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In der Schweiz gilt ab sofort verschärftes Sexualstrafrecht

Von nachrichten.at/apa, 01. Juli 2024, 14:46 Uhr
schweizer Flagge / swiss flag
Die Schweiz, Schweden und die USA liegen an der Spitze. Bild: colourbox.de

BERN. In der Schweiz gilt ab sofort ein verschärftes Sexualstrafrecht. Nach dem Prinzip "Nein heißt Nein" liegen eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung jetzt schon dann vor, wenn es gegen den Willen des Opfers zu entsprechenden Handlungen kommt.

Als Ablehnung werden nicht nur Worte oder Gesten gewertet, sondern auch, wenn das Opfer aus Angst erstarrt.

Bisher lag eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nach Schweizer Recht erst dann vor, wenn der Täter oder die Täterin das Opfer bedroht oder Gewalt ausgeübt hatte. In Österreich ist eine ähnliche Regelung bereits seit 2016 in Kraft.

Nach dem geänderten Schweizer Recht ist auch das heimliche, nicht abgesprochene Abziehen eines Kondoms beim Sex verboten. Dem Bundesamt für Justiz in Bern zufolge wird diese Praktik im Gesetz zwar nicht explizit erwähnt, doch sie fällt unter den neu gefassten Paragrafen 190, mit dem Sex gegen den Willen eines Menschen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann.

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2  Kommentare
2  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
docholliday (8.463 Kommentare)
am 01.07.2024 16:30

Sehr gut!
Die Schweiz muss nicht erst bei der EU mit ihren 10.000 Gerichten fragen gehen.
Selber so entschieden und gut is!

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soistes (519 Kommentare)
am 01.07.2024 16:03

Passt!

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