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Tödliche Kuh-Attacke: Tiroler Landwirt muss 490.000 Euro Schadenersatz zahlen

Von nachrichten.at/apa, 21. Februar 2019, 20:42 Uhr
Kuh
Symbolbild Bild: Weihbold

INNSBRUCK. Das Urteil im Zivilprozess nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Deutsche im Juli 2014 im Tiroler Stubaital ist am Donnerstag ergangen.

Wie der ORF Tirol berichtet, muss der vom Witwer beklagte Landwirt 490.000 Euro zahlen. Der Bauer will gegen das Urteil berufen.

In der Urteilsbegründung hieß es, dass der Bauer das Gebiet, in dem seine Kühe grasten, einzäunen hätte können. "Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Viehhalter den Weg abzäunen und so den Unfall hätte verhindern können", sagte der Anwalt des Landwirts, Ewald Jenewein.

"Lawine von Folgen"

Jenewein sah mit dem Urteil, sollte es rechtskräftig werden, eine "Lawine von Folgen insbesondere für Viehhalter im alpinen Bereich". "Die freie Weide würde es dann nicht mehr geben, weil man dann jede Fläche von stärker frequentierten Wegen abzäunen muss. Und dann kommt noch das große Problem mit der Frage, ab wann ist ein Weg stärker frequentiert?", meinte Jenewein. Eine Folge daraus könnte sein, dass Landwirte ein Queren ihrer Gründe nicht mehr erlauben, so der Anwalt. Das freie Wegerecht nach dem Forstgesetz gelte nämlich nur für den Wald und nicht für freie Weideflächen.

Der Zivilprozess war vor rund zwei Wochen am Landesgericht Innsbruck zu Ende gegangen. Die Hinterbliebenen hatten den Landwirt auf Schadenersatz geklagt. Sie warfen ihm vor, gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstoßen zu haben.

Warnschilder angebracht

Der Bauer hatte während des Prozesses mehrmals darauf verwiesen, dass er Hinweis- und Warnschilder, die auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam machten, bei den Zugängen zu seiner Weide angebracht hatte. Der Anwalt des Witwers beharrte jedoch darauf, dass der Landwirt dazu verpflichtete gewesen wäre, die Tiere von der Straße fernzuhalten, da diese öffentlich ist.

Die 45-Jährige war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

Die Tiroler Landwirtschaftskammer nimmt heute, Freitag, Stellung zu dem Urteil im Zivilprozess nach der tödlichen Kuh-Attacke im Pinnistal im Jahr 2014 und dessen mögliche Auswirkungen auf die Land- und Almwirtschaft. Wir werden berichten.

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100  Kommentare
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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 23.02.2019 07:54

In diesem Fall ist das Rindvieh nicht auf der Weide, sondern in der Richter-Robe.
*:)*

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 22.02.2019 22:57

Komisch, woanders wird die ganze Sache völlig anders dargestellt!

"Jetzt wurde ein österreichischer Bauer in einem Zivilprozess wegen der Attacke zu einer riesigen Entschädigungszahlung verurteilt. Der Witwer bekam 132 832,63 Euro und eine monatliche Rente von 1212,50 Euro zugesprochen, der Sohn 47 500 Euro und eine monatliche Rente von 352,50 Euro. Dieses Urteil fällte das Innsbrucker Landesgericht.

Das Gericht warf dem Angeklagten vor, lediglich Warnschilder und keinen Zaun zum Schutz des Weges angebracht zu haben. An der Unfallstelle reiche ein bloßer Hinweis auf das Vorhandensein einer Mutterkuhherde nicht aus, so das Gericht.

„An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar“, stellte das Gericht fest. Am Unfallort nahe einer Gastwirtschaft herrscht oft reger Wanderbetrieb. Dadurch sei die Wahrscheinlichkeit von Reizungen der Herde hoch."

Bild.de

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 22.02.2019 21:50

Was regt Ihr Euch da alle so auf?

Das zahlt doch eh die Versicherung und nicht der Bauer selber!

Ein Schadenersatz ist eh in Europa ein Witz. Was da für die einzelnen Körperteile gezahlt werden, ist lächerlich.

Es müssen nicht direkt amerikanische Verhältnisse sein, aber was im Normalfall gezahlt wird, ist ein Witz.

