Herr Asisi würde Schulkinder gerne über die Straße leiten – darf aber nicht
WILHERING. Ehrenamtliches Engagement ist nicht erlaubt, weil Asylwerber keinen Führerschein besitzt.
Abdulla Asisi ist vor drei Jahren aus Afghanistan geflüchtet, nun lebt er in Wilhering. Hier in Österreich darf Abdulla wegen seines noch offenen Asylverfahrens nicht arbeiten. Er würde sich aber gerne als Schulweglotse ehrenamtlich engagieren.
Nachdem die Gemeinde Wilhering nach einem Aushilfs-Schulwegbegleiter für Schüler der Volksschule Dörnbach gesucht hat, hat sich Abdulla bereit erklärt, einmal in der Woche in der Früh die Schüler sicher über die Straße und zur Schule zu bringen. Doch das scheitert nun an seinem fehlenden europäischen Führerschein. Dieser ist in Oberösterreich seit 2017 Voraussetzung, um ein "Erwachsenenlotse" werden zu können.
Zunächst sah alles sehr gut für ihn aus. "Es ist gar nicht so einfach, jemanden zu finden, der um 7 Uhr in der Früh, ohne Bezahlung, diesen Job machen würde", sagt Doris Eisenriegler, Fraktionsobfrau der Grünen Wilhering, die Abdulla an die Schule vermittelt hatte. Die Direktorin wäre mit der Hilfe Abdullas einverstanden gewesen.
Dass der B-Führerschein für diese Aufgabe Pflicht ist, stößt bei den Grünen in Wilhering auf Unverständnis. "Um Kinder gefahrlos über die Straße zu begleiten, braucht es die Kenntnis der gesamten Straßenverkehrsordnung plus die Fähigkeit, ein Auto zu lenken?", stellt Eisenriegler die Regelung in Frage.
Abdulla hätte eine Einschulung vom bisherigen Schülerlotsen bekommen und die Polizeischulung gemacht. "Unser jetziger Schulweglotse hätte sich eine Vertretung gewünscht, auf die er jetzt noch länger warten muss", sagt die Fraktionsobfrau.
Größere Verantwortung
Auf Nachfrage im Büro von Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner (FP) erklärt man die Regelung so: "Ein Erwachsenenlotse darf aktiv in den Verkehr eingreifen, weshalb er entsprechende Voraussetzungen mitbringen muss und einen Führerschein braucht", sagt Pressesprecher Marco Sterk. Ein Erwachsenenlotse darf also den Verkehr wie ein Verkehrspolizist regeln. Die Aufgaben eines Schülerlotsen hingegen dürfen – wie der Name schon sagt – nur Schüler übernehmen. Sie dürfen nicht aktiv in den Verkehr eingreifen, sondern nur über die Schutzwege leiten.
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Die Strassenverkehrsordnung sieht in Par 97a vor, dass geeignete Personen von der BH zu betrauen sind. Eine VO des Verkehrslandesrates ist nicht vorgesehen, die BH könnte nach Par 94b der StVo für den eigenen Bezirk als zuständige Behörde Regelungen treffen.
Also ich würde von der BH einen Ablehnungsbescheid verlangen und diesen vor dem Landesverwaltunggericht bekämpfen.
Dann wäre Rechssicherheit für OÖ gegeben!
ERSTE LEKTION ZUR INTEGRATION-
1.wenn es ein gesetzt gibt das diese dinge regelt, dann ist das zur kenntnis zu nehmen!
2.auch wenn man aus afghanistan, irak, türkei od sonst wo herkommt, gilt das gleiche gesetz wie für österreicher!
vielleicht sollten das mal die hauptpunkte sein, die man ihnen gleich am anfang beibringen sollte!
@athena: Das stimmt zu 100%.
Es wäre nur gut, wenn die Herrschaften, welche Entscheidungen treffen, sich nicht auf Gesetzte berufen, die es nicht gibt.
