Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Fahrradfahren: Was ist erlaubt – und was nicht?

Von Carsten Hebestreit, 22. März 2015, 08:11 Uhr
Fahrradfahren: Was ist erlaubt – und was nicht?
"Blinkies" – blinkende LED-Lichter – sind nur als Rücklichter erlaubt. Vorne muss die Lampe mindestens 100 Candela stark und weiß sein. Blinken darf das Licht nicht. Dies gilt auch für Mountainbikes.  (Weihbold) Bild: VOLKER WEIHBOLD

Hätten Sie’s gewusst? Auch Biker müssen beim Telefonieren eine Freisprechanlage benützen. 15 Tipps fürs Radeln.

Fahrräder mit einem einzigen Schraubenschlüssel reparieren? Das war einmal! Moderne Zweiräder sind Hightech-Produkte, deren Wartung bzw. Reparatur Spezialisten überlassen werden sollte. Doch nicht nur die Technik ist kompliziert, sondern auch manche Vorschriften. Wir geben Tipps, auf die Sie beim Radeln achten sollten.

Telefonieren: Was für Autofahrer gilt, muss auch von Radfahrern beachtet werden: Telefonieren mit dem Smartphone am Ohr ist verboten. Wer beim Radeln via Handy mit einer anderen Person sprechen möchte, muss eine Freisprechanlage benutzen. Wer erwischt wird, zahlt beim Verstoß zwischen 50 und 72 Euro.

Tempolimit: Natürlich gelten auf Fahrbahnen Geschwindigkeitsbeschränkungen auch für (Rennrad-)Radfahrer. Langsamer unterwegs sein müssen Radler aber an anderen Stellen – wie beispielsweise Fußgeherzonen und Wohnstraßen. Dort ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. An sogenannten Fahrradüberfahrten (Radwege über Straßen) gilt übrigens ein Maximaltempo von 10 km/h. "Mir ist aber kein Fall bekannt, bei dem ein Radfahrer wegen Überschreitung des Tempolimits bestraft worden wäre", sagt ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz.

Geh- und Radwege: Führt ein Radweg neben einer Fahrbahn entlang und ist dieser mit einem blauen, runden Gebotsschild gekennzeichnet, gilt die Benützungspflicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht nur Ausnahmen für Radrennfahrer, Fahrradanhänger für den Personentransport sowie Lastenanhänger, die breiter als 80 Zentimeter sind, vor. Ist der Geh- und Radweg mit einer quadratischen blauen Tafel gekennzeichnet, muss der Radweg nicht zwingend benutzt werden. Gehsteige wiederum dürfen keinesfalls befahren werden.

Einbahnen: Es darf gegen die Fahrtrichtung geradelt werden, wenn dies mit einem Zusatzschild vermerkt ist (unterhalb des "Einfahrt verboten"-Schildes).

Nebeneinander fahren: Grundsätzlich gilt, dass Radfahrer hintereinander radeln müssen, um den Verkehr nicht zu behindern. Natürlich ist das Überholen eines anderen Bikers erlaubt. Die einzige Gruppe, die nebeneinander radeln darf, sind Radrennfahrer auf Trainingsfahrten.

Vorbeischlängeln: In der Stadt ist das Vorbeischlängeln an mehrspurigen Fahrzeugen vor roten Ampeln sehr beliebt – und erlaubt. Sofern die Pkws und Lkws stehen.

Vorrang: Das auf den Kopf gestellte "Dreieck" und die Stopp-Tafel gelten auch für Radfahrer. Am Ende von Wohnstraßen und Fußgeherzonen gilt "Vorrang geben"! Auf Zebrastreifen müssen Fahrräder geschoben werden, in diesem Fall müssen Autofahrer vor dem Schutzweg stoppen. Vorsicht ist vor vermeintlichen Radwegen über Straßen geboten: Die roten Wege sind keine offiziellen Radwege – außer, diese sind mit einer "gleichmäßig unterbrochenen Quermarkierung" gekennzeichnet (weiße, unterbrochene Linie). Führt der Radweg nur mit der roten Markierung über die Straße, hat der Radler Nachrang.

Helmpflicht: Kinder bis 12 Jahre müssen einen Helm tragen – auch wenn bei einem Verstoß keine Strafe fällig wird. Für Erwachsene besteht keine Helmpflicht. Das Tragen eines Kopfschutzes wird aber angeraten.

