Fünf offene Fragen zur Gamsjagd im südlichen Höllengebirge
WEISSENBACH AM ATTERSEE. Nach der Schwerpunktbejagung der Gams im südlichen Höllengebirge muss sich nicht nur das Landesverwaltungsgericht, sondern auch Landesrätin Michaela-Langer-Weninger mit offenen Fragen beschäftigen.
Im April 2021 beantragten die Bundesforste bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eine Schwerpunktbejagung der Gams an den südlichen Ausläufern des Höllengebirges. Als Grund wurde die gescheiterte Aufforstung durch Verbiss in diesem Gebiet genannt. Der teils umstrittene Schwerpunkt endete im März dieses Jahres – geblieben sind offene Fragen.
Fünf davon stellte Attersees Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Rudi Hemetsberger (Grüne) nun Landesrätin Michaela Langer-Weninger (VP) in einer schriftlichen Anfrage. Hemetsberger will wissen, ob ein Gutachten eines jagd- und forstwirtschaftlichen Amtssachverständigen vorlag, das den Zwangsabschuss begründete. Und: ob vor dem Erlass des Bescheides überhaupt eine Bestandserhebung des Gamswildes im betroffenen Gebiet durchgeführt worden war. Auch die Anzahl des erlegten Gamswilds und weitere Bescheide zum Zwangsabschuss in anderen Jagdgebieten Oberösterreichs macht Hemetsberger zum Thema.