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"Orgasmus-Päpstin" von Mühlviertler Volksschule entlassen

Von Robert Stammler, 10. Jänner 2024, 12:11 Uhr
Volksschullehrerin wurde fristlos entlassen, weil sie in ihrer Freizeit als Sexualberaterin für Erwachsene tätig ist.

LINZ. Unter dem Online-Profilnamen "Orgasmus-Päpstin" bietet eine Pädagogin Ratschläge für ein erfülltes Liebesleben an. Doch das war der oö. Bildungsdirektion zu viel der Freizügigkeit. Vor Weihnachten wurde die Lehrerin entlassen. Zu Recht?

Unter dem Profilnamen „Orgasmus-Päpstin“ bloggt eine Pädagogin auf Social-Media-Kanälen wie Facebook und TikTok über Liebe, Sex und Zärtlichkeit, Probleme in Beziehungen und die „magische Urkraft von Yang und Yin“. Als „Motivationstrainerin“ bietet die 47-Jährige auch kostenpflichtige Zoom-Seminare an. Doch dieses Ausmaß an freizügiger Nebentätigkeit war der oberösterreichischen Bildungsdirektion zu viel: die Schulbehörde hat die im Mühlviertel tätig gewesene Volksschullehrerin kurz vor Weihnachten entlassen. 

"Vertrauen zerstört"

Die Begründung der Schulbehörde: Das „Vertrauen“ in die bisherige Dienstnehmerin sei durch ihr privates Online-Engagement „nachhaltig zerstört“, heißt es in dem Entlassungsschreiben. Daher wurde das seit 2016 bestehende Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. 

Nackte Haut präsentiert die Pädagogin bei ihren Online-Auftritten nicht. Auch habe sie niemals Sexualität in ihrem Schulunterricht thematisiert, sagt die „Orgasmus-Päpstin“ im Gespräch mit den OÖN. Sie habe Schule und Privatleben stets getrennt. Etwas anderes wird von ihrem ehemaligen Dienstgeber auch nicht behauptet.   

Die 47-jährige "Orgasmus-Päpstin" Bild: Screenshot

Ihr Auftritt im Internet sei mit der Berufsausübung der Volksschullehrerin „nicht vereinbar“, heißt es in dem Schreiben, das den OÖN vorliegt. Denn die Social-Media-Profile seien öffentlich für alle, also auch für Volkschüler durch einfaches Googeln zugänglich. „Als Landeslehrperson wird von Ihnen selbstverständlich verlangt, sich in der Öffentlichkeit entsprechend zu präsentieren. Eine derartig großzügige Aufklärung mit Berichten über Ihr eigenes Sexualleben gehen zu weit.“ Ausdrücke wie „explodierendes Sexualleben mit multiplen Orgasmen“ würde man „von einer Lehrerin an einer Volksschule nicht erwarten.“

Außerdem habe die Lehrerin die Weisungen ignoriert, die Online-Inhalte zu löschen oder zumindest „privat zu stellen“, zudem hätte die 47-Jährige ihre Nebenbeschäftigung melden müssen, so der Vorwurf der Dienstgeberseite.

OÖNplus Oberösterreich

Verzopft

Robert Stammler

Von Beate Uhse und der „Orgasmus-Päpstin“

von Robert Stammler

Sexualberatung für 40- bis 65-Jährige

Gehalten hat die Frau an der Volksschule Sportstunden, integrative Stunden und Förderstunden, zuletzt waren es 15 Stunden pro Woche. „Ich habe das gerne gemacht und wir haben im Sport bei der Laufolympiade viele Erfolge gehabt“, sagt die Pädagogin. Privat mache sie „sexuelle Aufklärung für 40- bis 65-Jährige, die Schwierigkeiten in ihrem Sex- und Liebesleben haben. Leider scheitern so viele Beziehungen, weil die Menschen keine Erfüllung in ihrer Partnerschaft mehr finden.“ Um Pornografie sei es nie gegangen. Sexualität, Fitness und Gesundheit, das seien ihre Themen. Auch habe sie in den sozialen Netzwerken nie erwähnt, eine Lehrerin zu sein.