Bremsen: Wie stark die Vorder- und die Hinterbremse verzögern müssen, ist konkret festgelegt: 4 m/s2 muss die Verzögerung betragen – gemessen von einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h. Mountainbikes müssen einen höheren Wert erreichen, der allerdings im Gesetzestext nicht genannt ist. Ob die Vorgaben erreicht werden, lässt sich zumindest annähernd testen: Bei 12 bis 15 km/h die Hinterradbremse stark betätigen, dann muss das Rad blockieren. Zur Überprüfung der Vorderbremse absteigen, das Rad im Schritttempo schieben und dann die Vorderradbremse ziehen – das Rad sollte blockieren und das Hinterrad (kurz) abheben.

Warneinrichtung: Jedes Fahrrad muss mit einer Glocke oder einer Hupe ausgestattet sein. Einzige Ausnahme sind Rennräder.

Reflektoren: Sowohl vorne (weiß), hinten (rot) und seitlich (weiß oder gelb; reflektierender Radreifen oder Speichenreflektoren) müssen Reflektoren mit einer Größe von mindestens 20 Quadratzentimetern (4 mal 5 Zentimeter) angebracht sein – auch auf Mountainbikes! Zudem müssen auf den Pedalen (gelbe) Reflektoren angebracht sein. Generell ausgenommen von der Reflektorenbestimmung sind Rennräder auf Trainingsfahrten.

Beleuchtung: Als Rücklicht genügt ein "Blinkie" (LED-Licht, mindestens 1 Candela), das auch hochfrequent blinken darf. Verboten sind die "Blinkies" allerdings als Vorderleuchte. Um den Bereich vor dem Fahrrad ausreichend auszuleuchten, muss die Lampe mindestens 100 Candela stark sein. Grüne oder andersfärbige Blinkies sind nicht erlaubt. Das Vorderlicht sollte bei 15 bis 20 km/h den Bereich 15 bis 20 Meter vor dem Fahrrad ausleuchten.

Kindersitz: Entgegen früheren Bestimmungen darf nun ein Kindersitz nicht mehr vor dem Radfahrer angebracht werden (an der Lenkstange usw.), sondern nur noch hinter dem Biker. Zudem muss der Kindersitz fest mit dem Rahmen verbunden sein. Das Kind muss mit einem Gurt fixiert werden; es gilt die Helmpflicht! Zudem darf nur ein Bub oder Mädchen mitgenommen werden.

Fahrverbote: Forststraßen sind zumeist in Privatbesitz. Der Besitzer kann die Wege für Biker freigeben – oder auch nicht. Es gibt keine einheitliche Regelung.

Promillegrenze: Radfahrern droht ab 0,8 Promille Alkohol im Blut eine Strafe von 300 bis 3700 Euro. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere der Alkoholisierung ab. Der Führerschein wird ab 1,6 Promille Alkohol im Blut automatisch entzogen. Die Verweigerung des Alko-Tests wird mit einer Alkoholisierung von 1,6 Promille gleichgesetzt. Strafrahmen: 1600 bis 5900 Euro. Schiebt ein Biker unter Alkoholeinfluss sein Fahrrad, bleibt er straffrei. "Er gilt dann als Fußgeher", sagt ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz.

mehr aus Fahrrad

Der Innviertler Polizist, der einen ganzen Ort elektrisiert

Zehn bikeline-Radtourenführer zu gewinnen

"Ihr Fahrrad wird bewegt": Warnung kommt aufs Handy

Jeder dritte Radfahrer ist auch im Winter unterwegs

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

50  Kommentare
50  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Gerd63 (7.789 Kommentare)
am 30.05.2018 15:53

Es regen sich viele Autofahrer darüber auf, dass vorhandene Radwege nicht benützt werden.

Wenn es sich hier ausreichend breite Radwege handelt, kann ich die Aufregung verstehen und diese ist auch absolut gerechtfertigt.

Leider sind viele Radwege nur umfunktionierte Gehsteige, mit dementsprechend geringer Breite.

Da bekanntermassen Radfahrer nicht immer in der gleichen Richtung unterwegs sind,

begegnen sich diese bei angenommenen Geschwindigkeiten von 25 km/h mit 50 km/h frontal aufeinander zu.

