenzierte Definition. Bei Gebietswein (Trauben aus dem ganzen Gebiet), Ortswein (Trauben ausschließlich aus dem am Etikett angeführten Ort) oder Lagenwein, kommt das Lesegut aus einer genau definierten Riede. Riede ist die Bezeichnung für eine im Kataster eingetragene namentliche Lage.
Seit geraumer Zeit gibt es diverse heimische Initiativen zur Klassifikation von Wein-Einzellagen auf privater Basis. Lagen, die Bekanntheit dafür erlangt haben, erstklassige Weine hervorzubringen. Nach intensiver Vorarbeit wurde nun die gesetzliche Grundlage (Weinrecht Sammelverordnung 2023) für ein offizielles landesweites Klassifikationssystem dieser Rieden/Lagen aus den DAC Gebieten geschaffen. Diese sieht zwei Stufen vor: Rieden können als „Erste Lage“ eingestuft werden und frühestens fünf Jahre danach können sie als „Große Lage“ klassifiziert werden. Obendrauf wird für diese Top-Lagen ein niedrigerer Hektarertrag als gesetzlich vorgeschrieben, angepeilt und soweit nicht ohnehin schon eingeführt (wie in der Wachau) ist Handlese obligat.
Auf den Punkt gebracht können daher in absehbarer Zeit (ab 2025) die Konsumenten auf Grund der geografischen Angabe klar auch die Top Qualitäten erkennen: je kleiner die Herkunftsbezeichnung desto höher ist das Qualitätspotential der angebotenen Produkte: Gebietswein, Ortswein, Riedenwein, letztere können darüber hinaus noch als Erste Lage oder Große Lage eingestuft sein.