Lotsen brauchen keinen Führerschein, da sie den Verkehr nicht regeln.
Sie erinnern lediglich die Autofahrer an ihre ohnehin bestehende Verpflichtung die Kinder über die Straße lassen zu müssen. Und sie bewahren die Kinder davor übersehen zu werden oder selbst etwas zu übersehen.
In einer perfekten Welt bräuchten wir keine Lotsen für Schüler.
Frag den K., was er von geltenden Gesetzen hält.
Wer hindert ihn daran , diese Tätigkeit in seiner Heimat auszuüben ??
Gelten diese gesetzlichen Regelungen nur für Asylwerber?
Nein, das tun sie nicht. Auch Inländer müssen diese Mindesterfordernisse erfüllen.
Außerdem steht es dem Herrn A. frei, so wie jeder Österreicher auch die erforderlichen Prüfungen abzulegen.
Die Grünen können als das Gejammere einstellen. Es besteht kein sachlich nachvollziehbarer Grund dafür.
Es entscheiden nur mehr Volltrottel.
oder Fehlgeburten.....
Für Sie sind also Nationalräte "Fehlgeburten"?
Nunja, kann jeder am Beispiel des Auftritts und des Habitus eines hier sehr oft postenden ja selbst entscheiden...
Sollte Ihre Orthographie ein Zeichen dafür sein, dass Sie ins rechte Lager gewechselt haben?
SRV, treu wie ein Dackel.
Brav wird jedes geworfene Stöckchen - und sei es noch so klein - sofort und ohne Umwege apportiert.
Sehr erfreulich, auf solch treue Fans zählen zu können.
Ich bin mir sicher, in Afghanistan hat Herr Asisi unzählige Möglichkeiten dieser Tätigkeit nachzukommen.
Unterstützen wir Herrn Asisi dabei dieses dort zu tun ich bin mir Sicher sein Heimweh ist auch so schon schlimm genug.
@motz... Sie wiederholen sich - glauben Sie gar, dass sich alle Poster hier auf Ihrem Niveau bewegen?
Genügend Fans des blaunen Burschi-NR gibt's ja hier...
Tja
Und Sie sind mein größter Fanboy.
Danke dafür.
Mein alter Post wurde leider von der DDR Zensi gelöscht falsch Sie es noch nicht mitbekommen haben. Da musste ich es leider nochmal schreiben.
"Erwachsenenlotsen" brauchen keine Führerschein!
Ein Lotse für Schüler, egal ob selber Schüler oder Erwachsener, regelt nicht den Verkehr! Er/sie erinnert Fahrzeuglenker nur an ihre gesetzlichen Verpflichtungen.
Begründung:
§29 StVO ist für das Überqueren der Straße durch Kinder zuständig.
Fahrzeuglenker haben Kindern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, egal ob mit oder ohne Aufsichtsperson. Über die Qualifikation der Aufsichtsperson gibt es keine gesetzliche Regelung.
§9 StVO regelt das Verhalten von Fahrzeuglenkern (außgenommen von Schienenfahrzeugen) bei Schutzwegen. Hier ist die Geschwindigkeit so zu wählen, dass ein Anhalten vorher gefahrlos möglich ist.
§76 StVO verbietet Fußgängern (auch Lotsen), den Schutzweg für Fahrzeuglenker überraschend zu betreten.
§37 StVO erklärt die Armzeichen von Verkehrsposten, aber §36 klärt, dass nur Organe der Straßenaufsicht Verkehrsposten sind. Im §97 StVO ist festgelegt, wer Organ der Straßenaufsicht ist bzw. werden darf. Lotsen nicht!
Kleiner Fehler: §29a sind die Kinder, nicht §29. Sorry!
Is ja lächerlich. Da will sich jemand sinnvoll engagieren und scheitert an unserem Bürokratieirrsinn, der jeglicher sachlichen Rechtfertigung entbehrt. Verrückt.