Ein Beispiel :

ca. 3 Monate arbeitsunfähig aufgrund von Trümmerfraktur des LWK 5 mit kompletter Verlegung des Spinalkanals

Schmerzensgeld : 12.500 Euro

5 Wochen arbeitsunfähig aufgrund von Beschwerden im Bereich der HWS nebst Kopfschmerzen

Schmerzensgeld : 750 Euro

Dünndarmperforation und Nierenschaden, Amputation beider Füße

Schmerzensgeld : 175.000,00 Euro

Tod nach 4 Jahren bis dahin Hirnschaden

Schmerzensgeld : 100.000,00 €

Das sind lächerliche Beträge.

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 22.02.2019 18:39

Es könnte der Fall noch über das Oberlandesgericht bis vor den Obersten Gerichtshof landen und hoffentlich Enden.
Vom EUGH halte ich nichts.
Hallo Naturfreunde, Alpenverein , Bauernkammer..........ich erwarte mir vollste Unterstützung für diesen Bauern!

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pepi1 (813 Kommentare)
am 22.02.2019 18:13

wenn ich mir viele der hier dargebotenen Kommentare durchlese, fällt mir ein Gebet - Herr lass Gras wachsen, die Rindviecher vermehren sich - ein. Sind wir wirklich schon so verblödet?? Anscheinend schon, wenn Warntafeln aufgestellt sind, müsste das einem normalen Menschen genügen. Da gehe ich mit meinem Hund anderswo Gassi. Ich glaube nicht, dass bei diesen Ignoranten eine Umzäunung helfen würde, da steigen wir einfach drüber oder kriechen unten durch.
Ich kann für diesen Bauern nur hoffen, dass dieses dämliche, nach amerikanischen Vorbild gesprochene Urteil dieses tollen Richters aufgehoben wird!!!!

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observer (22.556 Kommentare)
am 22.02.2019 17:55

Pber das Urteil und die Höhe der Strafe will ich mich nicht äussern. Aber die Konsequenz muss sein, dass man Rinder und Wanderer streng trennt. Entweder durcu Einzäunen der Rinder oder durch Wanderverbot in solchen Zonen. Bzw. durch Verzicht auf das Auftreiben von Rindern in solche Gegenden. Einfach zur Tagesordnung überzugehen und alles so zu lassen, wie es ist, das kann es nicht sein, nach dieser tödlichen Attacke. Acuh wenn sich das manche so vorstellen. Rinder sind vie gefährlicher, als man gemeinin annimmt und uwar durchaus nicht nur, wenn Hunde im Spiel sind. Selbst Bauern, die mit denen umgehen können, wurden schon attackiert. In manchen Gemeinden rennen die sogar mitten im Ortsgebiet und auf den Strassen herum, so etwa in Gerlos. Für mich ein Wunder, dass da noch nicht viel passier ist, zumindest, was an die Öffentlichkeit gedrungen ist.Einig e Bauern sind aber auch dort so vorsichtig, die Tiere auf den Weiden einzuzäunen, aber leider nur einige.

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Biobauer (6.164 Kommentare)
am 22.02.2019 19:49

Mein lieber observer, ich hofffe sie verzeihen mir wenn ich sie in diesem Zusammenhang einen Depp nenne.
Sie empfehlen das Verbot von Auftreiben der Tiere in gewissen Zonen????

Haben sie nur ein bisschen Gespür dafür was dann auf den felsigen Almen die nicht maschinell gemäht werden können passiert???

Diese Almen Verbuschen und Veralden innerhalb kurzer Zeit und sind für die Nahrungsmitelproduktion für immer verloren.
Íst für sie wahrscheinlich kein Problem weil Milch, Käse und Fleisch gibt eh im Supermarkt.

Sorry, aber solch eine Weltfremdheit schmerzt mich einfach.

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observer (22.556 Kommentare)
am 22.02.2019 20:30

Man sollte schon genau lesen, bevor man was postet. Ich habe gar nichts emfohlen, sondern nur verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie man Wanderer von Rindviechern trennen kann, das war nur eine. Also wieder mal ein Beispiel für selektive Wahrnehmung. Wichtigist meiner Meinung nach nur, dass diese Trennung erfolgt, sonst wird immer wieder was passieren, egal ob mit Hund oder ohne.

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Poseidon_5 (7 Kommentare)
am 22.02.2019 19:51

Rinder sind immer schon auf den Almen, Wanderer sind dort höchstens Gäste und sollten sich dementsprechend verhalten. Aber das Wuffi muss natürlich überall mit, und wenn die Mutterkuh sich wehrt, ist das ihr natürlicher Instinkt. Das kann auch für den Menschen schlecht ausgehen, und dafür einen Bauern mit einer so hohen Strafe zu belegen ist einfach eine Sauerei. Hoffentlich wird das wieder aufgehoben.

