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„Formulierung“ fehlt: Zehn Häuser auf Grünland

Von Marina Mayrböck, 25. April 2022, 13:07 Uhr
Reihenhäuser in Jeging
Bild: privat

JEGING. Höchstgericht kippt Flächenwidmung - Gemeinde arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung.

18 sogenannte Kettenhäuser werden im Jeginger „Mühlholz“ gebaut. Es sind überwiegend Familien, die gegen September in ihre neuen Häuser einziehen möchten, für zehn hat sich der Traum vom Haus vorläufig – oder vorübergehend – ausgeträumt. Wegen einer fehlenden Formulierung in einem RSB-Brief stehen ihre Häuser nämlich seit einer Woche auf Grünland und keinem Bauland.

Wie in den OÖN berichtet, kippte der Verfassungsgerichtshof nach einer Anrainerbeschwerde maßgebliche Teile des Jeginger Flächenwidmungsplanes. Die Begründung: „erheblicher Verfahrensmangel“. Darum geht es: 2016 wurden sechs Parzellen von Grün- in Bauland umgewidmet. Das Vorhaben wurde in der Amtstafel im Jeginger Gemeindeamt verkündet, die Anrainer erhielten einen RSB-Brief – „ohne dem genauen Wortlaut, dass die Anrainer Einwände einbringen können“, erklärt VP-Bürgermeister Christoph Weitgasser auf OÖN-Anfrage. Hier liegt der Hund begraben. Zum damaligen Zeitpunkt nahmen die Dinge allerdings ihren Lauf nach Plan: Eine Walser Firma beantrage 2019 die Baubewilligung, der Bürgermeister erteilte die Genehmigung im Mai 2020. Mittlerweile ist der Bau der Wohnanlage weit fortgeschritten, derzeit werden der Estrich verlegt und die Wände verputzt.

Zurück auf Anfang

Ein Anrainer fürchtet durch das Bauprojekt unter anderem „massive, gesundheitsbelastende Lärmemissionen“ und schickte eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht in Linz. Dieses wies die Beschwerde ab, auch deshalb, zumal der Anrainer im Anhörungsverfahren zur Umwidmung doch gar keine Stellungnahme abgegeben habe. Der Betroffene wandte sich an den Eggelsberger Rechtsanwalt Gerald Priller, der eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Wien einbrachte. Mit Erfolg, denn aufgrund der fehlenden Formulierung im RSB-Brief hatte der Anrainer keine Möglichkeit erhalten, Argumente gegen das Bauprojekt einzubringen und das ist nicht rechtens.

Nun heißt es zurück auf Anfang: „Das ist nichts, was nicht saniert werden kann. Wir sind guter Dinge und arbeiten in enger Abstimmung mit dem Land auf Hochdruck zusammen. Dennoch müssen alle Fristen eingehalten werden, mit einem halben Jahr Verzögerung werden wir schon rechnen müssen. Es kommt auch darauf an, wie schnell die Behörden arbeiten. Aber es ist eigentlich alles schon einmal genehmigt worden“, sagt der Bürgermeister und ergänzt: „Es ist schon sehr bedauerlich. Da geht es um Familien, die zum Teil ihre Wohnung schon verkauft haben und ihre Kinder in der Schule oder im Kindergarten angemeldet haben.“

Baustopp wurde bis zum Zeitpunkt des Gespräches mit Bürgermeister Weitgasser noch keiner verhängt.

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46  Kommentare
46  Kommentare
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kranewitter (7 Kommentare)
am 27.04.2022 16:07

... deshalb gehören diese Angelegenheiten aus den Händen der Bürgermeister und Gemeinden in weitaus kompetentere Hände gelegt.

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zeroana (1.528 Kommentare)
am 26.04.2022 16:24

RSB Briefe gehören generell verboten.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 26.04.2022 14:06

St. Wolfgang am Abersee lässt grüßen...

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derkommentator (2.292 Kommentare)
am 26.04.2022 09:40

Hört sich irgendwie nach ÖVP Gemeinde an.

Typische türkise Mentalität. "Die Gesetze gelten für andere, nicht für uns. Wir richten es sich wie es uns passt."

Und bis die Klage durch ist, ist das Sackerl gefüllt. Dann kann man sich halt nicht mehr erinnern und alles ist gut.

Das dumme Volk wählt uns es trotzdem wieder.

