Geflügelpest-Verordnung betrifft auch Hobbyhalter
VÖCKLABRUCK/GMUNDEN. Auch an der Salzkammergut-Region geht die jüngste Vogelgrippe-Problematik nicht ohne Konsequenzen vorüber.
Wie bereits vergangene Woche angekündigt, muss seit gestern in Regionen, die gemäß Verordnung als "Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko" ausgewiesen sind, Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen mit 50 und mehr Tieren.
Geflügelbetriebe mit weniger als 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist – etwa durch Netze oder Dächer – und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, also nicht im Freien. Wichtig für private Klein- und Hobbyhalter: Jede Geflügelhaltung muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder im Veterinärinformationssystem gemeldet werden, auch wenn es nur wenige Tiere sind.
Als Gebiete mit erhöhtem Risiko gelten der gesamte Bezirk Vöcklabruck und im Bezirk Gmunden die Gemeinden Altmünster, Ebensee, Gmunden, Grünau, Gschwandt, Kirchham, Laakirchen, Ohlsdorf, Pinsdorf, Roitham, St. Konrad, St. Wolfgang, Traunkirchen, Scharnstein und Vorchdorf.
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