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"Seid's ihr lustig oder was?" Wienerin widersetzte sich Polizeikontrolle

Von nachrichten.at/apa, 06. August 2024, 13:07 Uhr
(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Daniel Scharinger

WIEN. Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung ist am Landesgericht gegen eine 51-jährige Wienerin verhandelt worden, die sich am 4. Juli 2024 gewaltsam einer polizeilichen Amtshandlung widersetzt hatte.

Zwei Beamte wollten sie einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterziehen, weil die Frau mit ihrem Pkw die Abstandsregelung zum polizeilichen Dienstfahrzeug nicht eingehalten und die Beamten zudem noch mit der Lichthupe geblendet hatte.

Das Ganze begann allerdings aus dem Ruder zu laufen, als die Angeklagte auf die Frage nach ihrem Führerschein und den Fahrzeugpapieren zu den Polizisten meinte: "Seid's ihr lustig oder was?" Auf Vorhalt, dass sie die Lichthupe betätigt habe, bemerkte sie: "Ihr fahrt's ja auch komisch." Die Beamten verlangten weiter einen Ausweis, wobei einer von ihnen beide Händen auf die Seitenscheibe des geöffneten Fahrerfensters legte. Darauf betätigte die 51-Jährige den elektrischen Fensterschließer und sagte: "Nein! Ich will meine Ruhe. Ich gebe Ihnen gar nix. Ich fahre jetzt weg." Dann machte sie Anstalten, den Wagen in Bewegung zu setzen.

"Wenn sie nicht stehen geblieben wäre, wäre der Kollege unter die Reifen gekommen"

"Ich hab' mit dem Knauf vom Schlagstock die Scheibe eingeschlagen. Wenn sie nicht stehen geblieben wäre, wäre der Kollege unter die Reifen gekommen", schilderte einer der Polizisten am Dienstag als Zeuge im Grauen Haus. Die Frau habe den Motor trotzdem nicht abgestellt, sodass er sich zum Waffengebrauch gezwungen gesehen habe: "Ich habe durch den noch offenen Fensterspalt einen Sprühstoß mit dem Pfefferspray gemacht." Er und sein aus seiner misslichen Lage befreiter Kollege hätten die Angeklagte dann aus dem Auto gezogen und in Bauchlage gebracht: "Sie hat sich gewehrt, hat um sich geschlagen und versucht, sich der Fixierung zu entziehen. Es hat gewirkt wie ein Fluchtversuch." Am Ende wurde die bisher gerichtlich unbescholtene 51-Jährige festgenommen und machte erstmals in ihrem Leben Erfahrung mit dem Gefängnis: zwecks ihrer Identitätsfeststellung verbrachte sie den Rest des Tages in einer Zelle.

Vor Gericht gab sich die Angeklagte nun bedingt schuldeinsichtig, wobei Verteidiger Christof Dunst sich tatkräftig bemühte, diese Einsicht zu vergrößern. "Ich bin das nicht gewohnt, dass man mich anschreit", betonte die Frau. Insofern hätten sie die einschreitenden Polizeibeamten gleich zu Beginn aus der Fassung gebracht, als sie am Friedrich-Engels-Platz in der Brigittenau ihre Papiere verlangten. Sie habe eigentlich in einem Lokal etwas essen wollen, dann habe sich plötzlich das Polizeiauto "vor mir eingebremst, dass ich schnell reagieren musste". Sonst hätte es einen Auffahrunfall gegeben, mutmaßte die 51-Jährige. Daher habe sie aus ihrer sicht berechtigterweise die Lichthupe betätigt: "Das sind die dann gleich raus g'hupft wie die Wahnsinnigen."

"Heiß war es auch"

Auf die Frage Richters nach ihrem weiteren Vorgehen blieb die Angeklagte vage. "Ihre Erinnerung an den Vorfall ist ein wenig verblasst", warf der Verteidiger ein. Das sei auf die damalige "Erregtheit und Übermüdung" seiner Mandantin zurückzuführen: "Heiß war es auch." Schließlich gab die Angeklagte zum Vorwurf, sie habe den Beamten einklemmen wollen, zu Protokoll: "Mir tut es leid, dass es so eskaliert ist. Ich hatte überhaupt nicht die Absicht, jemanden zu verletzen." Sie stehe zwar "unter Schock" und sei "traumatisiert", aber sie sehe ein, "dass ich vielleicht ruhig hätt' bleiben sollen. Es ist eine blöde Situation gewesen."

Das reichte dem Richter an Verantwortungsübernahme für eine Diversion. Die Angeklagte entging einer Verurteilung, indem sie sich bereit erklärte, eine Psychotherapie zu beginnen und den Behandlungsverlauf dem Gericht vierteljährlich zu dokumentieren. Als Probezeit wurden zwei Jahre festgelegt. Wenn sie sich in diesem Zeitraum nichts zuschulden kommen lässt und ihre Therapie absolviert, wird die Anzeige endgültig zurückgelegt und die Frau gilt weiterhin als unbescholten. Die Staatsanwältin war mit dem diversionellen Vorgehen einverstanden. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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rudolfa.j. (3.806 Kommentare)
vor einer Stunde

Ein viel zu mildes Urteil (Grün Justiz???)

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vahida_maglajlic (570 Kommentare)
vor einer Stunde

Geh bitte, so ein Schwachsinn!

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