Steyrer Anwalt zieht gegen Facebook vor Gericht
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STEYR. Kläger will wissen, an wen der Konzern seine Daten verkauft hat.
Welche Fotos er ins Netz gestellt hat, mit wem er befreundet ist und welche Meinungen er geteilt hat, weiß jeder Nutzer: Er hat die Informationen ja selber in die Tastatur getippt. Aber was macht Facebook mit den auf der sozialen Plattform mitgeteilten Daten, an wen werden sie weiterverkauft?
Gegenüber letzterer Wissbegierde gibt sich der Konzern zugeknöpft. Der Steyrer Rechtsanwalt Hubert Niedermayr fragte per eingeschriebenem Brief und E-Mail bei Facebook nach, wie seine Daten als Mitglied verwertet und benutzt werden. "Die Reaktion darauf war null", sagt Niedermayr.
Jetzt muss sich der Konzern aber doch mit derartigen Kundenanfragen befassen, weil Niedermayr die Auskünfte am zuständigen Bezirksgericht Steyr eingeklagt hat. Richter Hannes Girlinger eröffnete gestern das Verfahren mit dem nach der Zivilprozessordnung vorgeschriebenen Versuch eines Vergleiches.
Hatte Facebook, das sein Service für Österreich in Dublin bereitstellt, noch in der Klagsbeantwortung darauf gepocht, nach geltendem irischen Recht nicht verpflichtet zu sein, Auskunft zu erteilen, an wen es Daten weitergegeben habe, lenkte Rechtsvertreterin Paulina Pomorski gestern in der nur 20 Minuten dauernden ersten Tagsatzung ein.
Facebook bietet Vergleich an
Sie sei namens ihres Mandanten ebenso wie die Gegenseite bereit, die Angelegenheit mit einem Vergleich aus der Welt zu schaffen. Wie weit und ob Facebook überhaupt bereit sei, Benutzern die Empfänger von an diese weitergereichten Daten und den Grund für die Überlassung zu nennen, darüber müsse sie mit ihrem Mandanten freilich erst Rücksprache halten, sagte die Anwältin. "Grundsätzlich ist unsere Seite an einem Vergleich interessiert", sagte sie vor Richter Girlinger, der daraufhin auf einen weiteren Termin im November vertagte.
Für Niedermayr ist "es gleich viel wert", wenn Facebook die Auskünfte über weitergereichte Daten von sich aus zugesteht oder mit einem Gerichtsurteil gezwungen werden sollte. "Damit hat man etwas in der Hand, mit dem man weitermachen kann", sagt der Steyrer Rechtsanwalt. Stellt sich heraus, dass Facebook mit den bereitgestellten Daten Geld verdient hat, könne man dann Schadenersatz nach dem Urheberrecht einklagen.
Dass manche Geschäftsbedingungen, die jeder Facebook-Nutzer unterschreiben muss, auf geduldigem Papier stehen, wurde gleich zu Verfahrensbeginn klar. Als Gerichtsstandort zur Streitschlichtung wird dort etwa das Gericht in San Mateo County in Kalifornien vorgegeben.
Für Richter Girlinger bestand aber kein Zweifel, dass er der Zuständige ist.
ich finds gut wenn jemand den großen auf die finger klopft
Jaja.. der Rechtsanwalt Niedermayr nutzt jede Chance um sich medienwirksam zu inszinieren. Wirkt wie ein ziemlich schmieriger Typ.
Herr Niedermayr, wer so mediengeil und selbstverliebt auftritt, braucht Daten und Fotos im Netz nicht zu hinterfragen.