Wenn gleichzeitig auch noch Fussgänger mit Kinderwagen oder Rollerskates unterwegs sind,

ergeben sich hier sehr gefährliche Situationen.

Nun alle Radfahrer auf diese Schmalspur-Radwege zu verbannen, kann nicht im Sinne einer erhöhten Verkehrssicherheit sein.

Bitte dies auch bei manchen sehr emotionalen Kommentaren berücksichtigen.

Gegenseitige Rücksichtnahme sowie Verständnis ist der Schlüssel.

lädt ...
melden
antworten
Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 30.05.2018 11:37

Radfahrer können mit 15 km/h oder 100 km/h daherkommen - das überfordert manche.

lädt ...
melden
antworten
pepone (60.622 Kommentare)
am 28.03.2015 08:29

Helmpflicht: Kinder bis 12 Jahre müssen einen Helm tragen – auch wenn bei einem Verstoß keine Strafe fällig wird. Für Erwachsene besteht keine Helmpflicht. Das Tragen eines Kopfschutzes wird aber angeraten.

was für eine BLAMAGE für den Gesetzgeber der die Eltern und Erwachsene als SCHLECHTES Vorbild gegenüber kleine Kinder " erlauben " !!! traurig

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (7.137 Kommentare)
am 30.05.2018 10:23

Es liegt an der Vernunft jedes Einzelnen, das in einer bestimmten Situation Richtige zu tun.

lädt ...
melden
antworten
pepone (60.622 Kommentare)
am 28.03.2015 08:25

was im Artikel steht ... grinsen
es müssen nur noch die Fussgänger besser eingeschult werden damit sie die Fussgängerwege benützen !
ich benütze auch schon JAHRE eine Einohrfreisprechanlage da ich beim Radln immer Radio höre ...bei Smartphone geht es NICHT !

ich kann die schlechten Zustände der Radwege bestätigen traurig

lädt ...
melden
antworten
esreichtmirjetzt (5.097 Kommentare)
am 28.03.2015 08:04

Ich fahre seit 2 Jahren in die Arbeit mit dem Rad manche Radwege sind so schlecht a Woschrumpi das in der Früh schon durchgeschüttelt wirst. Im Wasserwald fahren ned nur Radfahrer habe schon mehrmals die Mopetautos drauffahren gesehen traurig Die zuständige Dame will ja schon seit 2 Jahren alle Radwege kontrollieren und verbessern nur bis zum Wasserwald ist Sie noch nicht gekommen oder hat Sie vorher umgedreht zwinkern!!

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (7.137 Kommentare)
am 30.05.2018 10:26

Radwege im Stadtgebiet sind oft sehr schlecht geplant/konstruiert/instandgehalten.

lädt ...
melden
antworten
weinberg93 (16.897 Kommentare)
am 22.03.2015 16:32

Candela-Messgerät dabei?

Wie könnten sie sonst die 100 cd des Vorderlichts feststellen?

lädt ...
melden
antworten
Strawanza (8.312 Kommentare)
am 22.03.2015 17:21

die Polizei soll sich lieber auf die unbeleuchteten Radler in der Nacht konzentrieren, die mich schon zu vielen Notbremsungen usw ...

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 22.03.2015 17:35

ist grenzdebil !

lädt ...
melden
antworten
amha (12.948 Kommentare)
am 23.03.2015 20:37

auf einen Rollator umsteigen. Ist für alte Männer wesentlich besser geeignet.

lädt ...
melden
antworten
Strawanza (8.312 Kommentare)
am 22.03.2015 17:23

korrekt heißt das Lux-Meter

lädt ...
melden
antworten
Fensterputzer (5.270 Kommentare)
am 22.03.2015 15:39

hmm, also darf ich eine "Conchita" nicht mitnehmen? zwinkern

lädt ...
melden
antworten
barzahler (7.595 Kommentare)
am 22.03.2015 13:21

Wozu baut man mit unser aller Steurgelder Radwege, wenn die Benüzung nicht zwingend (wie z.B.in Deutschland) ist ? Ich denke, es soll doch dem räumlichen Schutz der ungleichen Verkehrsteilnehmer sein. Dazu: wofür trainieren die Rennradfaherer, nicht selten in die Nacht hinein (natürlich ohne Licht, weil auch da eine Ausnahme) so viele Tour de France Teilnehmer hat Österreich doch nie!

