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Nazi-Tätowierungen: "Mir haben halt die Symbole so gut gefallen"

Von Thomas Streif, 21. September 2020, 00:04 Uhr
Nazi-Tätowierungen: "Mir haben halt die Symbole so gut gefallen"
Im Landesgericht Ried stand der 19-Jährige aus dem Bezirk Braunau wegen Wiederbetätigung vor Gericht. Bild: OÖN

BRAUNAU/RIED. Wenig Schuldbewusstsein beim Angeklagten (19): 15 Monate bedingte Haft verhängt.

Mehrere Verbrechen nach dem Verbotsgesetz (Wiederbetätigung) wurden einem 19-Jährigen aus dem Bezirk Braunau von Staatsanwalt Alois Ebner vorgeworfen. So sollen unter anderem zwei NS-Symbole – eine schwarze Sonne und SS-Runen – seinen Körper "zieren". Zudem wurden bei einer Hausdurchsuchung im Zimmer des Angeklagten weitere einschlägige Gegenstände gefunden.

Bei Volksfest entdeckt

Ins Visier der Ermittler geriet der Angeklagte im September 2019 bei einem Besuch des Rieder Volksfestes. Polizisten sahen die Tätowierungen des 19-Jährigen auf seinem Arm. Zwei Monate später fand die Hausdurchsuchung statt. Die Mühe, Gegenstände wie einen Teller mit einem Reichsadler samt Hakenkreuz oder ein Hitler-Bild mit Hakenkreuzbinde zu entfernen, machte sich der Mann nicht. "Warum haben Sie sich ausgerechnet diese Symbole tätowieren lassen?", will die vorsitzende Richterin des Geschworenengerichts, Claudia Lechner, wissen.

"Die Symbole haben mir gefallen, ich habe aber nicht nachgedacht, was sie bedeuten", antwortet der Beschuldigte. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass diese NS-Symbole verboten seien. Grundsätzlich sei er sehr an Geschichte interessiert. "Da ist halt der Zweite Weltkrieg auch dabei." Auf die Tätowierungen sei er nie angesprochen worden, obwohl er von 2017 bis 2019 häufig mit einem T-Shirt bekleidet war.

Für den Besitz der Nazi-Utensilien, die bei ihm im Zimmer gefunden wurden, hat er auch keine schlüssige Erklärung. "Ich habe es halt gekauft, nachgedacht habe ich dabei nicht", sagt er. Er sei kein Nazi, er habe lediglich etwas gegen Ausländer, die straffällig werden.

Dass der junge Erwachsene bereits im Alter von 15 Jahren wegen des Austauschs von einschlägigen WhatsApp-Nachrichten vor Gericht saß, passt da nicht ins Bild. Damals schrieb er an einen Freund unter anderem, dass ein jedes Kind in Auschwitz wisse, dass ein Jude nur zum Heizen diene. Damals kam der Angeklagte wegen seines jugendlichen Alters mit einer Diversion davon. Eine der Auflagen damals: der Besuch des Konzentrationslagers in Mauthausen.

Seinen Tätowierer will er genauso wenig nennen wie die Personen, von denen er die Nazi-Utensilien kaufte. "Ich zieh da niemanden mit rein." Da der junge Innviertler 2019 wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt wurde, meldet sich der Bewährungshelfer kurz zu Wort. Über seine Einstellung zur NS-Zeit habe sein Mandant nicht sprechen wollen, ansonsten sei die Zusammenarbeit aber inhaltlich in Ordnung gewesen. Verteidiger Markus Brandt ersucht in seinem Schlussplädoyer um einen Freispruch beziehungsweise ein mildes Urteil. Die Vorwürfe seien grundsätzlich richtig, sein Mandant habe die NS-Zeit aber in keiner Weise propagieren wollen. Hier müsse man näher hinsehen.

15 Monate bedingte Haft

Die Geschworenen sprechen den Angeklagten mit Ausnahme eines Anklagepunktes schuldig. Das Gericht verurteilt den 19-Jährigen zu 15 Monaten bedingter Haft. Ein vielleicht letzter Warnschuss.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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6  Kommentare
6  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
GinoTerwilliger (1.980 Kommentare)
am 21.09.2020 23:40

Feigling!!

Einen ganzen arsch voll Nazi devotionalien zuhause, tätowiert mit dem Dreck...

Aber vor Gericht......mimimi...i hab ja des net gewusst....heul.....flenn!

Soll doch dazu stehen dass er einen millionenfachen Mörder verehrt.

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( Kommentare)
am 21.09.2020 22:33

In Italien hat frueher bierflaschen mit einen Bild von Hitler verkauft. (vor 20jahren) so in etwa. Die Italiener sind da anscheinend nicht so empfindlich.

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( Kommentare)
am 21.09.2020 22:29

Ich hab noch ein weißes porzelanteller von meiner Mutter. Auf der Unterseite steht rosental-manifaktur und darüber ist der Adler mit dem hakenkreuz. Ist das auch verboten.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 22.09.2020 18:23

Nicht der Besitz, aber der Handel und die Zurschaustellung.

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nixnutz (4.747 Kommentare)
am 21.09.2020 19:25

An Geschichte interessiert, da ist halt der 2.WK auch dabei

Wäre interessant gewesen, wenn die Richterin die restlichen Geschichtskenntnisse abgefragt hätte. Also vor 1933 und nach 1945.

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magicroy (2.858 Kommentare)
am 21.09.2020 20:01

Guter Einwand!

Letztendlich ist es egal, es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, bis er seine unbedingte Haftstrafe ausfasst.

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