Ausbruchsversuch in Graz: Häftlinge in Innenhof gestellt
GRAZ. In Graz ist am Samstag ein Ausbruchsversuch gescheitert. Die drei Häftlinge sind wieder in Gewahrsam.
Ein Ausbruchsversuch von drei Häftlingen aus der Grazer Justizanstalt Karlau ist Sonntagfrüh gescheitert. Alle drei sind wieder in Gewahrsam, wie der stellvertretende Leiter, Gerhard Derler, der APA einen Bericht der "Kronen Zeitung"-Online bestätigte. Keiner der Männer habe es über die Mauer geschafft, sagte Derler. Ermittlungen von Polizei und Justiz seien am Laufen. Bereits in der Nacht auf den 10. Oktober 2020 hatten drei Häftlinge erfolglos zu fliehen versucht.
Der Ausbruchsversuch war gegen 4.20 Uhr bemerkt worden. Sieben Streifenwagenbesatzungen und eine Diensthundestreife fuhren sofort zum Gefängnis und sicherten den Außenbereich ab. Im Inneren hatte mittlerweile die Justizwache eingegriffen: Die drei Häftlinge waren aus ihren Zellen in den Innenhof der Haftanstalt gelangt, hatten einen Sicherungszaun überwunden und waren bis zur Außenmauer vorgedrungen, wo sie von den Einsatzkräften überwältigt wurden. Die drei zogen sich beim Ausbruchsversuch leichte Verletzungen zu. Wie genau sie aus den Zellen entkommen waren, sollte am Sonntagnachmittag ermittelt und bekannt gegeben werden.
Alarmplanmäßig habe alles funktioniert, erklärte der Justizwacheoffizier. Derzeit sei man gemeinsam mit den Ermittlern der Polizei dabei, das Videomaterial auszuwerten. Bei den drei Ausbrechern handelt es sich jedenfalls nicht um jene vom Oktober. Bereits in der Nacht auf den 10. Oktober des vergangenen Jahres hatten drei Häftlinge gegen 3.15 Uhr einen teils erfolgreichen Ausbruchsversuch gemacht: Damals waren die drei geflüchteten Gefängnisinsassen im Rahmen einer Netzplanfahndung innerhalb von zehn Minuten und im Umkreis von wenigen hundert Metern von ihrem Fluchtort wieder festgenommen worden. Die drei Männer - 19, 21 und 26 Jahre alt - hatten sich widerstandslos festnehmen lassen. Sie stammen aus Russland, Tschetschenien und Rumänien.
Der Prozess gegen die drei Insassen wegen des Ausbruchs hätte vergangenen Donnerstag im Grazer Straflandesgericht stattfinden sollen, wurde dann jedoch nach Innsbruck abgegeben. Einer der Angeklagten müsse sich dort wegen eines anderen Delikts verantworten, hatte eine Gerichtssprecherin mitgeteilt.
VINZENZ @Mit Dir stimmt allsa ganze was net!
Wahnsinn! Nur mehr Auslander im Häfen!
Stand: 1. Februar 2021
Insass*innenstand: 8.470 (=100 %)
davon:
- österreichische Staatsbürger*innen: 4.213 (49,7 %)
- EU-Bürger*innen (ohne Österreich): 1.389 (16,4 %)
- Nicht-EU-Bürger*innen: 2.778 (32,8 %)
- Staatsbürgerschaft unbekannt: 90 (1,1 %)
Is wurscht! Sind ja nur Straftäter! Da kann man ruhig amal .... Nix kann ma mal!!
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https://www.justiz.gv.at/home/strafvollzug/statistik/insassinnenstand-nach-staatsbuergerschaft~2c94848542ec498101444595343b3e06.de.html
Hr.Anschober und Kogler unbedingt einen Kerzerlmarsch für diese drei armen Häftlinge veranstalten werden die doch sicher in Ihrer Heimat verfolgt und außerdem könnte man doch Facharbeiter aus Ihnen machen.
Karlau - Aufgaben:
Der Vollzug von Freiheitsstrafen hat zum Ziel,
die Gemeinschaft zu schützen und
dem Straftäter zu einer rechtschaffenen Lebenseinstellung zu verhelfen.
Eine Reintegration des Straftäters
ist dabei immer das oberste Ziel des Strafvollzugs.
Im Sinne der Resozialisierung
muss der Strafvollzug einen möglichst reibungslosen Übergang
vom Leben in Haft zu jenem in Freiheit
ermöglichen.
Daher bereiten von Beginn bis Ende der Strafzeit
geeignete Maßnahmen den Straftäter
auf ein sozial angepasstes Leben vor.
Dazu gehören neben einer umfassenden Betreuung und Behandlung der Insassen
sowohl eine zielgerichtete Aus- und Weiterbildung
als auch eine sinnvolle Arbeit und Freizeitgestaltung.
Da braucht niemand mit kerzerl nachhelfen!!
Wenn der grüne Oberschnösler Kogler mehr Hirn hätte, hätten wir weniger „Krimminelle Zugereiste“ und die Gefängnisse wären nicht überfüllt!
Oktober 2015 war Anschober Landesrat für Umweltschutz!
Da dimmt wos ned mit Ihnana Unterstellung!
Nette Gästeliste von Besuchern Österreichs
Und die darf veröffentlicht werden ?