Vogelgrippe in drei Betrieben im Bezirk Amstetten nachgewiesen
AMSTETTEN. Im Bezirk Amstetten ist inzwischen in drei Geflügelbetrieben ein Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt worden.
Rund um die betroffenen Haltungen sei eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet worden, informierte Landesrätin Barbara Rosenkranz (FPÖ). Knapp 50.000 Tiere sind laut Hagelversicherung aufgrund der Krankheit verendet oder mussten zum Schutz vor Übertragung getötet werden.
Innerhalb der Sperrzonen gilt eine generelle Stallpflicht. Die Zonen bleiben mindestens 21 Tage bzw. 30 Tage nach Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe aufrecht. "Ich appelliere an unsere Landwirte in dieser Region, besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein. Sollte es irgendwelche Auffälligkeiten geben, ersuche ich umgehend die zuständigen Behörden zu informieren", teilte Rosenkranz in einer Aussendung mit. "Die Betriebe in den Zonen unterliegen besonderer amtstierärztlicher Beobachtung", sagte die Landesrätin.
In den vergangenen Wochen wurde das Virus bereits in einem Geflügelbetrieb im Bezirk Braunau in Oberösterreich nachgewiesen. Ende Oktober wurde ein Ausbruch im Bezirk Amstetten bestätigt. Nun folgten zwei weitere Betriebe. Auch bei Wildvögeln in mehreren Regionen Österreichs wurde das Virus festgestellt.
"Wichtig ist die Tatsache, dass im konkreten Fall der Geflügelpest eine Übertragung durch Lebensmittel auf den Menschen ausgeschlossen werden kann", erklärte Markus Lukas, Obmann der Geflügelwirtschaft Österreich, zu den Fällen im Bezirk Amstetten. Bis zu 80 Prozent des heimischen Geflügelbestandes sind laut einer Aussendung gegen Seuchen abgesichert. Bund und Länder bezuschussen die Prämie für die Landwirtinnen und Landwirte mit 55 Prozent, teilte die Österreichische Hagelversicherung mit.