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 22.03.2015 13:52

obwohls die Ehe gibt, muss nicht jeder heiraten.

In vielen Fällen kann disputiert werden, obs Ausnahmen geben soll - persönlich bin ich für sparsamen Gebrauch.

Training ist wie Bildung: (fast) alle bekommens, wenige habens in nennenswertem Ausmaß.

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (7.137 Kommentare)
am 30.05.2018 10:30

Wozu trainieren Radsportler, wozu fahren Leute mit dem Auto, wieso ist Kurz in der Regierung, warum regnet es nicht für die Bauern und scheint für den Rest der Welt die Sonne.

lädt ...
melden
antworten
despina15 (10.099 Kommentare)
am 22.03.2015 11:56

bebeobachtung meinerseits,
radrennfahrer fuhr eine frau
nieder die am strassenrand
ging,es kammen beide zu
sturz,der radfahrer sprang
auf setzte sich aufs rad fuhr
weg,nicht sich um die frau zu
kümmern und doch noch einige
schimpfwörter zu dieser zur
gestürzten zuzurufen.........

lädt ...
melden
antworten
amha (12.948 Kommentare)
am 23.03.2015 20:38

ob es sich um einen Radrennfahrer oder einen Rennradfahrer handelte.

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (7.137 Kommentare)
am 30.05.2018 10:34

Autofahrer mähten Radfahrer nieder, jeden Tag hier in aller ungewünschten Ausführlichkeit zu lesen. Wenn ich alle Fälle, wo irgendein Traummännlein/Traumfräulein oder rücksichtsloser Mensch mich auf welche Weise auch immer auf dem Radl misslungenerweise abschiessen wollte, darstellte, brauche ich geschätzte 40 Hände.

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (7.137 Kommentare)
am 30.05.2018 11:08

Pro Jahr, natürlich!

lädt ...
melden
antworten
ADI.nalin (387 Kommentare)
am 22.03.2015 11:31

"uebernimmst" ....

die verpicken immer so die kotfluegel !

lädt ...
melden
antworten
ADI.nalin (387 Kommentare)
am 22.03.2015 11:29

"TRAINIEREN" gefahrden sich massiv selber und auch die autofahrer.

in der regel tuts halt einem autofahrer weniger, wenn er an radlfahrer "uebernimmt " , als dem radfahrer ......

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (7.137 Kommentare)
am 30.05.2018 11:05

Überleg einmal scharf wo man Radfahren auf einer Straße trainieren kann als auf einer Straße (Wind, Belag, Strassenführung, Gefälle, Steigungen, Nässe usw.)

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (7.137 Kommentare)
am 30.05.2018 11:12

Warum tragen eigentlich die meisten Autofahrer ihre Autos durch Kurven, insbesondere Kreisverkehre? Sie könnten auch durchfahren (und Sprit und Bremsbeläge sparen), nachdem dort keine Stopschilder stehen, denn ich kenne keinen einzigen Kreisverkehr, der nicht einsehbar konstruiert wäre.

lädt ...
melden
antworten
analysis (3.925 Kommentare)
am 22.03.2015 11:08

Benutzung für "Renn"-Radler, von Einbahn-Bestimmungen,... gehören
BEAMTE und POLITIKER mit einem NASSEN FETZEN aus dem AMT GEJAGT und PERSÖNLICH HAFTBAR GEMACHT!

lädt ...
melden
antworten
expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 22.03.2015 11:22

wäre die Benützung von Radwegen lebensgefährlich.

Übrigens - nicht nur Rennradfahrer auf Trainingsfahrt sind zur Benützung von Radwegen nicht verpflichtet. Auch der normale Radlfahrer darf trotz vorhandenem Radweg auf der Fahrbahn fahren.

