Polizei warnt vor strafbaren Halloween-Streichen
WIEN. Die Polizei warnt im Vorfeld von Halloween am Donnerstag vor Streichen, die strafbar sind.
Gleichzeitig ergeht ein Appell an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder entsprechend aufzuklären. Das Bewerfen von Fassaden oder Autos mit Eiern bzw. das Beschmieren von Hauswänden oder Fahrzeugen sind Straftaten.
Streich oder Straftat?
Damit es nicht "Saures" gibt, mahnt die Landespolizeidirektion Niederösterreich zu Vorsicht. Nicht jeder für Kinder und Jugendliche "harmlos" wirkende Streich befinde sich im Rahmen der Gesetze. Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Zerstörungen von Briefkästen oder Mülltonnen sowie Diebstähle oder gar das Bedrohen von Menschen, die keine Süßigkeiten herausgeben wollen, stellten Straftatbestände dar, die ausnahmslos zur Anzeige gebracht würden. Die Polizei werde zu Halloween "verstärkt Streifen im Einsatz haben und bei möglichen Strafrechtsdelikten einschreiten".
- Lesen Sie dazu auch: Polizei über Halloween in Linz: "Erwarten keine schweren Ausschreitungen"
Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden könnten, hätten Geschädigte die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage, um eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, wie z. B. die Reinigung der Hausfassade oder Erneuerung der Mülltonnen, geltend zu machen, verwies die Polizei auf rechtliche Konsequenzen. Weiters werde die zuständige Jugendwohlfahrt informiert, "die auch dazu befugt ist, Erziehungsmaßnahmen zu setzen". Ein Beispiel sei die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft.
Erinnert wurde vor Halloween auch an das NÖ Jugendgesetz, wonach Jugendliche erst mit 16 Jahren unbegrenzt allein unterwegs sein dürften. Unter 14 gilt 5.00 bis 23.00 Uhr, ab 14 Jahren 5.00 bis 1.00 Uhr. In Oberösterreich müssen Jugendliche noch eine Stunde früher zuhause sein: Unter 14 Jahren bis 22 Uhr, ab 14 Jahre bis 00 Uhr.
Kein Alkohol unter 16 Jahren
Unter 16 ist es nicht erlaubt, Alkohol zu trinken, zu kaufen oder zu besitzen, danach und bis 18 dürfen Getränke keinen gebrannten Alkohol enthalten. Auch wenn es eine Ausweispflicht für österreichische Staatsbürger nicht gibt, muss man als junger Mensch im Zweifelsfall das Alter nachweisen können, so die Polizei. Unter 18 ist auch das Rauchen, Besitzen und Konsumieren von Tabakwaren nicht erlaubt.
"Verkleidungen und Maskierungen im Rahmen von Halloween sind nicht verboten." Die Landespolizeidirektion Niederösterreich verwies diesbezüglich auf "Traditionspflege bzw. Brauchtumsveranstaltung".
Handelsverbandschef Rainer Will erwartet einen Anstieg der Ausgaben für Halloween von zuletzt 60 auf 75 Millionen Euro bundesweit. In Niederösterreich würden für Süßes, Deko und Kostüme etwa neun Millionen Euro aufgewendet, so Franz Kirnbauer, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer in St. Pölten.
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Zitat: "....Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden könnten, hätten Geschädigte die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage, um eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, wie z. B. die Reinigung der Hausfassade oder Erneuerung der Mülltonnen, geltend zu machen, verwies die Polizei auf rechtliche Konsequenzen. Weiters werde die zuständige Jugendwohlfahrt informiert, "die auch dazu befugt ist, Erziehungsmaßnahmen zu setzen". Ein Beispiel sei die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft...."
Der letzte Satz stimmt nicht. Die Kinder und Jugendlichen bekommen lebenslänglich wenn sie Hausmauern beschmieren.
@OÖN: Aus welcher Räuberpistole wurde das kopiert? Wissen sie dass der Begriff "Jugendwohlfahrt" schon ziemlich lange veraltet ist? Versuchen sie sich in Recherche, vielleicht finden sie den richtigen Namen. Tipp: "KJH"
Niveau Bild-Zeitung!!
Nachtrag: Es gab auch die Überlegung die Kinder auf eine einsame Insel zu verbannen. Das setzte sich leider nicht durch.
/Sarkasmus