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ApisOOE (107 Kommentare)
am 26.04.2022 13:27

Es geht hier um einen einzigen Nachbarn, der keine neuen Nachbarn möchte. Die Rechtslage ist klar, dieser Nachbar kann die Häuser dort nicht verhindern. Verzögern kann er den Einzig der neuen Nachbarn auch nur, weil die Gemeinde einen Formalfehler gemacht hat. Keinen inhaltlichen Fehler, einen Formfehler. Der wird beseitigt und die neuen Nachbarn ziehen 1/2 Jahr später ein. Was hat der streitende Nachbar gewonnen? Einen Haufen neue Nachbarn die nun sauer auf ihn sind.

Recht muss recht bleiben. Ja. Darum geht es hier aber gar nicht. Es geht nur um einen beherbergen Formalfehler eines Gemeindebediensteten.

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 26.04.2022 17:37

Recht wie in Österreich üblich! Der Anrainer hat recht, es richt nach ÖVP Machenschaften!

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 27.04.2022 09:25

Mit Parteipolitik hat nur Ihr Posting zu tun.

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NeoJeginger (1 Kommentare)
am 27.04.2022 17:53

Was hat das mit der ÖVP zu tun. Nichts. Das ist halt ein Fehler der korrigiert gehört

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zeroana (1.528 Kommentare)
am 26.04.2022 09:30

In einem Rechtsstaat müsste weitergebaut werden, weil da die Verfassungsrichter für die Verzögerung haftbar wären. Wäre der Bescheid dann tatsächlich rechtswidrig, wäre der Aussteller des Zettels haftbar. Im real existierenden Rechtsstaat jedoch ist in jeder Beziehung Trottel Steuerzahler tributpflichtig (warten und zahlen).

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.606 Kommentare)
am 26.04.2022 11:29

Warum die Verfassungsrichter. Eher die Gemeinde und der fehlurteilende Landesverwaltungsgerichtshof.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 26.04.2022 14:07

Der Bürgermeister kann sich gratulieren, dass die Guillotine aus der Mode gekommen ist.

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higgs (1.271 Kommentare)
am 26.04.2022 16:41

wohl eher der nachbar

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 26.04.2022 08:09

Was für ein einseitiger Artikel.

Es geht nicht um irgendeine "Formulierung", sondern um die damit fehlende Möglichkeit der Anrainer, ihre Nachbarschaftsrechte auszuüben.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese "Formulierung" zufällig fehlte.

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Kepsand (591 Kommentare)
am 26.04.2022 08:17

So machen Medien Politik und Meinung! Wenn es um ihre eigenen Rechte geht, weder alle sehr pingelig, aber wenn es um das Recht per se geht ist man schnell auf der "richtigen Seite"

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ApisOOE (107 Kommentare)
am 26.04.2022 13:29

Der Nachbar hat allerdings hier gar keine subjektiven Rechte, mit der er die neuen Nachbarn verhindern könnte. Er verzögert nur. Verhindern kann er nicht. Das Recht ist hier recht klar.

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spoe (14.435 Kommentare)
am 27.04.2022 07:01

Und deshalb verzichtet man gleich auf die Belehrung?

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ApisOOE (107 Kommentare)
am 26.04.2022 13:32

Achja noch etwas, in der Gemeindekundmachung stand sogar Aufforderung zur Stellungnahme. Dem Verfassungsgerichtshof war das nicht korrekt formuliert. Der Nachbar wurde von der Gemeinde zur Stellungnahme aufgefordert, aber laut Verfassungsgerichtshof nicht mit den korrekten Worten. Als ob man Aufforderung zur Stellungnahme nicht verstehen würde.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 26.04.2022 14:09

"Was der [ÖVP-]Wirtschaft dient, wird nicht zensuriert, und wer aufmuckt, fliegt raus."

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fischersfritz (1.608 Kommentare)
am 27.04.2022 12:23

stimme Ihnen völlig zu, aber gilt auch für SPÖ.
Unsere SPÖ Bürgermeisterin sagte, wer (Bürger) in unserer Gemeinde aufmuckt, wir ein Leben lang gehunzt. Dann zählte sie einige Namensbeispiele auf wo die Hunzung bereits im laufen ist.

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enoch (572 Kommentare)
am 26.04.2022 07:56

Ich habe mir gestern noch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes „gegeben“.
Bei der Kundmachung stand sogar „Aufforderung zur Stellungnahme“ dabei. Das war dem Gerichtshof zu wenig.

