Für Verzehr nicht freigegebenes Fleisch verkauft: Prozess in Steyr vertagt
STEYR. Der Prozess in Steyr gegen zwei Männer, die Beglaubigungsnachweise für Schweinefleisch gefälscht haben sollen, hat am Montag noch kein Urteil gebracht.
Der Prozess wurde vertagt, weil noch mehrere Beweisdokumente angefordert wurden und ein Zeuge eventuell mit Dolmetscher befragt werden soll. Er wird in zwei Wochen fortgesetzt. Beide Männer bestreiten die Vorwürfe, werden aber vor allem durch eine Zeugin belastet.
Der 47-jährige Firmenchef eines oberösterreichischen Schlachtbetriebs soll Fleisch von Ferkeln ohne notwendige tierärztliche Beglaubigungsschreiben verkauft haben. Er und der Zweitangeklagte, der als Fleischhauer im Betrieb arbeitete, sollen außerdem einen Tierarzt-Stempel nachgemacht und verwendet haben.
Bis zu drei Jahre Haft drohen
Der Zweitangeklagte habe der Tierärztin des Betriebes dieses Vorgehen in einem Telefonat gestanden. Sie bekräftigte ihre Aussage auch im Zeugenstand. Vorangegangen waren Streitigkeiten zwischen der Tierärztin und dem Firmenchef. Der Zweitangeklagte muss sich auch dem Vorwurf der Falschaussage stellen, er bestreitet vor Gericht zwar nicht das Telefonat, aber den Inhalt.
Sechs Zeugen waren geladen, darunter ein Amtstierarzt aus Wien, wo das Fleisch der Ferkel schließlich in den Verkauf gelangt war. Dem Firmenchef drohen zwei Jahre Haft und dem Fleischhauer sogar bis zu drei Jahre wegen falscher Beweisaussage.