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Hund der Ex-Partnerin geraubt? Glatter Freispruch

Von Robert Stammler, 25. Juni 2024, 14:39 Uhr
Streit um Hund landete vor Gericht: Freispruch Bild: Symbolfoto: Colourbox

LINZ. Der Ex-Partner einer Hundehalterin soll dem neuen Freund der Frau den Hund "geraubt" haben, hieß es in der Anklageschrift. Das Gericht fällte aber einen Freispruch.

Der Angeklagte und die Frau hatten sich nach jahrelanger Beziehung getrennt, aber offenbar nicht im Guten. Sie hatte einen neuen Freund, in Haid kam es im Februar dieses Jahres zu einer eher unfreundlichen Begegnung zwischen den beiden Männern, die zu einer Anklage und einem Verhandlungstermin vor dem Strafgericht führte.

Laut Anklage ging der neue Partner damals mit dem schwarzhaarigen Mischlingsrüden Gassi. Dass ihm der Ex seiner Freundin entgegenkam, habe er erst relativ spät erkennen können, weil dieser eine optische Veränderung erfahren habe, hieß es.

Jedenfalls kam es zur Konfrontation, bei der Handgreiflichkeiten im Spiel gewesen sein dürften. Es wurde hin und her gezerrt. Der neue Freund erstattete schließlich Anzeige, er habe einen Stoß mit der flachen Hand abbekommen, daraufhin sei der Täter mit dem Hund der Ex verschwunden. 

Der Wert des mutmaßlich geraubten Tieres wurde mit 600 Euro beziffert. Details aus der Verhandlung gab es am Dienstag nicht, denn die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen, um den höchstpersönlichen Lebensbereich des Ex-Freundes nicht zu verletzen.

Freispruch rechtskräftig

Dem angeklagten "Hunderäuber" hätten im Fall einer Verurteilung theoretisch bis zu zehn Jahre Gefängnis gedroht. Doch der Schöffensenat fällte einen Freispruch, weil keine Schuld nachweisbar war. Auch die Staatsanwaltschaft war damit einverstanden: rechtskräftig.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler
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4  Kommentare
4  Kommentare
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Sherlock (123 Kommentare)
am 26.06.2024 07:47

Wo ist der Hund abgeblieben?

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Utopia (2.871 Kommentare)
am 25.06.2024 19:37

Weder ist nachvollziehbar, wieso 10 Jahre im Falle eines Schuldspruchs, noch ist nachvollziehbar, wieso es einen Freispruch gab.
Warum bekommen wir so eine halbe Geschichte präsentiert?

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spoe (14.207 Kommentare)
am 26.06.2024 09:24

§ 142 Abs 1 StGB Raub wird mit bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug bestraft.

Die Anklage auf Raub liest sich schon etwas abenteuerlich.

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iicccggt (6 Kommentare)
am 25.06.2024 15:11

ein sinnloser Artikel. warum der Freispruch erfolgte ist nicht erwähnt
ok, hatte die letzten 2 Minuten meines Lebens eh nichts anderes zu tun…🙄

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