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christ13 (817 Kommentare)
am 22.02.2019 14:01

Tja Herr Richter! Auch Ochsen sind auf der Weide und auch "ABSEITS", dieser! So schauts aus!

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Silentiarius (697 Kommentare)
am 22.02.2019 13:37

Und die Standesvertreter dieser praxisfernen Justiz-"Elite" ohne jeglichen Hausverstand regen sich dann mordsmäßig auf, wenn ein Minister meint, das Recht habe der Politik zu folgen.

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Harbachoed-Kater (4.932 Kommentare)
am 22.02.2019 15:08

Ist ja auch wirklich ein Blödsinn, wie es gesagt wurde und gemeint war.

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Gruenergutmensch (1.489 Kommentare)
am 22.02.2019 13:09

Das ist sehr die Frage ob der Bauer die 490 000 Euro zahlen muss, da können bei diesem Streitwert noch 2 weitere Instanzen angerufen werden.

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gscheidle (4.159 Kommentare)
am 22.02.2019 12:32

Da kommen die gar nicht artgerecht in Käfighaltung Lebenden aus dem Großstadtdschungel in die wilde Natur, haben keine Erfahrung mit den dort lauernden Gefahren und dann passiert so ein tragisches Unglück.

Ja, bei uns setzt sich die Rechtsprechung aus den USA immer mehr durch.

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vjeverica (4.362 Kommentare)
am 22.02.2019 12:08

was für Richter *kopfschüttel*

14jährige Vergewaltiger kriegen 4 Mon.

Hätte der Bauer die Frau betrunken tot gefahren - dann würde er nun keine 490.000 zahlen, wahrscheinlich nicht mal der Führerschein auf Dauer weg.
Rennen Hundebesitzer über Almen und es passiert was, weil sie die Warnschilder nicht beachteten oder was auch immer - dann zahlt er 490.000 Und das, obwohl der Gutachter anderer Meinung ist. (wozu darf den der Steuerzahler blechen, wenn der Richter eh nix auf dessen Fachverstand gibt, obwohl vorher von ihm bestellt?)

Anscheinend brauchen wir ein Ö-weites Gesetz - für alle Dummis: Betreten der Almen strikt verboten. Wer gegen das Verbot verstößt, der riskiert zwar keine Strafe (soferne er nix anstellt), ist jedoch für alle daraus resultierenden Folgen (- wie Ausrutschen auf Hühnerfladen und Beinbruch etc.) alleine und selber und ausschließlich verantwortlich und hat keinerlei Rechte auf irgendwelche Schadenersätze.

So wie DER Richter es macht müssten Almbauern aufhören!

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Biobauer (6.164 Kommentare)
am 22.02.2019 12:00

Was mir auffällt ist wie Schmähstad auf einmal ein gewisser kleiner Emil und ein gewisser amha sind, die sonst bi jeder Gelegenheit das freie Bergradfahrer auf fremden Grund propagieren und sehr uneinsichtig sind wenn man über Schäden und Haftungsfragen mit ihnen sprechen will.

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amha (12.644 Kommentare)
am 22.02.2019 12:52

Lieber Biobauer, bereits um 7:22 gab ich meinen Senf dazu ab: „Über Verbotsschilder und gelegentliche Gatter konnten wir uns problemlos hinwegsetzen. Bei flächendeckender Umzäunung wird das schwierig werden.“ - DEIN Problem dabei ist, dass wir nur noch durch die (deine grinsen ) Wälder fahren werden, wenn alle Almen umzäunt werden. Im Wald darfst nämlich nicht absprerren.

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Harbachoed-Kater (4.932 Kommentare)
am 22.02.2019 13:20

Das heißt aber dann für den BB, vom Regen in die Traufe zu kommen.

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saazer (78 Kommentare)
am 22.02.2019 14:08

Falsch: Wegefreiheit im Wald gilt nur für Fußgänger ... also Radl tragen. Und hoffen, dass in dem Wald keine Rinder gealpt werden. Denn mit dem Radl auf dem Rücken ist man ziemlich langsam ....

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amha (12.644 Kommentare)
am 22.02.2019 14:13

Nix tragen zwinkern ich schrieb ja: über Verbote hinwegsetzen grinsen

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zwergbumsti (1.008 Kommentare)
am 22.02.2019 14:52

Wird ja immer ärger!