Dass eine Gemeinde mit weniger als 700 Einwohnern keinen eigenen Verfassungsrechtsspezialisten in der Amtsstube hat sollte auch jedem klar sein.

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guentherbw64 (148 Kommentare)
am 26.04.2022 09:14

Und das ist dann ein erheblicher Verfahrensmangel diese Juristen sind ja nicht mehr zurechnungsfähig

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.606 Kommentare)
am 26.04.2022 11:31

Wer zwingt Kleinstgemeinden zum derartigen Dahinvegetieren? Warum können diese nicht einfach Vorlagen unverändert ausfüllen?

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 26.04.2022 14:11

Wenn die Gemeinde ihren rechtstaatlichen Pflichten nicht nachkommen kann, dann ist das keine Demokratie, sondern

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seefreund (10 Kommentare)
am 26.04.2022 18:35

Die Gemeinde muss keinen Spezialisten vor Ort haben. Von der Gemeinde könnten aber Fachleute befragt werden, wenn sie möchte.

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( Kommentare)
am 26.04.2022 07:33

Ich kenn das von eferding , dann lassen sie es ausschauen wie eine Zwangsversteigerung , dann stehen die Dinger 1 Jahr Lehr weil man sie irgendwie wieder widmen muss, dann muss ein Bürgermeister zurücktreten weil der ins eigene börsal gewirtschaftet hat und dann kommen die ach so heiligen Verwalter und immobielen Firmen und veräußern es ums teuere Geld neu , und selber verlierst du alles und musst froh sein wenn du dann noch Mal glücklich wirst und überleben kannst , weil psychisch ist man eh am semmerl wegen Lug und trug !! Wie Wahrheit nicht oft leserlich weh tun kann

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schubbi (3.649 Kommentare)
am 26.04.2022 07:49

Geanu, ins eigene Börserl wirtschaften. Das ist die gängige Praxis von Gemeindepolitikern bei Grundstücken.
Entweder sie erwerben billigste Gemeindegrundstücke , oder es wird aus "gegenseitiger Unterstützung" irgend ein eigener Flecken Grünland in sündteures Bauland umgewidmet oder beides.
Und es herrscht Totschweigen darüber. Die Bevölkerung traut sich nichts zu sagen.
Da gehört endlich der Hebel angesetzt

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schubbi (3.649 Kommentare)
am 26.04.2022 07:18

Bei privaten Häuslbauern wiehert der Amtsschimmel und es wird gestraft.
Bei 19Ha Waldvernichtung mit diffusen Grundveräußerungen, Umwidmungen, einige tausend m² zu viel gerodet, unerlaubtem Schotterabbau usw. verläuft alles still und heimlich im Sande 🤢🤢🤢

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schubbi (3.649 Kommentare)
am 26.04.2022 10:41

Bin gespannt ob wegen dieser "Kleinigkeit" auch ein Höchstgericht mitredet oder das Ganze am Wirtshaustisch beim Bier "unter Freunden" geregelt wird

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kpader (11.506 Kommentare)
am 27.04.2022 13:21

Tja, da haben sie wohl recht!

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 25.04.2022 21:26

Da kann sich der Bürgermeister an der Nase nehmen, wenn der Anrainer mit seinem Vorbringen durchkommt.

So ein Pfusch!!

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Feinschmeckerhas (917 Kommentare)
am 25.04.2022 19:45

Warum ist das Landesverwaltungsgericht nicht auf den Fehler draufgekommen?

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Mondseelandler (352 Kommentare)
am 26.04.2022 09:34

Sehr berechtigte Frage.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 26.04.2022 14:13

Welche Leute sitzen dort drinnen, wer bestellt sie? Bitte die Karrieren beachten, insb. im Hinblick weiterer Aufstiegsmöglichkeiten.

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seefreund (10 Kommentare)
am 25.04.2022 19:00

Es muss ein Baustopp erfolgen.
Wenn diese Vorgehensweise noch häufiger vorkommt, als viele glauben, wird jedem Bauvorhaben bzw. illegalen Bau unter dem Deckmantel Irrtum (tatsächlich aber Ignoranz, Blödheit oder Vorsatz) Tür und Tor geöffnet.
Sollen doch die Verantwortlichen für den entstandenen Schaden aufkommen.

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enoch (572 Kommentare)
am 25.04.2022 20:58

Sorry, aber das ist ein lächerlicher Formfehler.
Wenn da inhaltlich nichts dahinter ist, dann wird das saniert und die Eigentümer können sich beim netten Nachbarn für die Verzögerung bedanken.

