Ex-Freundin erschossen: Jurist aus Großraum Steyr vor Gericht
GROSSWILFERSDORF. Ein Oberösterreicher wird sich ab 8. März im Grazer Straflandesgericht wegen des Verdachts des Mordes an seiner Ex-Freundin verantworten müssen.
Der Mann soll die 34-Jährige im Februar 2020 in ihrem Wohnhaus in Großwilfersdorf (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) erschossen haben. Gegen den damals 34-Jährigen wurde Anklage erhoben und diese ist auch schon rechtskräftig, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft Graz. Der Prozess wurde für mehrere Tage anberaumt.
Das Paar hatte sich im Jänner 2020 getrennt und laut Nachbarn und Familienangehörigen soll die Frau vor ihrem Ex große Angst gehabt haben. In sozialen Netzwerken und mit Briefen soll die Mutter einer damals 13-jährigen Tochter gewarnt und um Aufmerksamkeit gebeten haben. Der Beschuldigte, ein Jurist aus dem Bezirk Steyr-Land, kam dann tatsächlich am Vormittag des 23. Februar zum Einfamilienhaus der Steirerin.
Angeklagter spricht von Notwehrsituation
Die Frau, sie war Leiterin eines Kosmetikinstituts in Fürstenfeld, rief noch ihre Brüder an und sagte, dass ihr Ex da sei. Sie eilten zu ihrem Haus und auch die Polizei wurde gerufen, doch als die Beamten eintrafen, war es für die 34-Jährige zu spät. Sie war bereits tot - offenbar erschossen von ihrem früheren Lebensgefährten. Sie wurde mehrfach am Oberkörper getroffen.
Der Oberösterreicher ließ sich noch am Tatort widerstandslos festnehmen, eine Pistole wurde ebenfalls sichergestellt. Die Brüder sagten damals, dass sie auch vom Täter bedroht worden seien, aber seine Pistole eine Ladehemmung gehabt habe. Der Oberösterreicher muss sich deswegen nicht nur wegen Mordes, sondern auch wegen Mordversuchs verantworten.
Monatelang hatte der Verdächtige in der Untersuchungshaft keine Angaben zur Tat gemacht und auch an der Tatrekonstruktion nicht mitgewirkt, sagte Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz. Nachdem der Beschuldigte aber seinen Verteidiger gewechselt hatte, wollte er dann doch mit den Ermittlern sprechen und skizzierte eine Notwehrsituation, in der er geschossen habe, um sich zu verteidigen. Weitere Waffen seien im Spiel gewesen. Er wollte nun doch bei einer Tatrekonstruktion mitwirken, doch seine neuen Angaben seien bisher als völlig unglaubwürdig eingestuft worden, so Bacher.
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