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zwergbumsti (1.008 Kommentare)
am 22.02.2019 14:50

Wie bist denn du drauf?? 🤯

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amha (12.644 Kommentare)
am 22.02.2019 14:54

Danke der Nachfrage, bin ganz gut drauf heute 😜

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 22.02.2019 18:16

Dieses Urteil entspricht dem Niveau, das sich ein Arbeitsloser am AMS aggressiv benehmen darf, weil es ihm zusteht Das kaukasische Kreisdenken von Richtern ist einfach toll Manchmal stellt sich die Frage ob nur jemand Richter wird, der für die Denkweise von RA geistig zu unbedarft ist Vor Gerichten
muss man sich fürchten!!!

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 22.02.2019 11:59

Endlich mal ein Thema wo die österreichischen Poster mitreden können und wo sie was von verstehen!

Das die große Politik nichts für die ländliche Bevölkerung ist, sehen wir ja jeden Tag hier.

Das man lieber unter sich bleiben will, ist schon klar. Das ein großer Teil Österreichs vom Tourismus lebt, scheint nicht jedem klar zu sein. Deshalb schimpft man nicht nur über Asylanten, sondern auch über die dummen Touristen. Das Geld nimmt man natürlich, aber ansonsten sind sie nur lästig und dumm.

Das ein Urlaub in Österreich inzwischen teurer ist, als ein "all inclusive" Urlaub in einem exotischen Land, wo die Leute wirklich gastfreundlich sind, gibt einem schon zu denken.

Deshalb bitte mehr ländliche Nachrichten, wo die wirkliche Kompetenz der Leser liegt.

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jesus2000 (616 Kommentare)
am 22.02.2019 12:59

Der Unterschied ist, dass Touristen das Land wieder verlassen und in der Zwischenzeit Geld im Land lassen.

Asylwerber sind aber gekommen um zu bleiben und um Geld zu nehmen.

Da Sie diesen Unterschied offensichtlich nicht erkennen, ist mir ihre Denkweise nun klar.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 22.02.2019 14:30

Das Sie grade auf den "Asylanten Zug" aufspringen …….. der ja bei jedem Artikel hier erscheint …. naja ….

Wenn Sie mein Posting gelesen (und verstanden hätten), dann wäre die Frage überflüssig gewesen.

" Deshalb schimpft man nicht nur über Asylanten, sondern auch über die dummen Touristen. Das Geld nimmt man natürlich, aber ansonsten sind sie nur lästig und dumm."

Man schimpft also über die dummen Touristen und macht sich über sie lustig, das ist der springende Punkt. Zum Geld abliefern gut genug. Am besten wäre, Sie würden gar nicht erst kommen, sondern würden einfach nur das Geld schicken.

Die Touristen haben ein feines Gespür dafür und nicht zuletzt beklagen Touristen, in einschlägigen Foren, dass die Freundlichkeit in Österreich doch sehr nachgelassen hat.

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ichauchnoch (9.802 Kommentare)
am 22.02.2019 11:22

Klar-logisch, wenn der Richter ein Städter ist, der kennt sich dann naturgemäss nicht aus, wie das so mit den Kühen in der Natur ist. Aber man kann auch nachfragen. Seit ewig werden die Kühe auf der Weide gehalten, seit ewig muss man aufpassen. Heutzutage offenbar nicht mehr. Herr Rat denken sie besser mit Hausverstand.

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athena (3.249 Kommentare)
am 22.02.2019 10:22

EIGENVERANTWORTUNG U HIRN EINSCHALTEN statt gleich zum kadi zu rennen!
zustände wie in den usa!

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lancer (3.688 Kommentare)
am 22.02.2019 10:08

alle Almen für deutsche Touristen sperren. Dann kann nix mehr passieren.

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pepiboeck (3.234 Kommentare)
am 22.02.2019 09:50

Wenn das stimmt was die Krone schreibt, dass der Richter gegen die Aussage des Gutachters den Sachverhalt feststellte, dann ist das als verrückt zu bezeichnen, weil sich dann die Frage stellt, wozu bestellt der Richter den Gutachter überhaupt. Und wenn das Urteil hält bedeutet das den Zusammenbruch der Almwirtschaft und der Almenlandschaften, weil diese dann verwalden, wenn man sogar im hinteren Stubaital einzäunen soll müssen.

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reibungslos (15.166 Kommentare)
am 22.02.2019 10:22

Wenn künftig noch mehr Bären und Wölfe die Natur bereichern, kommt sowieso ein generelles Aufenthaltsverbot für Menschen und Nutztiere in der freien Natur.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 22.02.2019 10:41

Wie gesagt: für die Dummen.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 22.02.2019 09:41

Bin beim Wandern öfters am hinteren Gosausee - dort gibt es auch Mutterkuhhaltung ein wunderbares Naturschauspiel. Die Kühe und Kälber der See, die Berge.
Ich sehe sowas als Geschenk und respektiere und achte die Natur.

