Prozess: Jäger und Polizist im Streit
SALZBURG. Ein Streit während der Hirschbrunft im Oktober zwischen einem Jagdaufseher und einem Polizisten beschäftigt derzeit die Staatsanwaltschaft. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs.
Der Jäger wollte offenbar lästige Waldbesucher, darunter den Polizisten, loswerden und argumentierte mit "jagdlichem Sperrgebiet", das es laut Bezirkshauptmannschaft dort aber nicht gibt. In der Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Salzburg am 21. Dezember 2013 eingelangt ist, wird der Disput ausführlich dargelegt: Der Polizist aus Tirol war an jenem Oktobertag des Vorjahrs mit zwei deutschen Gästen in einem Tal im Oberpinzgau unterwegs. Dabei kreuzte sich der Weg der Wandergesellschaft mit jenem des Jagdaufsehers. Der stellte sich als Grundbesitzer vor und forderte die "Eindringlinge" zur Umkehr auf. Begründung: Es würden "Einser-Hirsche" bejagt, die sehr sensibel seien und nicht gestört werden dürften.
Der Jagdaufseher schlug den Wanderern eine andere Route vor, von der aus man die Hirschbrunft ebenfalls beobachten könnte. Der Polizist pochte allerdings auf die Wegefreiheit im Gebirge. Da nun der Jagdaufseher eine Eskalation der Diskussion befürchtete, bat er einen örtlichen Berufsjäger um Vermittlung.
Heftiges Wortgefecht
Offensichtlich mit wenig Erfolg. Der Disput setzte sich fort, das Wortgefecht wurde heftiger. Ein bestimmter Bereich sei jagdliches Sperrgebiet, wer dieses betrete, begehe eine strafbare Handlung, wurde dem Polizisten nun offenbar unterbreitet. Der verärgerte Beamte aus Tirol zeigte daraufhin den Vorfall der Polizeiinspektion Neukirchen am Großvenediger an. Diese übermittelte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.
"Uns wurde der Fall als Amtsmissbrauch angezeigt. Wir prüfen jetzt den Sachverhalt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher. Der Bezirkshauptmannschaft Zell am See zufolge gebe es keine Verordnung, wonach es sich dort um ein jagdliches Sperrgebiet handle. Der zuständige Staatsanwalt habe noch ergänzende Ermittlungen in Auftrag gegeben, erklärte Neher.
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sind aber schon eine Spezies für sich, man denke an den Deutschen, für den am Wolfgangsee ein Wanderweg durch die Klam gesperrt werden musste, weil der Deutsche Tourist über seine eigenen linken Füße gestolpert ist.
Falsch! Wir sind die eigene Spezies, die Wanderwege sperrt, nur weil ein deutscher Touri auf die Schnaunze gefallen ist.
eien sher erisserische
Wo ist im angeführten Sachverhalt der Schädigungsvorsatz versteckt?
Sollen auf den Wanderwegen bleiben, die Hirschen!
gibt keine thorheit der tiere,
die nicht durch denn wahnsinn
der menschen überboten wird!
Ich dachte eher ans Gewohnheitsrecht, wonach Jaga unendlich Gschichterl drucken dürfen. Am Stammtisch wie auch außerhalb.
nichts !!!
zusammengekommen. Wie zwei kleine Kinder - "meiner ist eh größer!!"
Da kann so oder so nichts Gescheites rauskommen. Halbwegs zivilisierte Leute würden wegen so einem Pemperlschas nie zu streiten beginnen.
man sollte sich das Vorarlberger Straßengesetz zum Vorbild nehmen!
Was wird wohl das Ergebnis sein wenn ein Berufsalkoholiker, also ein Jäger, sich mit einem Kapplständer nicht einig werden ??? Vermutlich wird es einen Richter geben, der aus den Polizeireihen kommt und der auch Jäger ist, der wird Beiden Recht sprechen und ein Urteil in schriftlicher Form verfassen, das ohneides niemand versteht - oh du glückliches Österreich, was haben wir für Sorgen !
endlich an einen Gesetzeskenner gekommen. Passt so!
Der Trend, dass sich "gleichere" Mitbürger in bester Gutsherrenart ,die Gesetze nach Bedarf selbst zusammenschnitzen wie es ihnen grad passt, scheint masiv zuzunehmen. Die zunehmende Aushöhlung dr Demokratie ist die fatale Folge.
Deutsch ist. .. darunter den Polizisten ... (WEN ODER WAS wollte er loswerden :::
spielt bei dem Ganzen der Beruf des Wanderes?
Keine - Hauptsache es ist eien erisserische Schlagzeile.