Wo steht, dass er will? Die Eisenrieglerin hat den der Schuldirektorin aufs Aug gedrückt. Mutmaßlich nur deshalb, dass man beim Einspruch gegen den Negativbescheid Pluspunkterl vorweisen kann.
Nachdem von Erwachsenenlotsen kein Führerscheinbesitz aller Klassen gefordert wird (was nach seiner Logik ja erforderlich wäre) ist diese Regelung wohl ziemlich "für den Hugo" (widersinnig).
Schlussendlich geht es wohl nicht um den Besitz einer Lenkerberechtigung (welcher auch immer), sondern um die entsprechenden Kenntnisse.
Ich muss z.B. auch nicht Politiker sein, um beurteilen zu können, wieviel "warmes CO2 und sonst nichts" Herr Steinkellner bei seinen Reden verströmt. Vielleicht spürt man sogar H2O (dazu bräuchte man übrigens kein Wassermann sein).
Ich empfehle dem angehenden Lotsen, sich der Form halber in einer Schule einschreiben zu lassen - dann kann er Schülerlotse sein.
Dann sollen ihm halt die Grünen aus Wilhering aus der Parteikasse den Führerschein zahlen. Wenn der Herr Assis so lern- und hilfsbereit ist hat er den in 4 Wochen locker in der Tasche - und alles wird gut.
Nein. Vielmehr tanzt Herr Steinkellner Schultags vor Ort pünktlichst zur Dienstleistung als Verkehrslotse an, sonst lernt er kennen, was "Dauersitzstreik vor einem Bollidiggabüro" konkret bedeutet.
Clown, substanzloser!
Dürfen Sie sich noch ohne Begleitung im Freien bewegen?
@Wilhering. Ignorieren sie einfach den Erlass von Steinkellner. Sollte ja eigener Wirkungsbereich der Gemeinde sein.
Auch das nennt man Hetze gegen eine Person.
Nach dem Mittagessen zur Verdauung ein paar kleine Rassisten- und Hetzerpostings im Größenwahn, für die "Republik Österreich" sprechen zu können (der übliche "Wir sind das Volk"-Irrtum) wie bspw. zu
"Vermisste 14-Jährige hatte Nacht bei Freund verbracht"
scharfer (3809) 19.02.2019 13:19 Uhr
nach dem schnackseln mußte der freund arbeiten gehen, darum mußte sie aus dem hause.
Motzi (4364) 19.02.2019 13:27 Uhr
Aber nur wenn der Freund autochthoner ist, ansonsten hat Sie eine Messerfachkraft.
Legen sie endlich Ihren Verfolgungswahn ab.
“When I see a bird that walks like a duck and swims like a duck and quacks like a duck, I call that bird a duck.”
Darum ist Motzi ein Rechtsextremer & Rassist...
“When I see a bird that walks like a duck and swims like a duck and quacks like a duck, I call that bird a duck.”
Darum ist SRV ein Linkssextremer & rassistischer Gutmensch.
Der Motzi sollte sich einmal informieren, was "linksextrem" nach politikwissenschaftlichen Kriterien bedeutet. Aber wenn man eindeutige Nazi-Postings mit "gefällt mir" kommentiert, dann ist eben bald einmal was "linksextrem". Und bezüglich "Gutmensch" bin ich mit "rii" einer Meinung:
"rri (2940) 19.02.2019 19:20 Uhr
@motzi... definieren Sie Gutmensch!
Ich bin lieber Gutmensch als Ar......h!"
Übrigens: Ein Kompliment aus berufenem Mund tut doppelt gut....
Ich würde das nicht als Verfolgungswahn sehen.
Diese Denunzierung und das Anprangertum ist eine der Linken eigene charakterliche Eigenschaft, sowas bringt man aus ihnen nicht raus, dürfte genetisch bedingt sein
Alte Weisheit:
Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.
