Backzubehör aus Kunststoff: So gefährlich sind die praktischen Helfer
LINZ. Adventzeit ist Backzeit: Selten wird so viel gebacken wie in der Zeit vor Weihnachten. Backzubehör in allerlei Varianten sind dabei praktische Helfer. Silikon und Kunststoff werden häufig genutzt, um die Hilfsmittel besonders komfortabel in der Handhabung zu machen. Doch wie viele Schadstoffe enden damit in den Backwerken? Verbraucherschützer haben getestet.
Backmatten und -formen, Teigspachtel aus Silikon oder Kunststoff sowie beschichtetes Backpapier sind in der Küche unabdinglich. Trotzdem wissen Konsumentinnen und Konsumenten oft nicht, ob diese Produkte Schadstoffe enthalten, die negative Folgen für Gesundheit und Umwelt haben können. Die AK Oberösterreich und Global2000 haben 28 Backartikel unter die Lupe genommen.
Getestet wurden die Backartikel auf besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, kurz: SVHC). Diese Stoffe können verschiedene negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Sie können zum Beispiel Krebs verursachen, die menschliche DNA schädigen, das Hormonsystem aus dem Gleichgewicht bringen oder schwer abbaubar und giftig sein. Trotzdem sind diese Substanzen in Alltagsgegenständen erlaubt. Wer Produkte dieser Art ersteht, hat dank der Europäischen Chemikalienverordnung das Recht, vom Hersteller oder Händler eines Produktes zu erfahren, ob solche besonders besorgniserregenden Substanzen enthalten sind. Dies gilt jedoch nur, wenn mehr als 0,1 Prozent eines SVHC enthalten sind.
Die Testergebnisse im Detail:
Keine Grenzwertüberschreitungen
Zwar wurden in keiner der Proben SVHC über der gesetzlichen Berichtsgrenze von 0,1 Prozent gefunden, jedoch waren alle Silikonprodukte mit Cyclosiloxanen belastet. Cyclosiloxane können beim Backen auf das Backgut übergehen und sich so im Körper anreichern. In höheren Mengen sind Cyclosiloxane giftig.
Konsumentenfeindliche Regelung
Das Auskunftsrecht, ob und in welcher Form SVHC in Produkten enthalten ist, halten die Verbraucherschützer in seiner derzeitigen Form für nicht zufriedenstellend: Wird bei einem Unternehmen tatsächlich angefragt, müssen Hersteller eine solche Anfrage nur beantworten, wenn SVHC über 0,1 Prozent enthalten sind. Keine Antwort kann dann entweder bedeuten, dass keine SVHC in höheren Mengen enthalten sind oder dass das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Zudem haben Hersteller für die Antwort 45 Tage Zeit.
AK und Global 2000 haben geprüft, ob Händler und Hersteller der Auskunftspflicht überhaupt nachkommen. Zu diesem Zweck wurden alle Hersteller der in Österreich gekauften Produkte kontaktiert und nach Informationen zum Vorkommen von SVHC gebeten. Bei nur elf gab es eine klare Rückmeldung durch das Unternehmen. Bei chinesischen Händlern wurde darauf verzichtet.
Um Konsumentinnen und Konsumenten die Anfrage nach SVHC zu erleichtern, wurde die App “Scan4Chem“ entwickelt. Damit können Produkte einfach gescannt und Firmen direkt um Auskunft ersucht werden. Ziel der App ist es, dass in Zukunft weniger SVHC verwendet werden und dass sie, falls sie enthalten sind, klar und transparent gekennzeichnet sind.