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Handy-Sicherstellung: Karner will auch Regel für Messenger-Dienste

Von nachrichten.at/apa, 20. Dezember 2023, 06:35 Uhr
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP)
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) Bild: (APA/HELMUT FOHRINGER)

WIEN. Nach dem gestern veröffentlichten Erkenntnis des VfGH zur verfassungswidrigen Auswertung von Mobiltelefonen will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine rasche Reform.

Diese soll, wenn es nach seinen Vorstellungen geht, auch gleich eine verfassungskonforme Überwachungsmöglichkeit von Messenger-Diensten beinhalten, wie der Ressortchef betont: "Es würde Sinn machen, das gleich in einem abzuarbeiten."

Der Wunsch der Exekutive, bei ihren Ermittlungen auch auf Messenger-Dienste zugreifen zu können, ist nicht neu. Karner verweist auf einen entsprechenden Passus im Regierungsprogramm. Österreich sei das einzige Land in der Europäischen Union, das nicht über entsprechende Möglichkeiten verfüge.

Im heurigen Jahr war in einigen Fällen ein Terrorverdacht erst nach Informationen von ausländischen Partnerdiensten bekannt geworden. Hier hinke man mangels rechtlicher Möglichkeiten anderen Diensten hinterher, meint Karner. Dies sei aber weniger das Problem, als dass man auch Terroristen hinterher hinke, die sich modernster Methoden bedienten. Ziel sei, solche Personen dingfest zu machen und nicht den Nachbarn, wenn dieser sich mit der Nachbarin vergnüge.

Am Zug sei jetzt Justizministerin Alma Zadic (Grüne), die ja auch schon eine rasche Reparatur angekündigt habe. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sei für ihn auch nicht überraschend gekommen. Diese könne man nun zum Anlass nehmen, der Polizei jene modernen Ermittlungsmethoden in verfassungskonformer Art und Weise möglich zu machen, die sie auch brauche.

Der VfGH hatte in einem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis entschieden, dass die derzeit gängige Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung der Verfassung widerspricht. Bis spätestens 1. Jänner 2025 muss der Gesetzgeber den entsprechenden Passus der Strafprozessordnung korrigieren.

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7  Kommentare
7  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 20.12.2023 10:36

Alles, was hilft, Terrorismus und Kriminalität einzudämmen, sollte nicht von irgendwelchen Verfassungsrichtlinien abhängig sein!
Anständige haben nichts zu befürchten.

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Zeitungstudierer (5.964 Kommentare)
am 20.12.2023 11:37

Da wäre ich mir nicht so sicher!
So etwas kann sehr schnell gehen und wirklich sehr teuer (Rechtsanwälte, Gerichte, usw.) werden!

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glingo (5.097 Kommentare)
am 20.12.2023 12:05

NICHTSCHONWIEDER
"Anständige haben nichts zu befürchten."

Schrieb er und meldet sich mit Pseudonym an.

ihnen ist schon klar das sie ein Heuchler sind?

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tim29tim (3.367 Kommentare)
am 20.12.2023 09:05

In letzter Zeit haben uns ausländische Geheimdienste auf Bedrohungen in Österreich aufmerksam gemacht, weil wir das einzige Land in der EU sind, das nicht auf Messengerdienste zugreifen darf.
Daher ist die Forderung von VP-Minister Karner aus Sicherheitsgründen verständlich.

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MaxXI (1.117 Kommentare)
am 20.12.2023 09:53

Diese Rückständigkeit haben wir der Zadic zu verdanken

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Zeitungstudierer (5.964 Kommentare)
am 20.12.2023 09:58

Aus Sicherheits/Terrorgründen sollen wir uns also alle lückenlos überwachen lassen.
Das nächste wird sein, das KI uns mit Kamaras auf öffentlichen Plätzen und Gesichtserkennungssoftware, natürlich auch aus Gründer der Terrorgefahr, unsere Wege und unser Leben lückenlos überwacht.
Da bin ich strikt dagegen.
Ich will keine DDR 2.0 oder chinesische Verhältnisse mit einen Sozialkreditsystem oder ähnlichem.
Ein gewissen Restrisiko wird es immer geben, da das Leben einfach lebensgefährlich ist!

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 20.12.2023 17:33

Um lückenlose Überwachung geht es nicht, sondern nur in begründeten Verdachtsfällen bei schweren Delikten.

Du kannst weiterhin ungestört falsch parken oder die Krone am Wochenende klauen, ohne eine Überwachung fürchten zu müssen.

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