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Tote Bauarbeiter nach Einsturz: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen grob fahrlässiger Tötung

Von Thomas Streif, 04. September 2024, 09:30 Uhr
AUT, Unterwegs in Innviertel,  Großer Rettungseinsatz im Innviertel, 1 Person Tot aufgefunden in den Nachtstunden
In der Nacht wurden die beiden toten Syrer gefunden. Bild: Daniel Scharinger (Daniel Scharinger)

SCHÄRDING. Die Staatsanwaltschaft Ried hat bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses soll Aufschluss über die Ursachen des Unglücks geben.

Seit den Nachtstunden ist es traurige Gewissheit: die beiden in Schärding in einem Kellergewölbe verschütteten Bauarbeiter sind tot. Wie berichtet, wurden die beiden 23-jährigen Syrer nach stundenlangen Such- und Bergungsarbeiten gegen ein Uhr früh gefunden.

Wenig überraschend, wird das Unglück mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. „Wir haben schon gestern einen Bau-Sachverständigen bestellt“, sagt Alois Ebner, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ried, Mittwochfrüh auf Anfrage der OÖNachrichten. Das Gutachten Aufschluss über die Unfallursache, die Vermeidbarkeit des Unglücks geben. Zudem geht es um die Abklärung der Verantwortungsbereiche. „Wir haben ein Ermittlungsverfahren wegen grob fahrlässiger Tötung eingeleitet. Das Gutachten bleibt abzuwarten“, sagt Ebner und fügt hinzu: "Ermittelt wird gegen die Verantwortlichen. Wer das genau ist, wird derzeit genau abgeklärt." 

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Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Alois Ebner Bild: Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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19  Kommentare
19  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
susisorgenvoll (17.113 Kommentare)
am 05.09.2024 06:50

Für mich ist die Kardinalfrage, ob dieser angebliche "Ein-Mann-Unternehmer" schon eine einschlägige Ausbildung bezüglich Bauarbeiten hat? Oder ob er nichts davon verstand und seine Aushilfen, deren Einsatz so tragisch endete, ebenso wenig verstanden .... Eine seriöse Baufirma hätte vermutlich viele Räumlichkeiten gepölzt, damit solche Unglücksfälle ausgeschlossen werden können.

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gamwol (1.290 Kommentare)
am 05.09.2024 06:15

Der Verantwortliche ist auf jeden Fall der Bauherr. Er ist verpflichtet, jeglicher Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifern.

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kirchham (2.632 Kommentare)
am 04.09.2024 14:43

Tja das ein Schuldiger gefunden werden muss ist ja klar, für den Mann der die Fa. betreibt mal schauen was da rauskommt.

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HumanBeing (2.177 Kommentare)
am 04.09.2024 14:39

Eine Ein-Mann-Firma war der Auftragnehmer für die Bautätigkeiten. Ob dieser eine Mann auch die erforderliche Qualifikation hat, darf getrost bezweifelt werden.

Wer vergibt eigentlich solche Aufträge an eine Ein-Mann-Firma?

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kirchham (2.632 Kommentare)
am 04.09.2024 14:41

Der Preis

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vahida_maglajlic (812 Kommentare)
am 04.09.2024 17:50

Ich hör schon das Gegenargument des Rechtsanwalts: "Auch der Herrgott hat die Welt in sieben Tagen errichtet, und der Mensch ist sein Ebenbild."

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susisorgenvoll (17.113 Kommentare)
am 05.09.2024 06:52

Die Frage ist, ob das bekannt war, dass das eine Ein-Mann-Firma ist, oder ob der "Firmeninhaber" auch den Auftraggeber getäuscht hat.

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Weltliner (672 Kommentare)
am 04.09.2024 13:49

Man kann nur hoffen, daß dieses unsägliche Schlemmerfest entfällt und am Rathaus Trauerbeflaggung gehißt wird.

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14140107 (141 Kommentare)
am 04.09.2024 12:58

Es wird sich sicher zeigen ob alle Gesetze für den Arbeitnehmerschutz eingehalten worden sind

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MannerW (3.773 Kommentare)
am 04.09.2024 14:09

Gerade aktuell berichtet: die verstorbenen Syrer hatten keine gültige Arbeitsgenehmigung. 😞

Mein Beileid an die Hinterbliebenen.

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vahida_maglajlic (812 Kommentare)
am 04.09.2024 17:37

A r b e i t n e h m e rschutz. Dabei geht es um arbeitstechnische und die Arbeitsorganisation betreffende Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmern; in erster Linie zugunsten dieser, und es geht auch um Vermeidung gesellschaftlicher Folgekosten von Unfällen, Gesundheitsschäden.

Eine Arbeitsg e n e h m i g u n g dagegen dient politisch-volkswirtschaftlichen Zielsetzungen.

Aus dem Sinn des Arbeitnehmerschutzes folgt, dass natürlich auch bei illegalen Arbeitsverhältnissen die Arbeitnehmerschutzvorschriften einzuhalten sind.

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MannerW (3.773 Kommentare)
am 04.09.2024 20:48

Danke für die freundliche Aufklärung.
Die stille Frage im Hinterkopf lautet bei mir aber: „die Verstorbenen hatten keine Arbeitserlaubnis, wie weit wird es dann mit deren Schutz bestellt gewesen sein?“

Sie wussten aber sicher, dass es so gemeint war.

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MikeSierra (436 Kommentare)
am 04.09.2024 21:15

Aber offenbar waren sie gewillt, körperlöioche Arbeit zu leisten. Woran scheitert(e) die Arbeitsgenehmigung?
R.i.p. und mein Beileid an die Familie(n).

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pachnes (315 Kommentare)
am 04.09.2024 12:45

2 Syrer, die bei der Arbeit tödlich verunglückt sind? Bin etwas verwirrt ,weil ich immer wieder, gerade in Wahlkampfzeiten, lese und höre, dass Menschen mit Asylhintergrund angeblich meistens auf dem Sofa liegen und Mindestsicherung kassieren und das auf Kosten der angeblich hart arbeitenden österreichischen Hackler.

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teja (6.212 Kommentare)
am 04.09.2024 16:04

Steuerzahler?

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vahida_maglajlic (812 Kommentare)
am 04.09.2024 17:42

Volkswirtschaftlich gesehen ist der Dienstgeber der riesengroße Sozialbetrüger. Sozialbetrug des Dienstnehmers oder des Erwerbslosen fällt da größenmäßig eher in die Kategorie des sprichwörtlichen Eierdiebstahls.

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Gugelbua (33.202 Kommentare)
am 04.09.2024 10:27

tragisch
wird bei solch alten Gemäuer nicht vor einem Eingriff die Statik kontrolliert ❔

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MannerW (3.773 Kommentare)
am 04.09.2024 11:00

Darum ermittelt ja die Staatsanwaltschaft.

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vahida_maglajlic (812 Kommentare)
am 04.09.2024 17:47

Jo, Arbeitnehmerschutz kostet halt (Geld, Zeit). Statik und Gebäude(sicherheit) sind zwei untrennbare Begriffe, das weiß oder zumindest spürt jedes Volksschulkind.

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