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Wendung im Prozess um "Eifersuchtsdrama" unter Erntehelfern

Von nachrichten.at/apa, 26. März 2024, 20:42 Uhr
foto: volker weihbold justiz gericht landesgericht lg prozess
(Symbolbild) Bild: Symbolbild: Volker Weihbold

LINZ. Aus einer Anklage wegen versuchten Mordes wurde im Grazer Straflandesgericht letztendlich eine Verurteilung wegen versuchter absichtlicher Körperverletzung mit einer Strafe von zweieinhalb Jahren Haft.

Ein 31-Jähriger hatte im Oktober 2023 seinen Rivalen mit einem Gürtel gewürgt. Seine Freundin hatte als Erntehelferin gearbeitet und wollte sich wegen des Opfers von ihm trennen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein "Eifersuchtsdrama"

"Ganz klar, es ist ein Eifersuchtsdrama", brachte es der Verteidiger auf den Punkt. Laut Staatsanwältin war der Angeklagte von Rumänien in die Oststeiermark geeilt, nachdem ihm seine Lebensgefährtin am Telefon gesagt hatte, sie habe einen anderen Mann kennengelernt und wolle sich von ihm trennen. Die Frau hatte als Erntehelferin gearbeitet, dabei lernte sie den anderen Mann kennen.

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Der Beschuldigte wollte das aber nicht hinnehmen, also stieg er in ein Taxi und fuhr - um rund 900 Euro - in die Steiermark. Unterwegs trank er nach eigenen Angaben noch Whiskey, außerdem kaufte er dem Taxilenker ein "dolchartiges Messer" ab, so die Anklägerin. Mit dieser Waffe in der Hand ging er zum Quartier der Erntehelfer und wollte gewaltsam in das Haus eindringen, was ihm aber nicht gelang. In seiner Wut drosch er auf ein Auto ein und zerschlug die Scheiben.

Frau ging dazwischen

Der Nebenbuhler forderte ihn auf, das Messer wegzuwerfen, dann würde er aus dem Haus kommen. Der Angeklagte tat das, ging dann aber auf den Mann los. Als die Frau dazwischen gehen wollte, bekam sie einen Schlag ab und ging zu Boden. Ihr neuer Freund kniete sich zu ihr hin, und diese Gelegenheit nützte der 31-Jährige. Er nahm seinen Gürtel und würgte damit das Opfer. Andere Arbeiter gingen dazwischen, und so kam der Mann glimpflich davon. "Lassen Sie sich nicht davon täuschen, dass wir keine Leiche haben", warnte die Anklägerin die Geschworenen.

Der Angeklagte betonte, er habe seinen Rivalen nie töten wollen. Er hatte nur gehofft, die Frau mit zurück nach Rumänien nehmen zu können. "Ich habe niemanden bedroht", betonte er. Er wollte nur mit den beiden reden, beteuerte er. Vor der Polizei hatte er noch angegeben: "Ich wollte mich rächen."

Erinnerungslücken

Als der Richter wissen wollte, warum er ein Messer dabei gehabt hatte, antwortete der 31-Jährige: "Ich habe gedacht, dann kommt sie vielleicht eher mit mir nach Hause." Er beteuerte aber, er habe nie jemanden damit bedroht. An den Vorfall mit dem Gürtel konnte er sich nicht erinnern. "Er hat auf mich eingeschlagen, dann habe ich einen Filmriss", war alles, was er dazu sagte.

Das Opfer und einige andere Zeugen waren nicht erschienen. Die Geschworenen befanden nach mehr als zweistündiger Beratung, dass es sich nicht um einen Mordversuch, sondern um eine versuchte absichtliche schwere Körperverletzung gehandelt hatte. Der Rumäne wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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