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Fünf offene Fragen zur Gamsjagd im südlichen Höllengebirge

Von Gabriel Egger, 16. November 2024, 16:19 Uhr
Fünf offene Fragen zur Gamsjagd im südlichen Höllengebirge
Die Gams stand unter starkem Beschuss. (Colourbox)

WEISSENBACH AM ATTERSEE. Nach der Schwerpunktbejagung der Gams im südlichen Höllengebirge muss sich nicht nur das Landesverwaltungsgericht, sondern auch Landesrätin Michaela-Langer-Weninger mit offenen Fragen beschäftigen.

Im April 2021 beantragten die Bundesforste bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eine Schwerpunktbejagung der Gams an den südlichen Ausläufern des Höllengebirges. Als Grund wurde die gescheiterte Aufforstung durch Verbiss in diesem Gebiet genannt. Der teils umstrittene Schwerpunkt endete im März dieses Jahres – geblieben sind offene Fragen.

Fünf davon stellte Attersees Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Rudi Hemetsberger (Grüne) nun Landesrätin Michaela Langer-Weninger (VP) in einer schriftlichen Anfrage. Hemetsberger will wissen, ob ein Gutachten eines jagd- und forstwirtschaftlichen Amtssachverständigen vorlag, das den Zwangsabschuss begründete. Und: ob vor dem Erlass des Bescheides überhaupt eine Bestandserhebung des Gamswildes im betroffenen Gebiet durchgeführt worden war. Auch die Anzahl des erlegten Gamswilds und weitere Bescheide zum Zwangsabschuss in anderen Jagdgebieten Oberösterreichs macht Hemetsberger zum Thema. 

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Autor
Gabriel Egger
Redakteur Oberösterreich
Gabriel Egger
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8  Kommentare
8  Kommentare
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lucky890 (2.459 Kommentare)
am 17.11.2024 09:39

da macht ein Bürgermeister die Arbeit der ach so kritischen, Inseraten und sonstwas subventionierten kritischen Presse. Totalabschuss Gemsen war ein großes Thema im Salzkammergut, das hätte man deutlich früher hinterfragen müssen als Qualitätspresse

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2020Hallo (4.826 Kommentare)
am 17.11.2024 10:09

Da fällt mir dazu ein: Gestern war Jägerball in Gmunden, da wird die QUALITÄTSPRESSE einige Politiker wieder in den Himmel heben - Jahre später kommt dann einiges bei denen raus - welcher ehem. Lokalpolitiker wird aus dieser Stadt wird nun angeklagt lt. Presse…..?🙈🙈👎👎

Hinterfragen ist nicht mehr so gut - dann kann sein dass die Förderungen gekürzt werden…….

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bartgeier (1.177 Kommentare)
am 17.11.2024 09:08

Der oberste Verwaltunggerichtshof hat entschieden, dass der Bescheid der Behörde für den Zwangsabschuss nicht korrekt war. Der Grund ist das Gamswild unterliegt der FFH Richtlinie im Anhang 5 und deshalb ist vor Ausstellung der Zustand der Gamspopulation zu evaluieren. Die müsste eigentlich regelmässig in ganz Österreich passieren und dann nach Brüssel gemeldet werden. Man kann nicht nachvollziehen was die Behörden bislang gemeldet haben aber eines ist sicher, die Behörde hat nichts getan.

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2020Hallo (4.826 Kommentare)
am 17.11.2024 08:49

<<<<< Landesrätin>>>>>

Ui, die - bekam nicht ein nun Einsitzender von der noch eine Urkunde oder Auszeichnung als sich schon einiges Abzeichnete? Ah der war von der gleichen Partei………🙈👎👎

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caber (1.988 Kommentare)
am 16.11.2024 21:19

Jagd als Hobby (= Hobbyjagd) ist Töten als Hobby.

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MarTin110 (14 Kommentare)
am 17.11.2024 07:36

Ja, nur was für die allergrößten Minderwertigkeitskompkexler...

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pfenningberg (601 Kommentare)
am 17.11.2024 12:16

Genau. Und wenn dann was nicht passt, drehen sie durch und erschiessen andere. Siehe Altenfelden ………

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Zaungast_17 (26.879 Kommentare)
am 26.11.2024 17:19

Wartets bis dass ihr die Wölfe streicheln dürfte 😉

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