...es gibt Rechte auch Menschenrechte, finden Sie sich endlich einmal damit ab. Er hat ein RECHT auf ein faires Verfahren. Solchen Menschen wie Ihnen wünsche ich einmal in diese Situation wechseln zu müssen.Ob Sie auch dann noch so unmenschlich sind? Ich hoffe nur,dass Sie sich nicht Christ nennen.
Was dieser Herr den Asylbehörden erzählt und was davon die Wahrheit ist, kann man glauben oder auch nicht.
Beweise gibt es in den meisten Fällen dafür nicht.
@motzi...
mein Vater (Gott hab ihn selig) hat mir einmal erklärt: "jeden Tag lässt der Herrgott einen Depperten aus" - Ihr Beitrag erhärtet diese Theorie auf sehr anschauliche Art und Weise
Ihre Theorie impliziert die Betrachtungsweise aus einem anderen Blickwinkel.
Die Wählerschaft von Rot/grün suggeriert bei mir die selben Gedankengänge wie bei Ihrem Vater selig.
Und da sprechen wir noch nicht einmal über das komplette Gutmenschentum.
@motzi... definieren Sie Gutmensch!
Ich bin lieber Gutmensch als Ar......h!
Alternative Überschrift für diese allwöchentliche Tränendrückerei könnte auch lauten...
Gleiche Voraussetzungen für Österreicher und nicht anerkannte Asylwerber bei der Schülerlotsentätigkeit.
Allerdings steht es dem nicht erkannten und daher bis dato nicht auf Zeit aufenthaltsberechtigten Asylwerber zu, jederzeit in die Heimat zurück zu kehren und dort einen ähnlichen Lebenssinn zu finden. Sein Wille und Arbeitskraft wären dort wahrscheinlich dringender gebraucht.
Was lernst man daraus:
Wenn zb. ein Radfahrer, Baum, Stein oder sonstiges auf der Strasse liegt darf einer ohne Führerschein die anderen Verkehrsteilnehmer nicht warnen! Gut zu wissen!
Also so einen Post muss man erstmal hinbringen *lach*
Konkret?
Zwischen vor einer Gefahr warnen und den Fußgängerverkehr/Fahrzeugverkehr an einem Schutzweg zu regeln besteht aber schon ein kleiner Unterschied... meinen sie nicht ?
> Ein Erwachsenenlotse darf also den Verkehr wie ein Verkehrspolizist
> regeln.
Das "also" ist nicht haltbar. Denn damit wären viel mehr polizeiliche Befugnisse verbunden, sogar die Waffe.
Die Rechter der Schülerlotsen und Erwachsenenlotsen leiten sich aus der StVO ab. Da steht nix von einer Waffe zum Aufhalten von Autos drinnen, nur Warnkleidung und Signalstab.
Ich würd den Joint mal absetzen und nochmal nachdenken wenn das Gehirn wieder arbeitet.
Mir scheint, du hängst mit Veilchen in den Seilen. Die StVO gilt auch f Leute ohne FS.
Ja, wie man sich im Verkehr zu verhalten hat. Aber auch wenn jemand den Verkehr regeln will, dann darf er das weil es in der StVO steht.
Gesetze sind laut K. zum Ändern da, nicht? Und Schulungen sind für die Katz.
Wenn wir über Gesetzesänderungen reden, dann in alle Richtungen. Nicht immer schreien, wenn wo was verschärft wird. Der Herr könnte die theoretische Prüfung für den Führerschein ablegen und dann gibts kein Problem mehr. Bisher hat er 3 Jahre nichts gemacht. Und nur weil jemand die Voraussetzungen nicht erfüllt brauchen Vorschriften nicht geändert werden. Noch dazu wo die Voraussetzungen leicht zu erfüllen sind. Aber natürlich nicht für jemanden der 3 Jahre rumsitzt.