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (7.137 Kommentare)
am 30.05.2018 10:58

Stimmt so nicht, bitte im Gesetz (StVO) oder Artikel nachlesen, dort sind die (wenigen) Ausnahmen von der Benützungspflicht aufgelistet.

lädt ...
melden
antworten
Gugelbua (33.202 Kommentare)
am 22.03.2015 10:58

wenn welche da sind, sind ein Hürdenlauf !
Und wenn Mann/Frau auf dem Sattel sitzen flucht man schon mal über die Autofahrer, sitzen sie im Auto ist es umgekehrt grinsen

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 22.03.2015 09:29

macht es sicher einen großen Unterschied:

ob der auf der Straße neben dem Radfahrweg Fahrende
ein Rennradfahrer oder ein "normaler" Radfahrer ist;

ebenso ob die Gruppe vor ihnen mit Rennrädern trainiert,
oder per Gaudi durch die Gegend radelt.

Interessant auch die Formulierung, daß in einem "Kindersitz"
nur ein Bub oder Mädchen
(ist "Kind" nicht gendergerecht genug ?)
transportiert werden darf-
und was ist, wenn das Geschlecht nicht ganz eindeutig ist ?

lädt ...
melden
antworten
c.sainz (1.296 Kommentare)
am 22.03.2015 10:32

einen Unterschied, denn ein "normaler" Radfahrer fährt mit ca. 15 - 25 km/h ein Rennradfahrer fährt normalerweise wesentlich schneller. Daher auch die Unterscheidung im Gesetz.

lädt ...
melden
antworten
c.sainz (1.296 Kommentare)
am 22.03.2015 10:32

einen Unterschied, denn ein "normaler" Radfahrer fährt mit ca. 15 - 25 km/h ein Rennradfahrer fährt normalerweise wesentlich schneller. Daher auch die Unterscheidung im Gesetz.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 22.03.2015 13:44

heißt nicht, daß es gescheiter oder logischer ist, weil:

1) Die Differenzgeschwindigkeiten anstatt 60- 80 km/h
halt dann "nur" 50- 70 km/ sind.
2) Die präpotente Fahrweise mancher Rennrad- Fahrer
(selbst überwiegend Auto- Fahrer) ganz einfach nervt.
3) Ein Rennrad allein noch keinen Rennradfahrer ausmacht;
d.h. Rennrad- Fahrer= nicht gleich Radrenn- Fahrer!
4) Nicht alle Rennrad- Fahrer sind zum Training unterwegs.
5) Das Nebeneinanderfahren keinerlei Begründung hat.
6) Wieso ist es einem "normalen" Radfahrer eher zuzumuten,
über Schachtdeckel u. Pflasterbegrenzungen zu rumpeln?
7) Wenn ohnehin für viele Radfahrer Ausnahmen bestehen,
wozu dann der finanzielle Aufwand?

Also für mich würde gelten:
wo ein Radweg, wird er von allen Radfahrern mit den selben Vorschriften der StVO benützt;
wer trainieren will, soll sich eine entsprechende
Straße wählen und die allgemeine StVO einhalten.

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (7.137 Kommentare)
am 30.05.2018 10:55

Das Fahren mit 30 km/+ ist auf Radwegen (geschweige denn Radüberfahrten) ja gar nicht erlaubt. Es gibt auch kaum ungefährliche Radwege. Strassen mit kantenfreien Rändern (Banketten) dagegen sind feinst asphaltiert und lassen viel Spielraum, um Gefahren auszulenken. Mit einem Rennrad ist man auf einer Strasse immer auf der sicheren Seite, auf einem Radweg bestenfalls in 50 % der Fälle.

lädt ...
melden
antworten
vale46 (268 Kommentare)
am 22.03.2015 11:39

...vielleicht hat ja schon mal ein Radfahrer einen Hund im Kindersitz angeschnallt.
Nichts ist unmöglich zwinkern

lädt ...
melden
antworten
weinberg93 (16.897 Kommentare)
am 22.03.2015 14:05

auch nur eine halbherzige Umsetzung.