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tacitus (4.799 Kommentare)
am 22.02.2019 09:40

Auf jeder Alm gehören Schilder aufgestellt:
"BENÜTZUNG AUD EIGNE GEFAHR!"

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reibungslos (15.166 Kommentare)
am 22.02.2019 10:19

Es standen angeblich Warnschilder dort. Hat aber für den Richter nicht gegolten.

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athena (3.249 Kommentare)
am 22.02.2019 10:22

u auf jedes hirnkastl die aufschrift "selbsständiges denken erlaubt!"

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Poseidon_5 (7 Kommentare)
am 22.02.2019 19:53

Und zusätzlich dass Hunde hier nicht hingehören!

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abo123 (366 Kommentare)
am 22.02.2019 09:30

Wenn der Bauer Crowdfounding für die Prozesskosten macht, dann bin ich dabei.

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amha (12.644 Kommentare)
am 22.02.2019 09:33

Würde mir auch was wert sein.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 22.02.2019 09:33

Ich auch - das Problem ist nur, ist so ein Urteil erstmal gefällt, folgen viele andere nach - mit allen Konsequenzen für beide Seiten.

Einfach nur traurig und das alles, weil die Leute verlernt haben, mit der Natur umzugehen.

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Gruenergutmensch (1.489 Kommentare)
am 22.02.2019 13:13

Der ist höchst wahrscheinlich haftpflichtversichert, sodass die Versicherung die Prozesskosten übernimmt, und abwarten, man kann den Fall über das Oberlandesgericht bis vor den Obersten Gerichtshof bringen.

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( Kommentare)
am 22.02.2019 09:26

Ein Irrer klagt und ein anderer Irrer fällt ein irres Urteil.

Quo vadis Österreich?

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 22.02.2019 09:28

👍🏻👍🏻👍🏻👍🏻👍🏻👍🏻

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amha (12.644 Kommentare)
am 22.02.2019 09:34

Ich habe gleich drei Richter unter meinen Sportkollegen. Seither ist meine Meinung über diesen Berufsstand unterirdisch. Lebens- und weltfremd!

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athena (3.249 Kommentare)
am 22.02.2019 10:23

ja ein berufsstand den man nicht mehr als schwiegersohn haben möchte!

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xing (354 Kommentare)
am 22.02.2019 09:25

Ich als begeisterter Wanderer bin entsetzt! Sind diese Richter noch zu retten, siehe auch das Vergewaltigungsurteil des 14jährigen... Wir bekommen schon amerikanische Verhältnisse wo der normale Hausverstand ausgeschaltet wird! Wenn Warnschilder schon nicht genug sind, dann gute Nacht liebes Österreich!
Für den Witwer verständlich dass er wen die Schuld geben muss, aber solche Urteile sind hirnrissig!

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Globus66 (765 Kommentare)
am 22.02.2019 09:25

Bei aller Traurigkeit für die Hinterbliebenen, aber sollte das Schule machen, dann könnt ihr lieben Touristen eure Berge und Almen bei uns an den Hut stecken, jeder Bauer, der mühevoll Almflächen bewirtschaftet, damit ihr den tollen Käse habt, wird seine Flächen zusperren, weil ihm im Endeffekt die Kuh lieber ist als - mit verlaub - patscherte Touristen die den Hund an der Leine lassen bei einer Kuhherde mit Kälbern. Jetzt weiß das doch schon jeder...aber es gibt immer noch Menschen, die glauben Kühe sind lila, ich geb jedem meine Kontonummer mit Mail, lass meinen Hund angeleint bei den Kühen...unglaublich...jetzt müsste man vor der Einreise alle TOuristen mit Hund im Almengebiet vorher zur Touristeninfo schicken für einen "wie verhalte ich mich mit Hund auf der Alm" Folder...gibts übrigens schon im Internet ein Filmchen...!!!

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Cordoba (667 Kommentare)
am 22.02.2019 09:19

genau solche Gutmenschen-Richter sind es die unser Land langfristig zerstören

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betterthantherest (37.515 Kommentare)
am 22.02.2019 09:19

Auch hier im Forum wurden die Bauern massiv angegriffen.
Wenn sie aus Haftungsgründen das Betreten ihrer Flächen abgelehnt haben.

Wie man am aktuellen Beispiel sieht:

Die Bauern haben recht, wenn Sie das Betreten nicht mehr zulassen.

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