"Du bist 24 Stunden am Tag Lehrerin" 

Das erste Gespräch mit ihrem Schulleiter Anfang Dezember sei sehr emotional gewesen, sagt sie. Mit den Worten: „Du bist 24 Stunden Lehrerin“ habe der Direktor sie aufgefordert, ihre Profile „sofort“ zu löschen. Doch dem sei sie nicht nachgekommen: „Ich hab‘ doch nichts verbrochen.“ Deshalb habe sie auch die von der Bildungsdirektion angebotene einvernehmliche Kündigung abgelehnt: „Das wäre einem Schuldeingeständnis gleichgekommen.“ Sie habe ihre Arbeit als Lehrerin immer ordentlich erledigt.

"Nebentätigkeit war gemeldet"

Den Vorwurf, ihre berufliche Nebentätigkeit nicht gemeldet zu haben, streitet sie ab. „Ich habe schon im Februar 2023 dem Schulleiter gemeldet, dass ich ein  Energetiker-Gewerbe angemeldet habe.“

Es sei „schlimm“, dass Sex nach wie vor ein „Tabu“ sei, sagt die 47-Jährige. Sie hofft, „dass mein Fall zum Nachdenken anregt.“

Rechtliche Schritte angekündigt

Ihr Rechtsvertreter, der Steyregger Anwalt Manfred Arthofer will die Entlassung jedenfalls gerichtlich anfechten. "Ich hätte mir gedacht, dass auch die Bildungsdirektion im 21. Jahrhundert doch eine Spur aufgeklärter ist", kündigt der Anwalt rechtliche Schritte an.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler
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150  Kommentare
150  Kommentare
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onowak (8 Kommentare)
am 12.01.2024 12:34

Ich glaube, da hat jemand bei den OÖ. Schulbehörden die letzten (mind.) 5 Jahrzehnte verschlafen!

Das einzige, was mir dazu einfällt, ist Altersdiskriminierung, weil sie die Sexualberatung "für 40- bis 65-Jährige" anbietet. Darf man über 65 kein Sexualleben mehr haben?

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MaxXI (1.090 Kommentare)
am 12.01.2024 16:28

Was hat das nun mit dieser geltungsbedürftigen Volksschullehrerin zu tun, ob sie Alterssex haben, keiner hält sie auf.

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StefanieSuper (5.282 Kommentare)
am 11.01.2024 19:51

Mit der Wahl Ihres Künstlername "Orgasmus-Päpstin" wollte die Dame wohl auffallen und viele Follower für Ihren Internet-Auftritt gewinnen. Diese Aktion ist nun wohl völlig daneben gegangen. Auch verträgt sich dieses "Hobby" sehr schwer mit dem Image einer Lehrerin. Daher ist das keine Privatsache mehr sondern trifft einen ganzen Stand. Ich selber möchte nicht, dass ein Kind meiner Familie von einer "Organsmus-Päpstin" unterrichtet wird, sondern von jemanden, der sich genau mit der Entwicklung und Psyche eines Kindes im Volksschulalter auskennt. Jemand, der vielleicht weiß, was zu tun ist, wenn in einer Schulklasse viele Kinder unterschiedlichster Muttersprachen sitzt und wie man diese am besten fördern könnte. Das verstehe ich unter einer Volksschullehrerin. Orgasmusexperte muss man dafür nicht sein. Sie will in der Schule bleiben, weil das für sie leicht verdientes Geld ist.

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rudolf.riegler.sen (336 Kommentare)
am 11.01.2024 21:13

Jössas - die Dame verführt möglicherweise noch Kinder. Sie ist übrigens ausgebildete Lehrerin, also wird sie sich mit Kindern wohl auskennen, oder?

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supercat (5.641 Kommentare)
am 12.01.2024 12:18

Woher wissen sie, ob sich die Dame mit Kindern auskennt?
vielleicht wollte sie den Kindern die Lehre des ultimativen Orgasmus beibringen, was den betroffenen Eltern sauer aufstößt....

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watergate2000 (1.477 Kommentare)
am 11.01.2024 17:25

So nun bleiben wir bitte sachlich!

Wir haben hier offensichtlich eine triebgesteuerte, perverse, wahrscheinlich homosexuelle, eventuell auch pedophiele Lehrerin!

Das einzig vernünftige das wir Bürger eines ehrfürchtigen, katholischen Landes fordern können ist der gute alte Scheiterhaufen!

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Ich schreibs lieber dazu. Wer weiß ob nicht irgendeiner wirklich glaubt ich meine das Ernst. Das ist Sarkasmus!

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peter.fuerhapper@aon.at (14 Kommentare)
am 11.01.2024 17:21

Liebe Bildungsdirektion: Die Entlassung von Frau M. R. als Orgasmus-Päpstin wird sich rechtlich nicht durchsetzen lassen. Ich habe mir gerade die TikTok-Seite angesehen und möchte wirklich wissen, wer von euch in der Bildungsdirektion die kurzen Videos als unsittlich und für die Kinder gefährdend betrachtet.

Als oftmals juristisch, pädagogisch, psychologisch Arbeitende und in verschiedenen Fächern ausgebildete Lehrende, sollten gerade Angehörige einer Bildungsdirektion Tabus erkennen und überwinden können.

Die entlassene M. R. redetnur und erläutert nur ein Angebot; sie setzt arbeitsrechtlich keinen Entlassungsgrund. Es sind weder Zwang, ungebührliches Benehmen, anzügliche Bemerkungen oder unsittliche Aussagen in den Videos zu sehen bzw. zu hören. Lediglich das Wort Sexualleben kommt aufgrund des Themas häufig vor. Auch die Selbstbezeichnung als "Organsmus-Päpstin" schadet niemanden.

Als ehem. Gewerkschaftssekretär der GÖD OÖ rate ich zur Rückziehung der überschießenden Entlassung.

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benzinverweigerer (14.654 Kommentare)
am 11.01.2024 16:49

Das Kalifat rückt näher...

Die Umfrage zum Thema ist jedoch überraschend eindeutig.

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Gugelbua (32.264 Kommentare)
am 11.01.2024 15:25

Sex ist in unserer heuchelnden Gesellschaft tabu
doch blutige grausame Kriegs und Mord Szenen/Berichte nicht🤔

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Joob (1.429 Kommentare)
am 11.01.2024 17:43

Ein intaktes Liebes und Sexleben kann sehr viel Gewalt verhindern.

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supercat (5.641 Kommentare)
am 12.01.2024 12:21

und was hat das mit einer Volksschullehrerin zu tun?

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peter.fuerhapper@aon.at (14 Kommentare)
am 11.01.2024 14:29

Da ich über 16 Jahre als Gewerkschftssekretär der GÖD OÖ für den Rechtsschutz zuständig war, ist die Entlassung einer Lehrerin, die als Nebenbeschäftigung sexuelle Beratungen anbietet, als Reaktion der Bildungsdirektion darauf, nachvollziehbar.

Viele Verantwortliche in der Bildungsdirektion sind in OÖ sehr konservativ und haben in Zeiten kritischer Eltern eine Unterwürfigkeit entwickelt, die fast schon an Hörigkeit grenzt. Diese Entlassung zeigt einmal mehr, dass die Bildungsdirektion OÖ das Schulsystem möglichst unauffällig zu verwalten versucht und derzeit noch von der Amtsverschwiegenheit profitiert, da Kritik von außen naturgemäß nicht gewünscht ist, schon gar nicht öffentlich. Darunter leiden jedoch vor allem die Schulen, insbesondere die Lehrer:innen.

Sexuelle Beratung, auch esoterische, kann meiner rechtlichen Einschätzung nach nicht zu einer Entlassung und sonstigen dienstrechtlichen Maßnahmen führen, da die sexuelle Selbstbestimmung anderer NICHT NACHTEILIG berührt wird.

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 11.01.2024 14:01

Bei dieser tollen Werbung wird es jede Menge Anfragen geben und sowieso kaum mehr Zeit für den morgendlichen Unterreicht bleiben.

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MaxXI (1.090 Kommentare)
am 11.01.2024 19:22

Na ja, diese 47-jährige Dame ist weit entfernt von ansprechender weiblicher Optik

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h2o (145 Kommentare)
am 12.01.2024 18:26

tüchtig tüchtig maxxi mit de kommentare,hot leicht ´seminar nix brocht?

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 11.01.2024 13:58

Und der nächsten Lehrkraft wird "eine einvernehmliche Kündigung" angeboten, weil sie beispielsweise gerne in den Urlaub fliegt und im Internet bunte Reiseberichte erstellt. Das verstößt auch gegen die Ideologie einiger Politiker.

Wieso sollte man das Angebot einer "einvernehmlichen Kündigung" annehmen und gehen, nur weil man einigen intoleranten Moralaposteln ein Dorn im Auge ist?

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rudolf.riegler.sen (336 Kommentare)
am 11.01.2024 13:57

Die Welt steht nicht mehr lange. Die oö Kultur GmbH fördert und bewirbt öffentlich Veranstaltungen wie "Queer" oder "Heels of Steel – Drag Evening" (explizit als für Kinder geeignet bezeichnet) - und dann entlässt (Keine Kündigung - eine Entlassung) man eine Lehrerin, weil sie sich nebenbei als Sexualberaterin betätigt. Das Argument, dass auch Kinder ihre Beiträge sehen könnten schlägt dem Fass den Boden aus - eigentlich sollten die Eltern wissen, was ihre Volksschulkinder mit dem Smartphone so treiben - wie wäre es mit einer Sperre? Wie dumm muss eine Bildungsdirektion (!) sein, um auf die Wünsche eines Einzelnen so reagieren. Genauso dumm wie die Abschaffung des Nikolaus oder des Martinsumzuges, nur weil ein paar Querköpfe dies nicht wollen. Das einzige, was man der Dame vorwerfen kann, dass sie die Nebenbeschäftigung nicht vorab gemeldet hat.

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 11.01.2024 13:52

Wieso sollte eine Lehrerin in der Freizeit nicht Nachhilfeunterricht geben?

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lucky890 (2.246 Kommentare)
am 11.01.2024 13:50

in ORF OÖ
"Auf die Frage, ob Lehrkräfte in den sozialen Medien nicht über Sex sprechen dürfen, antwortet heute Bildungsdirektor Alfred Klampfer im Gespräch mit dem ORF OÖ: “Doch darüber zu reden ist völlig normal. Was aber interessant ist, ist die Verbindung mit dem Beruf als Volksschullehrerin. Sie ist auf der einen Seite Volksschullehrerin. Die Kinder können sie dann einfach im Internet googeln.“

Volksschulkinder googeln einfach und unbeaufsichtigt im Internet, aber nur wenn das Darknet zu hat. Zwischen Playboy und ..... finden sie dann die Orgasmus Päpstin, unzumutbar!

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rudolf.riegler.sen (336 Kommentare)
am 11.01.2024 13:58

so ist es

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danadella (808 Kommentare)
am 11.01.2024 12:30

Was ist eigentlich mit jenen Lehrern, die in der Öffentlichkeit betrunken herum torkeln, und zwar sehr regelmäßig? Kavaliersdelikt? Privatsache?

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maierei (1.248 Kommentare)
am 11.01.2024 12:41

Stellen jene Lehrer Videos davon Online. Bekommen sie Geld dafür.... Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 11.01.2024 13:33

Schlechtes Vorbild gibt es also nur im bösen Internet?

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DeaLi86 (1.775 Kommentare)
am 13.01.2024 09:51

Wenn kein Video öffentlich kommt von den strapazen deines Körpers mit Alkohol, ist es deine Privatsache.

Ist ja auch deine Privatsache, ob du saufst, aber evtl. könnte davon ein Video im Netz wieder zu finden sein, oder du gibst ein anstössiges Video, etc. in die sozialen Medien, und wenn es deinem Chef sauer aufstößt kann es bis zu deiner Kündigung gehen.

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peter.fuerhapper@aon.at (14 Kommentare)
am 11.01.2024 14:49

Da ich als Gewerkschaftssekretär der GÖD OÖ an vielen Veranstaltungen teilgenommen habe und Antialkoholiker bin, verwunderte es mich immer wieder, wieviel auf Klausuren, Tagungen und Koferenzen, auch Lehrer:innen als Gewerkschaftsfunktionäre:innen trinken können. Vor allem, weil die GÖD OÖ immer den Alkohol bezahlt hat und es deshalb für die Anwesenden sehr leicht war, im Zuge der Gruppendynamik die Gunst der Stunde zu nützen, um sehr berauscht den Tag oder Abend ausklingen zu lassen.

Natürlich ist dies in Österreich ein völlig normales Verhalten und werden Lehrer:innen sich nicht dem starken österreichischen Alkoholkonsum distanzieren können. Dazu fehlt das Selbstbewusstwein. Aber eine Lehrerin als Vertragsbedienstete zu entlassen, deren Freizeit dienstgeberseitig nicht beeinflußt werden darf, aus Gründen der thematischen Überforderung, ist beschämend. Wenn kein anderes Recht verletzt wurde, die Nebenbeschäftigung gemeldet wurde, eine Ermahnung fehlt, ist der AG-Prozess gewinnbar.

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lucky890 (2.246 Kommentare)
am 11.01.2024 11:40

Nix zu tun in der Bildungsdirektion - basierend auf den letzten Pisa Tests wäre es sinnvoll genau diese auszutauschen

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clz (703 Kommentare)
am 11.01.2024 11:39

Wie diese Dame in einem Interview zugibt, fühlt sie sich zu dem Thema "Sexualität" hingezogen, was aber noch keine professionelle Ausbildung ersetzt. Und so lebt sie ihren missionarischen Eifer halt auf Social Media aus. Dass sie damit mit der Schulbehörde, die andere Vorstellungen von einer Volksschullehrerin (Landeslehrperson) hat, Schwierigkeiten bekommt, damit hätte sie rechnen können.
Eine einvernehmliche Kündigung hat sie aber abgelehnt.
Auch hier wird die Rechtslage entscheiden.

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Skepsis (931 Kommentare)
am 11.01.2024 11:19

Die für die Entlassung zuständige Person in der Bildungsdirektion sollte sich vielleicht auch sexualtherapeutisch behandeln lassen.
Da liegt sicher einiges im Argen.

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eulenspiegel (729 Kommentare)
am 11.01.2024 11:05

Wie um das Jahr 1800 in einer Erzkatholischen Schule. Einfach eine Katastrophe die Direktorin. Hat Die nichts anderes zu tun als im Internet die Lehrer zu überwachen.

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GeorgKoepf (2 Kommentare)
am 11.01.2024 11:01

Als ehemaliger VS-Direktor kann ich kaum glauben, dass es in unserer Berufsgruppe immer noch derartige Moral-Dinosaurier gibt

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StefanieSuper (5.282 Kommentare)
am 11.01.2024 10:44

Ich habe viele sehr unterschiedliche schräge Typen von Lehrern kennengelernt - diese Dame toppt sie aber alle. Es gibt aber einfach für jeden Beruf viele Do`s oder Don`ts. Ein Verhaltenskodex. Sie scheint eine verkappte "Sexualexpertin" zu sein. Da ich auch nicht möchte, dass unsere Kinder bzw. Enkelkinder von so einer sexgesteuerten Person unterrichtet wird bin ich dafür, dass sie sich einen anderen Beruf sucht. Man sollte nie den Einfluss einer Lehrerin auf ihre jungen Schüler unterschätzen. Sie hat dem Lehrerstand einen Bärendienst erwiesen und sollte vielleicht Versicherungen etc. verkaufen. Oder sich umschulen lassen zur "Spezialmasseurin". Ist auch reizvoll! Nur zu Kinder sollte man sie nicht mehr lassen!!

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gillmayr83 (163 Kommentare)
am 11.01.2024 11:00

Willkommen im Mittelalter!

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2good4U (18.358 Kommentare)
am 11.01.2024 11:22

Wieso sind andere Meinungen als Ihre schlecht?
Jeder hat das Recht bei dem Thema locker zu sein.
Genauso hat jeder das Recht es nicht zu sein.

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Natscho (5.093 Kommentare)
am 11.01.2024 11:56

weil man dem Intoleranten nicht Tolerant sein kann, weil sonst die tolerante Meinung verschwindet.

Was in ihrer Freizeit macht (und mit dem Energitikschwachsinn kann ich auch nix anfangen) ist schlicht ihre Sache.
Du kannst eine Meinung darüber haben, aber ihr in keinem Fall vorschreiben, wie sie ihr Leben gestalten soll

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2good4U (18.358 Kommentare)
am 11.01.2024 12:27

Toleranz als Vorwand für Zensur? Naja.

PS: Natürlich kann ein Arbeitgeber gewissen Verhaltensregeln einfordern. Nämlich dann wenn seine Interessen gefährdet sieht.

So wurde z.B. auch eine Polizistin gekündigt welche bei Anti-Coronamaßnahmen Demos dabei war.
Jegliche Art von Sexarbeit ist für viele ein absolutes No-Go.
Oder verurteilte Rechtsextreme haben bei Polizei oder Bundesheer nichts zu suchen.

Die Frage ist also nicht ob ein Arbeitgeber in das Privatleben eingreifen darf, sondern wo die Grenze ist.

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kmal (1.166 Kommentare)
am 11.01.2024 13:10

Also der ist gut: .. Rechtsextreme haben bei Pol… und Bu…. Nichts zu suchen.

Mmhhhh ….., wie ist die Realität?

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Natscho (5.093 Kommentare)
am 11.01.2024 16:58

DU willst SIE ja zensieren. Nicht umgekehrt. Deine Meinung über sie darfst du e haben, nur hat sie für die Dame keine Konsequenz

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2good4U (18.358 Kommentare)
am 12.01.2024 09:51

Ihrer Logik nach wäre jedes Gesetz und jede Einschränkung eine Zensur.

Ich zensiere niemanden. Denn ich gestehe der Dame und auch Ihnen zu, dass sie Ihre Meinung äußern, so wie ich mir das auch umgekehrt erwarte.

Ob der Nebenjob der Dame gegen die Dienstvorschrift verstößt haben andere zu klären. Ich sage nur meine Meinung.

Ich hoffe Sie erkennen den Unterschied.

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2good4U (18.358 Kommentare)
am 12.01.2024 09:58

Es ist ja auch keine Zensur wenn z.B Miniröcke oder T-Shirts am Arbeitsplatz nicht erlaubt sind.

Zensur ist es wenn die Mitarbeiter keine Meinung dazu haben dürfen.
Und genau dass machen Sie. Sie versuchen bereits eine Meinung zu unterdrücken die Ihnen nicht passt.

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 11.01.2024 13:39

"so einer sexgesteuerten Person"

Und ich dachte immer, du bist ein UHU. 😂 (Unter hundert Jahre alt)

Und ein Uhrmacher ist dann ein hektischer zeitgesteuerter Mensch?

