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Flugzeugabsturz am Kasberg: Pilot hätte niemals starten dürfen

17. Juni 2024, 00:04 Uhr
Flugzeugabsturz am Kasberg: Pilot hätte niemals starten dürfen
Das Wrack des Kleinflugzeugs wurde in der sogenannten "Eisgrube" in 1410 Metern Seehöhe entdeckt.

GRüNAU IM ALMTAL. Die weiße Rockwell Commander 112B war einwandfrei gewartet – keine technischen Mängel, keine aufgeschobenen Reparaturen. Trotzdem stürzte sie am 25. November des Vorjahres in die Eisgrube. Nicht weit entfernt von der Sepp-Huber-Hütte auf dem Kasberg starben vier Menschen, darunter auch der tschechische Pilot Herman K. Er hätte mit dem Kleinflugzeug, Baujahr 1977, niemals starten dürfen.

Zu diesem Ergebnis kam nun die Staatsanwaltschaft Wels, die ihre Ermittlungen zum Unfallhergang abgeschlossen hat. Demnach hatte K. keine Berechtigung zum Instrumentenflug. Dabei wird ein Flugzeug nur mithilfe von Bordinstrumenten gesteuert, wenn schlechte Sicht keine Orientierung zulässt. Und das war notwendig geworden: K. war bei gutem Wetter von Pribram, 60 Kilometer südwestlich von Prag, gestartet und wollte mit drei Passagieren das Wochenende in Pula in Kroatien verbringen.

Als K. allerdings das Almtal erreichte, wurde die Sicht deutlich schlechter, Wind und Schneefall dominierten die Voralpen. Allein an jenem Wochenende waren auf dem Kasberg mehr als 70 Zentimeter Neuschnee gefallen.

Das Flugzeug mit der Kennung D-Elpo schlug einen Zickzack-Kurs ein, überflog zunächst den Kasberg, drehte nach Westen ab, steuerte dann schlagartig in Richtung Süden. Einmal änderte es noch den Kurs in Richtung Nordosten – dann verschwand das Flugzeug vom Radar. Um 10.49 Uhr, 61 Minuten nach dem Start, schlug die Austro Control Alarm.

Ein Luftfahrt-Experte habe laut Staatsanwaltschaft festgestellt, dass der Pilot an diesem Tag auf den Start hätte verzichten müssen, weil ein sicherer Flug wegen der ungünstigen Wetterbedingungen auf der geplanten Route augenscheinlich nicht möglich gewesen sei. Damit trifft den Flugzeugführer laut Staatsanwaltschaft die Hauptschuld am Unglück. Weil er aber beim Absturz ebenfalls ums Leben kam, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

K. hatte das Flugzeug noch Anfang November um 139.000 Euro zum Verkauf angeboten, weil er in Zukunft mit einem größeren abheben wollte. (geg)

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