Bezirk Braunau: Jegliches Zündeln in Waldnähe ab sofort verboten
BEZIRK BRAUNAU. Im ganzen Bezirk Braunau tritt ab sofort die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft.
Trockene Böden und zu geringe Niederschläge sind eine gefährliche Mischung. Es genügt eine kleine Unachtsamkeit, um einen Waldbrand auszulösen. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Braunau nun eine Waldbrandschutz-Verordnung herausgegeben.
Gemäß dem Forstgesetz sind in den Waldgebieten aller Gemeinden sowie in deren Gefährdungsbereichen brandgefährliche Handlungen wie das Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, „wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen ist“, so steht es in der Verordnung.
Bei Missachtung drohen satte Geldstrafen bis zu 7270 Euro. Die Waldbrandschutz-Verordnung gilt bis auf Weiteres bis Ende Oktober.