Es ist unglaublich dumm, jemanden für (legale) berufliche Tätigkeiten derart persönlich anzufeinden.
Hoch leben Klischees und Anfeindungen, besonders wenn man die Betroffenen nicht einmal kennt.

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rudolf.riegler.sen (336 Kommentare)
am 11.01.2024 13:59

Sind Sie Satirikerin oder meinen Sie Ihren Beitrag tatsächlich ernst?

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peter.fuerhapper@aon.at (14 Kommentare)
am 11.01.2024 15:37

Das ist eine persönliche und statthafte Meinung.

Im Falle der Entlassung wurde ein Rechtsakt gesetzt und ist damit die Möglichkeit eröffnet worden, das Arbeitsgericht anzurufen. Es ist die Frage zu klären, ob von einer Lehrerin mit einem privatrechtlichen Vertrag (Vertragsbedienstete) seitens des Dienstgebers im Rahmen der Freizeit ein bestimmter Lebenswandel gefordert werden darf.

Dazu müsste meiner Einschätzung nach geklärt werden, ob ihre, vermutlich, esoterische Sexualberatung sittliche Normen so stark verletzt, dass das Treueverhältnis zum Dienstgeber so erschüttert wird, womit die Entlassung gerechtfertigt erscheint.

Aber sie scheint weder die Kinder sittlich gefährdet zu haben, noch Rechte anderer verletzt zu haben und sie dürfte dem Dienstgeber die Nebengeschäftigung gemeldet haben. Sittliche Gefährdung der Schüler:innen und anderer wäre bei Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung gegeben.

Gesellschaftliche Tabus zu brechen führt aus Hilflosigkeit zu Sanktionen.

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Dolf79 (7 Kommentare)
am 11.01.2024 10:41

Ist Social Media PRIVAT???

Finde ich nicht!

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caber (1.958 Kommentare)
am 11.01.2024 10:05

Ob "Entlassung" da durchgeht?

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15erSteyr (10 Kommentare)
am 11.01.2024 10:01

Danke für die amüsante Berichterstattung - wenn das wirklich schon ein Problem ist, sollte man die anderen Artikeln nicht mehr lesen.

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h2o (145 Kommentare)
am 11.01.2024 09:37

vielleicht gelingt eine wiedereinstellung ,nach abhaltung eines seminars bei den goldhauben,für weitere seminarbäuerinnen

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MaxXI (1.090 Kommentare)
am 11.01.2024 10:50

was hat das mit diesem Artikel und den Volksschulkindern zu tun?

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u25 (5.146 Kommentare)
am 11.01.2024 09:21

Mittelalter im Mühlviertel

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zweiseitendermedaille (75 Kommentare)
am 11.01.2024 09:17

Andere Arbeitnehmer müssen "ihre ganz Kraft" dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen, jede Nebentätigkeit melden und genehmigen lassen und haben oft gar nicht diese zeitlichen Ressourcen andere Talente und Neigungen zu leben.
Im Zuge des Lehrerdaseins geht das zeitlich halt einfach gut, sich eine zweite Existenz bzw. ein Nebeneinkommen aufzubauen. Lehrer die ich kenne, sind nebenbei Künstler, Schriftsteller, Dichter, Kunsthandwerker, Nachhilfelehrer etc. und verdienen damit zusätzlich. Mit einem 24-Std.-Job, wo man mittags schon zu Hause ist oder - wie in diesem Fall - eine noch geringere Lehrverpflichtung hat, ist das gut möglich. Auch ein Online-Coachingbusiness lässt sich natürlich aufbauen.
Und der Gipfel ist dann, dass sich Lehrer zunehmend überlastet fühlen. Jetzt wissen wir warum. Es sind bestimmt nicht nur die Bürokratie und die anstrengenden Schüler.

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Natscho (5.093 Kommentare)
am 11.01.2024 09:35

1.) ist sie nicht Vollzeit-Lehrerin
2.) werd halt slebst Lehrer, wenns so einfach ist du Neider und Ungustl

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