Warten wir noch eine Weile, dann wird der Genderwahnsinn KindIn verlangen grinsen

lädt ...
melden
antworten
Salzkammergut (3.323 Kommentare)
am 21.03.2015 15:13

Vielleicht sollte man den Depperten unter den Radfahrern einmal erklären das die Radwege extra dafür gebaut wurden und es auf der Bundesstraße sehr gefährlich ist, speziell wenn solche Geriatriker glauben sie trainieren mit gekauftem Werbeoutfit und teuren Radln, die wahrscheinlich am Radweg auseinanderfallen, für Irgendwas.

lädt ...
melden
antworten
Hillsmith (3.544 Kommentare)
am 21.03.2015 20:12

Die einzigen, die auf der Bundesstraße tatsächlich gefährlich sind, das sind rücksichtslose Autofahrer_innen. Leider gibt es viele Zeitgenoss_innen, die sich sofern sie sich unbeobachtet fühlen, wie die veritablen Säue aufführen. Der maximale Einsatz moderner Überwachungs- und Messtechniken wäre hier jedenfalls angebrachter als die Hatz auf Radfahrer_innen, die nicht nur ihre Gesundheit fördern sondern auch der Umwelt Gutes tun.

lädt ...
melden
antworten
Bergretter (2.344 Kommentare)
am 22.03.2015 08:58

Ich weiss nicht wieso, aber ich glaube fast, Du hast was gegen Radfahrer. Wie komme ich bloss darauf? Lieber ist mir ein geriatrischer Radler als ein präpotenter Autofahrer. Der ist nämlich viel gefährlicher.

lädt ...
melden
antworten
buschil42 (40 Kommentare)
am 22.03.2015 10:05

schon allein die bezeichnung "die depperten radler" kann ich nicht unkommentiert lassen. wir depperten radler tun mehr für die gesundheit als die meisten ps-freaks. und warum wir im salzkammergebiet mit unseren rennradln nicht am radweg fahren, kann ich dir auch erklären, die sind nämlich oft zum sommerbeginn noch nicht schotterfrei !!! und ein reifen fürs rennrad kostet fast soviel wie ein pkw-reifen. (50-80€)
ich habe mich jedoch entschlossen, nicht nur im schönen salzkammergut, sondern österreichweit, wenn man schon auf freilandstrassen fahren muss (das lässt sich eben nicht ganz vermeiden), hinten und vorne "die blinkis" einzuschalten, auch wenn es vorne nicht erlaubt ist...und siehe da: alle pkw-freaks gutieren das !!! also nimm dich an der nase, und bleib höflich,
auch wenn du einmal wegen so einem "depperten radler" bremsen müsstest... ich wünsch dir trotzdem noch einen schönen tag, und zu guter letzt hab ich für dich noch einen GUTEN RAT: FAHR RAD..
servus buschil 42

lädt ...
melden
antworten
Salzkammergut (3.323 Kommentare)
am 22.03.2015 10:30

Servus, meine Wortwahl war nicht O.K. - dafür entschuldige ich mich. Aber: Habe mich gestern so geärgert / für einen Freund einen Caterpillar vom Innviertel ins Ausserische mit Tieflader überstellt und hatte vier solche Kandidaten auf Bundesstraße zu Überholen. Ältere, Outfit wie beschrieben und 1,5m vom Straßenrand und permanent Gegenverkehr - probiere bitte bei denen Gefahrlos vorbeizufahren. Speziell auf B145 nach Ischl wo der Radweg fast breiter als die Fahrbahn ist. Bin der beste Freund der Radfahrer und war sogar schon kriminell Mountainbiken wie es noch keine offiziellen Strecken gab samt Anzeigen.

lädt ...
melden
antworten
buschil42 (40 Kommentare)
am 22.03.2015 10:56

hast du nun kapiert, dass man auch mit höflicher wortwahl sehr viel erreicht...zum autfitt, hast du glaub ich noch nicht erkannt, dass dies absicht ist, sich wie ein papagei zu kleiden,
weil es eben sehr viele rücksichtslose raser gibt...und wir dadurch viel eher gesehen werden...(da gehts um unsere sicherheit)...zum seitenabstand 1,5 m möcht ich auch sagen, das ist sehr "mutig" von radler, unklug...trotzdem weiterhin rücksicht nehmen auf uns, wir sind die schwächsten im verkehrsgewühl...
servus buschil

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (7.137 Kommentare)
am 30.05.2018 10:45