Das LVwG hat inhaltlich ja nichts gefunden.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 25.04.2022 21:27

Das ist kein unwesentlicher Formmangel! Der Anrainer wurde um seine Rechte gebracht. So geht das nicht!

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enoch (572 Kommentare)
am 26.04.2022 07:21

Der Anrainer wurde nicht um seine Rechte gebracht. Er wurde nur nicht daran erinnert.

Wann wurde umgewidmet? Warum ist er dagegen nicht gleich nach Änderung der Flächenwidmung vorgegangen, sondern erst nachdem eine Bebauung gestartet wurde?

In der Raumordnung läuft vieles nicht ideal, aber hier aus Prinzip zu verzögern hilft niemandem.

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higgs (1.271 Kommentare)
am 26.04.2022 08:43

er wurde daran erinnert mit einer aufforderung zur stellungnahme, eingeschrieben. allerdings stand das nicht nocheinmal drin, was eine stellungsnahme bedeutet.

wäre interessant mit dem anrainer zu sprechen. muss ja ein besonderer mensch sein.

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ApisOOE (107 Kommentare)
am 26.04.2022 13:38

Der wurde um gar nichts gebracht. Der Nachbar wurde schriftlich von der Gemeinde zur Stellungnahme aufgefordert. Der Verfassungsgerichtshof war der Ansicht dass zu einer Aufforderung eine Erklärung gehört was eine Stellungnahme ist ... so ala Aufforderung zur Stellungnahme versteht nicht jeder, man muss dem schon erklären was das Wort Stellungnahme bedeutet ...

Inhaltlich hat das Ganze kein einziger Richte, egal in welcher Instanz, kritisiert. Es ging nur darum dass denen bei bestehender Aufforderung zur Stellungnahme eine Erklärung gefehlt kat. Formalfehler, kein inhaltlicher. Es wird saniert und der streiten Nachbar bekommt neue Nachbarn die nun sauer auf ihn sind. Der streitende Nachbar verliert gerade mehr als ihm klar sein dürfte.

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sampao (232 Kommentare)
am 27.04.2022 07:32

Die "gute" Nachbarin hat das Recht nicht in Anspruch genommen!!!

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Pfuff (124 Kommentare)
am 25.04.2022 21:01

So ist es! Mir wurde aus "Irrtum" ohne Information und Zustellung per RSB-Brief mein eigenes Grundstück umgewidmet, um ein anderes Grundstück umwidmen zu können. Fr. Bürgermeister und das Land OÖ, Abtg. Raumordnung schweigen dazu. Aufgrund dieses inzwischen "amtlich" bestätigten Formalfehlers, sprießen jetzt im ehem. Grünland Reihenhäuser.

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REDFARMER1 (21 Kommentare)
am 25.04.2022 18:35

Wann werden eigentlich unsere Wasserkraftwerke abgerissen ?

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clem1212 (735 Kommentare)
am 25.04.2022 15:56

Ich kann den Kläger beruhigen: wohne neben einer stark befahrenen Straße und habe bis heute noch keine gesundheitlichen Schäden davon getragen.

Kein guter Start für eine gute Nachbarschaft.

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tradiwaberl (15.779 Kommentare)
am 25.04.2022 16:41

Der wird auch keine gute Nachbarschaft anstreben... vermutlich wird er alles tun, damit nur ja niemand der armen Reihenhausbewohner an seinem 1500m² 'Grundstück vorbei fährt.... da sind Klagen und "anonyme" Anzeigen schon vorprogrammiert.

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Heza (816 Kommentare)
am 25.04.2022 17:18

Niemand will eine Veränderung in seinem Leben, Egoismus ist modern. In unserer Gemeinde war es das gleiche. Es hat der Gemeinde sehr viel gekostet dieses Projekt durchzubringen. Ein Anrainer (übrigens ein grüner) hat die Gemeinde erpresst, das Nachbargrundstück gekauft und vom bauzwang befreien lassen. (Damit er Ruhe gibt)

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 25.04.2022 21:30

Wenn es so wäre, braucht sich ja niemand aufregen. Sie regen sich aber auf, weil sie Konsequenzen für ihre Bauten befürchten (abstrakt, vorab). Und richtig fürchten sollte sich der Bürgermeister als Baubehörde I. Instanz.

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