Wenn es so war, dann dreh halt einmal, zweimal, dreimal den Motor im Leerlauf hoch oder hup kurz, denn wenn ein Radlfahrer so fährt wie beschrieben gehört er eh vom Radl genommen, weil er zum Fahren zu blöd ist.
Wenn ein schweres Fahrzeug nachkommt, was jeder normale, gesunde Radfahrer ohnehin hört, dann schwenk ich halt als Radlfahrer gezielt bei der nächsten Bucht aus, und geb kurz vorher ein Zeichen zum Überholen mit Arm und Hand. Wenn's bei mir funktioniert, wird's bei allen anderen auch funktionieren.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 22.03.2015 10:57

Fahrt alle Rad - mein Jeep braucht den Diesel!

grinsen

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 22.03.2015 11:36

Im Hochsommer liebe ich es ja, hinter solchen Pseudo-Rennfahr-Grüppchen herzufahren. Schiebedach offen, Klima läuft, die Sitzlüftung kühlt meine Eier.

Dann noch ein schönes Hupkonzert, meist wird angesichts der sich nähernden 2,7to-Bedrohung dann doch Platz gemacht, und dann nochmal so richtig fest aufs Gas beim überholen...

...denn Radfahren soll ja auch so richtig schön gesund sein!

grinsen

lädt ...
melden
antworten
buschil42 (40 Kommentare)
am 22.03.2015 12:14

deine antworten sind der beweis, dass ich richtig mit meiner beurteilung über dich liege...nebenbei, stinkfinger lehne ich grundsätzlich ab... bin doch auch autofahrer...und nochmals nebenbei...bin seit jahrzehnten aktiver rennradler, und auch schon von solchen typen wie du "abgeschossen" worden, ich lass mich aber nicht beirren, und lebe weiterhin gesund, das solltest du auch probieren, vielleicht änderst due deine ansicht
ausserdem solltest du dich HIRNI nennen..nicht nihili...ggg....
ist aber eh das gleiche...und frier dir deine eier nicht ab...
wirst wahrscheinlich niemand haben zum wärmen...
servas buschil

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 22.03.2015 12:26

...gönne dir ja ein "gesundes" Leben, bin ja nicht so feindselig wie du.

Ich fahr übrigens auch gerne Rad. Da wo ich wohne kann ich mit meinen Kindern Kilometer über Kilometer auf Güter- und Feldwegen fahren ohne auch nur ein Auto zu sehen, höchstens mal einen Traktor, das finde ich gesund.

Sich auf dem Rennrad auf vielbefahrenen Strassen und/oder durch den Stadtverkehr zu quälen, den Verkehr aufzuhalten und sich dabei als Hochleistungssportler zu fühlen halte ich dagegen für nicht ganz so gesund.

lädt ...
melden
antworten
buschil42 (40 Kommentare)
am 22.03.2015 11:15

schon dein name sagtsehr viel über dich...die frage, warum ein büromensch einen 2,7 t jeep fährt, könnt ich nur so erklären,
dass du irgendwo in der "oangacht" auf ca 2000m seehöhe lebst...
und der einzige körperteil, der auf dein gehirn reagiert, der rechte gasfuss ist...MACHOGEHABE zur dritten potenz..UNGLAUBLICH
servus

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 22.03.2015 11:21

...du musst dich aber sehr von meiner Beschreibung der Pseudo-Radrennfahrer angesprochen fühlen, da du so aggressiv reagierst.

Nehme an, du hast ebenfalls schon oft deinen kleinen Stinkefinger gezeigt, die Wahrheit schmerzt eben.

Wünsch dir viel Spaß beim Radfahren, pass auf den Verkehr auf!

lädt ...
melden
antworten
oberthom (3.062 Kommentare)
am 22.03.2015 10:20

villeicht sollte man den depperten autofahrern auch mal erklären das ein radfahrer den radweg nicht benützen muß, ganz besonders dann nicht wenn die autofahrer den radweg als parkplatz betrachten grinsen

lädt ...
melden
antworten
klettermaxl (7.137 Kommentare)
am 30.05.2018 10:38

Es gibt in Lenkrad, heute schon beste Motorisierung, dazu die dem Menschen angeborene und hoffentlich noch vorhandene Sensorik, die das Überholen und Vorbeifahren an Dingen und Menschen auf der Strasse erlaubt. Wer dazu nicht in der Lage ist, sollte dringend seinen Führerschein abgeben - und ehrlich gesagt: Ich bin für eine zwingende jährliche Gesundheitsuntersuchung für Kfz-Lenker_innen ab 65 Jahre.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen